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Elterngeldantrag stellen- Was wird benötigt?

Elterngeld beantragen

Elterngeldantrag stellen- Was wird benötigt?

Elterngeld beantragen
Elterngeld beantragen

Das Elterngeld ist für Eltern vorgesehen, die sich um die Betreuung des eigenen Kindes kümmern und deshalb ihrem regulären Job nicht nachkommen können.

Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die ein in ihrem Haushalt gemeldetes Kind in den ersten 14 Lebensmonaten selbst betreuen und zuvor erwerbstätig waren.

Dabei ist es weiterhin möglich, bis zu 30 Stunden die Woche zu arbeiten.
Nicht erwerbstätige Eltern, wie zum Beispiel Hausfrauen oder Studierende, erhalten einen pauschalen Mindestbeitrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Auch hierbei ist die Bedingung, dass das Kind selbst betreut und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche gearbeitet wird.

[sws_red_box box_size=“640″]Bezugsberechtigt sind dabei nicht ausschließlich die leiblichen Eltern. Auch Adoptiveltern oder Lebenspartner können das Elterngeld beantragen. In Einzelfällen sind auch entferntere Verwandte, wie zum Beispiel die Großeltern, welche sich um den Nachwuchs kümmern, sind ebenfalls berechtigt, diese Leistung zu erhalten. [/sws_red_box]

Um das Elterngeld beziehen zu können, ist eine Beantragung auf extra dafür vorgesehen Formularen notwendig.

Behördenkram für werdende Eltern

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um das Elterngeld zu erhalten, müssen einige Papiere besorgt und ausgefüllt sowie bestimmte Fristen eingehalten werden. Um in den Genuss der staatlichen Leistungen zu kommen, muss man sich bereits frühzeitig um die Beantragung kümmern.

Die Zahlung erfolgt dabei zwar erst nach der Geburt, darf aber auch nur bis zu 3 Monate nachträglich gezahlt werden. Kümmert man sich zu spät um die Beantragung, erleidet man unter Umständen finanzielle Verluste.

Mit der Verwaltung des Elterngeldes sind die Bundesländer betraut. Allerdings ist die Beantragung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. So sind in einigen Bundesländern die Landkreise für die Elterngeld Anträge verantwortlich, in anderen die Behörden oder Kommunen. Zumeist geben die zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltungen Auskunft über die jeweilige Zuständigkeit.
Folgende Papiere werden zur Beantragung des Elterngeldes benötigt:
• Das Antragsformular
• Die Geburtsbescheinigung
• Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Bei einer evtl. Teilzeitbeschäftigung eine Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers
• Die Bescheinigung der Krankenkasse über den Mutterschaftsgeldbezug
• Die Bescheinigung des Arbeitgebers zum Muttergeldzuschuss

Jeder vierte Vater geht in Elternzeit

Die Beantragung des Elterngeldes bei Selbstständigen

Ist bei angestellten Beschäftigten die Berechnung des Elterngeldes noch einfach, so wird es bei Selbstständigen kompliziert. Zahlen muss der Staat das Elterngeld aber trotzdem.

Bei Selbstständigen wird zur Beantragung des Elterngeldes der letzte Steuerbescheid benötigt. Oftmals liegt dieser aber bereits noch nicht vor.

So muss beim Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung erst am 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Zudem ist es eher für die meisten Unternehmer kaum zu schaffen. Bedenkt man, dass das Finanzamt danach noch einige Monate für die Bearbeitung benötigt, ist es oftmals so, dass zum Zeitpunkt der Geburt noch kein aktueller Einkommenssteuer Bescheid vorliegt. 

[sws_red_box box_size=“640″]Aus diesem Grunde muss das Einkommen anhand anderer Belege nachgewiesen werden. Anerkannt werden daher auch andere Unterlagen, zum Beispiel Einkommenssteuer Bescheide des Vorjahres, Vorauszahlungsbescheide oder eine Bilanz bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmern eine Einnahme- Überschussrechnung. [/sws_red_box]

Aufgrund dieser Unterlagen wird das Elterngeld vorläufig berechnet. Die Endabrechnung erfolgt erst mit Einreichen des aktuellen Einkommenssteuer Bescheides. Auch Selbstständige dürfen eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, sofern diese die 30 Stunden Wochengrenze nicht überschreitet.

Familien-Wegweiser: Väter in Elternzeit


Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Thomas Weißenfels

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