Kinder, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, sollten nicht unter einem finanziellen Mangel leiden. Aus diesem Grund haben sie einen Anspruch auf die Vorschusszahlung vom Unterhalt.
Der Unterhaltsvorschussantrag muss schriftlich beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Da die Berechtigten nicht in der Lage dazu sind, wird Vater oder Mutter die Aufgabe erledigen.
Neben der Schriftform gelten weitere Bedingungen, damit die staatliche Hilfe gewährt werden kann. So dürfen keine oder nur unzureichende Zahlungen von dem anderen Elternteil verschwiegen werden. Falls Kindergeld beansprucht wurde, so ist auch diese Tatsache im Unterhaltsvorschussantrag zu vermerken. Bevor die Betroffenen ihren Anspruch auf Vorschusszahlungen zum Unterhalt durchsetzen möchten, sollten sie sich genau über ihre Rechte und Pflichten erkundigen. Im Zweifel auch mit Hilfe eines Anwaltes.
Inhalt
Das Alter der Berechtigten und die Dauer der Zahlungen
Kinder, deren Eltern den Unterhaltsvorschussantrag stellen, sollten das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Höchstdauer der Zahlungen beträgt im Normalfall 72 Monate. Falls der andere Elternteil im Leistungszeitraum seinen Verpflichtungen nachkommt, dann stoppt die Vorschusszahlung der öffentlichen Kassen.
Der Anspruch wird dadurch nicht aufgehoben, sondern bei Bedarf verlängert sich lediglich die Höchstdauer. Das kann erforderlich sein, falls die Zahlungen durch den Unterhaltspflichtigen wieder eingestellt werden.
In der Praxis erlebt man es leider sehr häufig, dass die Unterhaltszahlungen immer nur sporadisch und unregelmäßig geleistet werden. Die Leistung „Unterhaltsvorschuss“ ist also eine wirklich sinnvolle finanzielle Hilfe.
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Der Name und die vollständige Adresse sind die ersten Fakten, die dargelegt und angegeben werden müssen.
Ebenfalls die Angaben, wie lange der Antragsteller in seiner Wohnung lebt sind wichtig und die Bankverbindung ist natürlich auch einzutragen.
Falls es sich um verwitwete Antragsteller handelt, ist die Sterbeurkunde vorzulegen und bei Geschiedenen das Aktenzeichen des Scheidungsurteils. Lebte der Betroffene vorher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, dann muss er die Aufhebungsurkunde vorlegen.
Wichtig sind ebenfalls die Angaben über den Kindesvater oder die Mutter mit der aktuellen Adresse. Diese Mitwirkungspflicht haben alle Antragsteller beim Unterhaltsvorschussantrag genau zu befolgen. Zu den Angaben des Kindes zählen nicht nur der Name und der Wohnort. Das Jugendamt möchte ebenfalls wissen, wie oft es sich bei dem anderen Elternteil aufhält und ob es darüber eine schriftliche Vereinbarung gibt. Wenn ja, dann muss diese dem Antrag beigefügt werden.
Die Angaben über vorherige Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz sind übrigens auch immer mit anzugeben. Fragen zum Leistungsbezug von anderen Stellen, wie zum Beispiel der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt wollen wahrheitsgemäß beantwortet sein.
Das gilt auch, wenn das Kind einen Vormund oder eine Beistandschaft beim Jugendamt hat.
Falls die Vaterschaft noch nicht bewiesen und dokumentiert ist, trägt die Mutter in dem Unterhaltsvorschussantrag Name und Adresse des vermutlichen Kindesvaters ein. Das ist wichtig, damit das Jugendamt die Möglichkeit hat, den Fall voranzutreiben und eine Rückzahlung der Leistungen zu erhalten.
Das Jugendamt
Bei der Bewilligung ist der Leistungsbezieher verpflichtet, alle relevanten Änderungen bekannt zu geben. Das kann eine Heirat sein, auch wenn es sich nicht um den Kindesvater handelt.
Ferner muss der Auszug des Kindes aus der häuslichen Gemeinschaft, sowie der eigene Umzug oder die Änderung der Bankverbindung gemeldet werden.
Wurden neue Betreuungsvereinbarungen mit dem anderen Elternteil getroffen, dann ist das Jugendamt ebenfalls darüber zu informieren. Aufrichtigkeit ist das oberste Gebot beim Ausfüllen des Antrags.
Wer beim Unterhaltsvorschussantrag falsche Angaben macht, der muss mit Sanktionen rechnen. Schickt man seinen Unterhaltsvorschussantrag weg, würde ich übrigens immer empfehlen das per Einwurfeinschreiben zutun. Dann kann man sich auch sicher sein, dass alle Unterlagen angekommen sind.
Interessantes Video zum Thema Unterhalt:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Alles Liebe
euer Simon
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