Nachdem der Bewilligungszeitraum für das Elterngeld ausläuft, können die Eltern die Zahlung von Landeserziehungsgeld 2012 beantragen.
Diese Hilfe untersteht nicht den Gesetzen der Bundesregierung und ist Sache der Länder. Leider leisten nur wenige Bundesländer diese Unterstützung. Es handelt sich dabei nur um Baden Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen.
Das Landeserziehungsgeld wurde übrigens deshalb so benannt, weil es im Gegensatz zu dem Bundeserziehungsgeld, dem heutigen Elterngeld, gesehen wird. Es wird seit dem 01.01.2001 geleistet und das für die Dauer von bis zu 12 Monaten. Es kann bei leiblichen Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres beantragt werden und für Adoptivkinder liegt die Grenze der Antragstellung bei dem Alter von 9. Lebensjahren.
Inhalt
Landeserziehungsgeld 2012: Voraussetzungen
Wer das Elterngeld bekommt, hat gute Chancen, dass er ebenfalls in den Genuss von Zahlungen des Landeserziehungsgeld kommt. Allerdings muss er dabei nachweisen, dass er in den letzten zwölf Monaten vor dem Beginn der Leistung in einem der genannten Bundesländer wohnte.
Für das Kind muss er erziehungsberechtigt sein und ferner sollte es in seinem Haushalt leben. Zudem darf der Antragsteller keiner Berufstätigkeit nachgehen. Denkbar ist aber auch, dass die Wochenstunden nicht mehr als 30 betragen. Selbst dann hat der Arbeitnehmer das Recht, den Antrag auf Landeserziehungsgeld 2012 zu stellen.
Die Staatsangehörigkeit eines Elternteiles sollte dabei der Europäischen Union angehörend sein. Falls das nicht der Fall ist, so genügt, wenn diese Tatsache für das Kind zutrifft. Die Höhe vom Landeserziehungsgeld 2012 beträgt 256,- € monatlich und ist auf 12 Monate begrenzt. Bei Mehrlingsgeburten wird die Leistung pro Kind gezahlt. Das Landeserziehungsgeld ist immer einkommensabhängig zu gewähren. Das ist ein gravierender Unterschied zu dem Elterngeld.
Ehegatten, deren Nettogehalt monatlich den Betrag von 1380,- € nicht übersteigt, werden Landeserziehungsgeld bekommen. Wer mit seinem Kind alleine lebt, der darf 1125,- € verdienen. Falls das Elternpaar zwar nicht verheiratet ist aber zusammenlebt, dann gilt hier der Satz wie bei verheirateten Paaren.
Landeserziehungsgeld 2012: Das Einkommen
Selbst wenn das Gehalt der Eltern auf den ersten Blick zu hoch erscheint, sie sollten trotzdem rechnen. So können sie die Ausgaben für Vorsorgeaufwendungen abziehen und auch der Pauschbetrag für Behinderte mindert ihr anrechenbares Einkommen.
Unterhaltsleistungen, die von den Eltern an Dritte gezahlt werden müssen, werden übrigens ebenfalls angerechnet.
Falls die wirtschaftlichen Verhältnisse sich während des Bezugszeitraumes ändern sollten, so besteht die Möglichkeit, dass die Höhe der Zahlungen neu berechnet wird. Wird die Frist nicht eingehalten, dann kann die neue Berechnung höchstens für sechs Monate zurück erfolgen. Das Landeserziehungsgeld 2012 wird nicht auf andere Leistungen angerechnet. Dazu zählen Sozialhilfe und Wohngeld, aber auch die Ausbildungsförderungen. Die Hilfe ist sogar steuerfrei und darf von niemandem gepfändet werden.
Der Antrag kann auch frühestens erst dann gestellt, wenn das Kind 21 Monate alt ist. Der späteste Termin dafür ist dann gegeben, wenn das Baby 30 Monate alt geworden ist. Die Antragsvordrucke erhalten Berechtigte je nach dem Bundesland, in dem sie leben. So gilt für Baden-Württemberg, dass die Landeskreditbank Karlsruhe dafür zuständig ist. In Bayern, Thüringen und Sachsen bekommen Eltern die Antragsvordrucke bei ihren zuständigen Versorgungsämtern.
Vor dem Landeserziehungsgeld 2012 steht auch immer das Elterngeld. Doch manche von uns bekommen das erst garnicht. Hier ein interessantes Video dazu:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Alles Liebe
euer Simon
Bildquelle
Artikelbild: ©panthermedia.net Piotr Marcinski
Mitte-Links: ©panthermedia.net Igor Dutina
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Tobias Kaltenbach