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Mutterschutz in Deutschland

Mutterschutz in Deutschland

Arbeitnehmerinnen, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, genießen einen besonderen Schutz. Dieser ist nicht ausschließlich auf die Wochen vor und nach der Niederkunft beschränkt.

Bereits nach dem Bekanntwerden der Schwangerschaft dürfen werdende Mütter bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Waren sie bis dahin im Nachtdienst einer Pflegeeinrichtung tätig, haben sie das Recht, ab sofort im Tagdienst eingeteilt zu werden.

Für werdende Mütter, die mit gefährlichen Gütern arbeiteten, gilt, dass sie auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden müssen. Denkbar sind unter anderem Krankenschwestern, die in der Röntgenabteilung oder der Nuklearmedizin tätig sind. In beiden Fällen dürfen sie ihren Job nicht mehr durchführen.

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz

Den Mutterschutz in Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei den Betroffenen um Auszubildende oder leitende Angestellte handelt, für alle greift der Schutz von Mutter und Kind auf die gleiche Weise.

Er gilt ebenfalls für Frauen, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Generell wird in dem Gesetz die Zeit des Beschäftigungsverbotes festgelegt. Es beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert bis acht Wochen nach der Niederkunft.

Falls es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt, dann verlängert sich die Schonfrist um vier Wochen. Allerdings kann jeder Gynäkologe zum Wohle von Mutter und Kind bereits weit vor der voraussichtlichen Niederkunft ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dieses gilt ebenfalls, wenn der Beschäftigten keine Tätigkeit angeboten werden kann, welche sich mit den Vorschriften des Mutterschutzes in Deutschland vereinbaren lässt.

Der finanzielle Ausgleich während der Mutterschutzfrist geschieht durch Zahlungen der Krankenversicherung. Demnach bekommt jede Schwangere während dieser Zeit 13,-€ pro Tag an Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Das Recht auf Lohnfortzahlung haben alle Frauen, bei denen ein Verbot der Beschäftigung durch den behandelnden Arzt attestiert wurde. Die Weiterzahlung der Bezüge wird bis zum Eintritt der Mutterschutzfrist durchgeführt.

Mitteilung machen!

Um durch den Mutterschutz in Deutschland abgesichert zu sein, muss die Schwangere unverzüglich nach dem Bekanntwerden der Gravidität dem Arbeitgeber Mitteilung davon machen.

Dieser wiederum ist verpflichtet, die werdende Mutter über ihre Rechte umfassend aufzuklären. Darüber wird ein Protokoll angefertigt und an die zuständige Behörde verschickt.

Das sind entweder jene, die für den Arbeitsschutz zuständig sind oder das Gewerbeaufsichtsamt. Kann dem Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass er das Mutterschutzgesetz nicht oder nur mangelhaft beachtet, muss er damit rechnen, dass er zur Zahlung eines Bußgeldes herangezogen wird.

Mutterschutz in Deutschland

Nicht für selbstständig Tätige

Der Mutterschutz in Deutschland gilt nicht für selbstständig Tätige oder Hausfrauen. Davon ausgenommen sind ebenfalls Mütter, die ein Kind adoptiert haben. Die Dauer des Mutterschutzes kann vor der Geburt von der Frau verkürzt werden, wenn sie ausdrücklich darum bittet.

Nach der Niederkunft hat sie keinen Einfluss darauf und muss die im Gesetz festgelegte Dauer einhalten. Ausnahmen können nur eine Totgeburt oder Tod des Babys während dieser Zeit sein. Frauen, die ihr Kleines stillen möchte, werden bei ihrem Vorhaben durch den Mutterschutz in Deutschland wirksam unterstützt.

Sie haben das Recht auf sogenannte Stillpausen. Sie dürfen zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde bezahlte Pausen machen, um ihr Baby zu stillen.

Das wird allerdings nur dann umzusetzen sein, wenn der Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsplätze anbietet. Das könnte zum Beispiel in Form von Betreuungsplätzen innerhalb des Betriebes geschehen. Das würde Frauen mit Kinderwunsch weit mehr unterstützen als der Mutterschutz in Deutschland.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Martha Spörck
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Mitte-Rechts: ©panthermedia.net arcady31
Unten-Links: ©panthermedia.net diego cervo

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