Bei dieser Überschrift werden sich einige die Frage stellen, was denn das Finanzamt überhaupt mit dem Kindergeld zu tun hat. Spätestens bei der Einkommenssteuererklärung werden die Zusammenhänge jedoch klarer. Dabei führen die Sachbearbeiter der Finanzbehörde eine sogenannte Günstigerprüfung durch.
Sie berechnen, wie sich der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für die Betreuung oder Ausbildung auf das Gehalt des Steuerpflichtigen auswirken.
Demgegenüber stellen sie die Höhe des Kindergeldes. Anhand des Ergebnisses wird festgestellt, welche Konstellation für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Es ist also klar, wie eng das Finanzamt und das Kindergeld miteinander verknüpft sind. Die Frage nach der Günstigerprüfung stellt sich aber häufig nur dann, wenn das Haushaltseinkommen mehr als 60.000€ brutto im Jahr beträgt.
Die Freibeträge und das Kindergeld
Arbeitnehmer, die Steuern sparen möchten, lassen sich am Anfang des Jahres einen Freibetrag von ihrem Finanzamt bescheinigen. Dadurch vermindert sich ihr steuerpflichtiges Einkommen und sie bekommen ein höheres Nettogehalt.
Das gilt zum Beispiel bei einer Schwerbehinderung oder einem weiten Weg zur Arbeit. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für die Betreuungskosten wurden bis vor einigen Jahren automatisch berechnet, wenn Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Das gilt nicht mehr.
Jetzt kommen die Freibeträge erst dann zum Tragen, wenn der Jahresausgleich oder die Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. Erst dann entscheidet das Finanzamt, inwieweit sich das auf die Steuerersparnis auswirkt und ob diese mehr ausmacht als die Höhe des Kindergeldes.
Jeder Arbeitnehmer sollte auch immer den Antrag auf Kindergeld stellen. Der wird bei der Familienkasse eingereicht und die Auszahlung erfolgt monatlich. Dieses Geld kann er fest in sein Budget einplanen und das Kindergeld wird ihm grundsätzlich niemand streitig machen. Er darf dabei jedoch nicht die Summe der Freibeträge mit der des Kindergeldes vergleichen. Die Steuerersparnis fällt nämlich normalerweise wesentlich geringer aus als die Höhe der Freibeträge.
Stellt das Finanzamt fest, dass die Anrechnung der Kinderfreibeträge eine Steuerrückzahlung ausmacht, dann bekommt der Steuerpflichtige diese ohne besonderen Antrag erstattet. Das geschieht aber nur dann, wenn er auch seine Einkommenssteuererklärung abgibt.
Das Bruttogehalt und die Freibeträge
Bei dem oben angegebenen Bruttogehalt von 60.000€ handelt es sich nur um einen Richtwert. Die Günstigerprüfung hängt nicht alleine davon ab. Ausnahmen können dann eintreten, wenn sich das zu versteuernde Einkommen durch Freibeträge wegen einer Schwerbehinderung oder mehrerer Kinder vermindert.
Auch Werbungskosten verringern das zu versteuernde Einkommen. Es gilt für viele Steuerzahler, dass sie mitunter Geld verschenken, wenn sie keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Ältere Menschen, deren Kinder bereits erwachsen und aus dem Haus sind, staunen zuweilen über die Höhe des Kindergeldes. Sie beklagen dann, dass dieses früher wesentlich niedriger war. Sie sollten aber nicht vergessen, dass zur damaligen Zeit das Finanzamt und das Kindergeld nicht die Bedeutung hatte, wie es heute der Fall ist. Zu dem geringeren Kindergeld hatten sie schließlich auch noch den Freibetrag, der bei ihrem Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde.
Anmerkung: Nicht nur das Finanzamt und das Kindergeld gehört zu den Themen, die oft für Verwirrung sorgen. Das Steuersystem in Deutschland ist sehr kompliziert und wird noch dadurch erschwert, dass in jedem Jahr neue Bestimmungen gelten. Ein Blick ins Internet kann Steuerzahlern helfen, dass sie sich eine grobe Übersicht verschaffen können. In einigen Fällen kann sich auch der Besuch bei einem Lohnsteuerhilfeverein positiv auswirken.
Interessant :D:
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eurer Simon
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