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Klage gegen die Familienkasse

Familienrecht | © panthermedia.net /Boris Zerwann

Klage gegen die Familienkasse

Es kann durchaus vorkommen, dass die Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag ablehnt. Dann haben die Betroffenen das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch bzw. Einspruch einzulegen. Fällt das Ergebnis hier nicht anders aus, dann hilft nur noch die Klage.

Das zuständige Gericht der Familienkasse ist das Finanzgericht. Hier wird über die Klage verhandelt und der Prozess endet mit einem Urteil oder im Idealfall mit einem Vergleich.

Dass dieses nicht immer positiv für den Kläger sein wird, sollte jedoch jedem klar sein, der sich darauf einlässt. Zu bedenken ist ebenfalls, dass das Verfahren kostenpflichtig ist. Wer hier eine Klage gegen die Familienkasse einreicht, der sollte sich schon ziemlich sicher sein, dass er Erfolg haben könnte. Im Zweifel gibt es dabei noch die Möglichkeit Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen. Dazu sollte aber auf jeden Fall ein Anwalt befragt werden.

Das Finanzgericht entscheidet über das Kindergeld

Das Finanzgericht

Häufig werden Finanzgerichte dann von den Bürgern in Anspruch genommen, wenn es um das Steuerrecht geht. Als Verwaltungsgericht hat diese Institution aber noch weitere Aufgaben und dazu gehört auch die Entscheidung über das Kindergeld.

Der Grund dafür liegt darin, dass die Agentur für Arbeit eine Finanzbehörde ist und die Familienkasse hier ihren Sitz hat. Wer also gegen ein Ressort der Arbeitsagenturen klagt, der hat es dabei immer mit einer Finanzbehörde zu tun.

Auch ist das Kindergeld eine steuerliche Leistung, daher ist das Sozialgericht leider nicht mehr dafür verantwortlich.

Das Finanzgericht arbeitet unabhängig von allen Finanzbehörden und das gilt ebenfalls für die Regierung. Es urteilt also neutral und kann nicht als verlängerter Arm des Staates angesehen werden. Diese Bestimmung ist für die Bevölkerung sehr wichtig, da sich ihre Klagen ja gegen den Staat richten.

Wer hier eine Klage über das Kindergeld einreicht, muss nicht zwingend einen Anwalt an seiner Seite haben. Es ist allerdings jedem anzuraten, dass er sich einen guten Rechtsbeistand nimmt. Es gibt einige Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben und schon im Vorfeld erkennen können, ob die Klage sich überhaupt lohnt.

Das Verfahren gegen die Familienkasse

Steht der Entschluss fest, dass Klage eingereicht werden soll, dann wird der Rechtsanwalt diese verfassen. Hier steht, warum geklagt wird und wie das Unrecht durch die Familienkasse belegt werden kann.

Auch eine Kopie des Schriftverkehrs mit der Familienkasse wird dem Schreiben beigefügt. Den Eingang der Klageschrift bescheinigt das Finanzgericht durch die Mitteilung des Aktenzeichens.

Danach fordert es die Mitarbeiter der Familienkasse auf zu erklären, warum sie die Ablehnung von Kindergeldzahlungen beschlossen haben. Nach einer mündlichen Verhandlung, bei der beide Seiten angehört werden müssen, erfolgt dann in der Regel schon das Urteil. Das kann unmittelbar danach sein oder erst einige Tage später an die Beteiligten verschickt werden.

Wer sich sehr sicher ist, dass seine Klage gegen die Familienkasse erfolgreich sein wird, der sollte wie oben einmal angedeutet die Prozesskostenhilfe beantragen. Diese wird aber nur dann gewährt, wenn auch das Gericht der Ansicht ist, dass die Aussicht auf Erfolg besteht. Die Hilfe ist allerdings vom Einkommen des Klägers abhängig und wird individuell entschieden. Falls jemand die Kosten selber übernimmt, dann muss er schon beim Einreichen der Klage einen Betrag von etwa 220€ an das Finanzgericht bezahlen.

Der Streitwert, nach dem sich die Kosten der Behörde richten, beläuft sich dabei auf über 1000€. Bleibt es bei dem Wert, dann müssen zusätzlich noch die Rechnungen für den Anwalt und weitere Gerichtskosten beglichen werden. Das Finanzgericht wird nach dem Abschluss eines Verfahrens einen sogenannten Kostenfestlegungsbeschluss versenden. Daraus geht dann hervor, in welcher Höhe die Parteien zur Kasse gebeten werden.

Interessantes Lehrvideo zum Thema Gerichtskostenbeihilfe:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net /Boris Zerwann
Oben-Links: ©panthermedia.net Bettina Glaser

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