Wie jetzt vor Kurzem verkündet wurde, sei das Elterngeld ein Erfolgsmodell. Zugegeben, diese Finanzspritze ist gerade für junge Eltern ein Segen. Doch nur allzu abrupt endet diese Leistung bereits nach 12 bzw. nach 24 Monaten.
Danach stehen die Eltern wieder ziemlich am Anfang ihrer Finanzplanung. Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag entspannen die Haushaltsbudgets der Eltern übrigens kaum noch.
Bei immer weiter steigende Lebenshaltungskosten werden die 184 € Kindergeld im Monat spielerisch aufgefressen. Abgesehen davon hält das Elterngeld noch einige Überraschungen bereit. Wer glaubt, dass es sich hier um eine faire Leistung handelt, der ist auf dem Holzweg.
Elterngeld für Hartz IV Empfänger
Bezieher vom Arbeitslosengeld 2 (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt), schauen Mal wieder in die Röhre. Zwar haben sie grundsätzlich ein Anrecht auf den Mindestbetrag in Höhe von 300 € Elterngeld, doch wird dieser in Verrechnung mit den Hartz IV Leistungen gebracht.
Unterm Strich also eine Nullnummer. Begründet wird dies mit dem Argument, dass das Elterngeld eine Art Lohnersatzleistung sei.
Das Arbeitslosengeld 2 ist jedoch kein Lohn, sondern lediglich eine soziale Leistung. 😐
Natürlich hat man mit dieser Aussage vollkommen recht. Doch stellt sich mir die Frage, ob diese Behandlung von Eltern wirklich angemessen ist. Wenn man über Arbeitslosengeld 2 Bezieher spricht, stellen sich viele einen faulen, dicken und antriebslosen Mann vor. Dass dies jedoch nicht der Realität entspricht, sollte einem eigentlich klar sein. Vielmehr sind es die alleinerziehenden Mütter und Väter, die es im Leben ganz besonders hart trifft. Sie haben sich dazu entschlossen ihr Kind selber groß zuziehen, auch wenn der andere Elternteil sich nicht um den Nachwuchs kümmern will.
Anstatt, dass man gerade bei diesen besonders schutz- und hilfebedürftigen Menschen angemessene Unterstützungsleistungen möglich macht, wird wieder mal nur drauf gehauen. Wirklich schade, dass die Hartz-IV Empfänger in unserer Gesellschaft anscheinend nur die zweite Klasse sein sollen. Da ist es doch nicht verwunderlich, dass manche Eltern aus Verzweiflung ihre Kinder sogar zur Adoption freigegeben.
Elterngeld für Selbstständige
Was bei den Arbeitslosengeld 2 Empfängern eingespart wird, scheint man den Selbstständigen hinterher zu werfen.
Was viele nicht wissen ist, dass das Elterngeld nicht nur Angestellte beantragen können. Auch Selbstständige besitzen hier ein grundsätzliches Anrecht auf die Beantragung vom Elterngeld.
Das ist soweit auch in Ordnung, doch bietet die aktuelle Gesetzeslage gerade für die Selbstständigen ein breites Spektrum an, um damit Schindluder zu treiben. Die Manipulationsmöglichkeiten für Selbstständige bei dem Bezug von Elterngeld erschließen sich aus der Tatsache heraus, dass sie quasi ungehindert weiter arbeiten können.
Die grundsätzliche Regelung besagt, dass das Elterngeld nur dann ausgezahlt wird, wenn man überhaupt nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten geht. Eingeschränkt arbeiten bedeutet bei dem Gesetzgeber maximal 30 h in der Woche, bzw. maximal 120 h pro Monat. Bei einem Angestellten ist die Sachlage relativ eindeutig. Da der Chef korrekt abrechnen muss, wird der durchschnittliche Arbeitnehmer tatsächlich nur maximal 30 Wochenstunden weiter arbeiten können.
Der Selbstständige hingegen versichert die Einhaltung dieser Regelung im Prinzip nur mit seinem Namen. Ob und wie viel er nun tatsächlich weiter arbeiten wird, kann niemand nachvollziehen.
Auch das Einkommensergebnis p. a. kann ein Selbstständiger durch Abschreibungen und geplante Anschaffungen für die nächsten Jahre gut beeinflussen. Hier besteht also tatsächlich Bedarf an neuen Regelungen und Verbesserungen für den Bezug von Elterngeld.
Alles in allem halte ich das Elterngeld also nicht für das Erfolgsmodell, wie es uns verkauft wird.
Unstrittig ist jedoch, dass für viele Eltern diese Leistungsart ein wichtiger Faktor in der Budgetplanung sein wird. Doch ob sich wegen dem Elterngeld nun wirklich deutlich mehr Menschen in Deutschland dazu entscheiden Kinder zu bekommen, das wage ich doch zu bezweifeln. Auch wie in meinem Artikel ausgeführt, empfinde ich die Verteilung der Gelder als ungerecht. Erst wenn die doch ganz erheblichen Manipulationsmöglichkeiten für Selbstständige abgestellt worden sind und man eine ähnliche Leistung für Arbeitslosengeld 2 Bezieher ins Leben ruft, will ich das Elterngeld als echtes Erfolgsmodell anerkennen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Wie siehst Du das? Sollte einem Arbeitslosengeld 2 Bezieher das Elterngeld zustehen? Empfindest Du generell das Elterngeld als sinnvolle Leistung? Über deinen Kommentar würde ich mich sehr freuen.
Alles Liebe
euer Simon
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