Die Zahlung von Kindergeld bedeutet für viele Familien, dass sie ihren Nachwuchs auch angemessen versorgen können. Es sind keineswegs Almosen, die gönnerhaft ausbezahlt werden. Fast jedes Elternpaar hat ein Recht auf diese Zahlung und sollte das Kindergeld daher rechtzeitig beantragen.
Dazu muss lediglich ein Formblatt ausgefüllt und bei der Familienkasse eingereicht werden.
Da es diese steuerliche Leistung Kindergeld auch nachträglich gibt, muss man sich mit der Antragsstellung nicht sonderlich beeilen. Angeraten ist aber eine Antragsstellung innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes. Falls Väter oder Mütter das versäumen, wird ihnen das Geld auch rückwirkend ab dem Tag der Geburt gezahlt. Jedoch wird dann die Familienkasse eine Erklärung haben wollen, warum der Antrag so spät erst eingericht wurde. Der Verwaltungsakt wurde für die Beteiligten übrigens wesentlich vereinfacht, da sie das Formular auch online ausfüllen und verschicken können. Allerdings müssen sie trotzdem alle Schriftstücke nochmals per Post oder persönlich der Familienkasse zukommen lassen.
Kindergeld beantragen
Grundsätzlich haben alle Paare einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei Alleinerziehenden gilt dieser Fakt ebenfalls.
Auch an Stief- oder Adoptionseltern wird das Kindergeld gezahlt. Lebt das Kind bei seinen Großeltern, dann haben diese übrigens auch einen Anspruch auf die Zahlung der Leistungen. Der Tatbestand muss jedoch bereits bei Antragstellung von allen Beteiligten bestätigt werden. Die Zuwendung soll alleine dem Nachwuchs zugutekommen und Streitigkeiten über den Empfänger der Zahlungen dienen nicht dem Wohle des Kindes.
Die Formulare des Antrags können jederzeit im Internet heruntergeladen werden oder man lässt sich die Unterlagen einfach zuschicken. Das Ausfüllen gestaltet sich in keiner Weise schwierig, da ebenfalls brauchbare Anleitungen zum Download dazu gehören. Alle Fragen sind hier detailliert erklärt und selbst außergewöhnliche Konstellationen können nachgelesen werden. Ist der Antrag korrekt ausgefüllt, wird er online oder per Post an die zuständige Behörde gesendet.
Antrag auf Kindergeld
Wer den Kindergeldantrag online ausfüllt und verschickt, der muss sich dabei den Vorschriften deutscher Gesetze beugen.
Nur die Unterschrift im Original gilt und das bedeutet gleichzeitig, dass der online gestellte Antrag nicht rechtskräftig ist.
Diese Vorschrift mag darin begründet sein, dass in der Vergangenheit zu leichtfertig mit den Anträgen zum Kindergeld verfahren wurde. Die Betroffenen sollten sich nicht über den erhöhten Aufwand ärgern sondern festhalten, dass damit ein Missbrauch nach Möglichkeit vermieden wird.
Eine Signatur lässt sich einfach zu leicht nachmachen und den Schaden haben alleine die Berechtigten. Um diesem Betrug entgegenzuwirken, müssen also alle Eltern, die Kindergeld beantragen, eine Unterschrift im Original unter die Formulare setzen. Neben dem Eintrag der Adresse und dem Kindschaftsverhältnis, zählen weitere Angaben zum korrekten Ausfüllen. Es muss bestätigt werden, wo das Kind lebt und wer die Kosten für den Unterhalt trägt. Eine Mutter, die bei ihren Eltern lebt und berufstätig ist, muss den Anspruch auf Zahlung von Kindergeld im Zweifel auch an ihren Vater oder die Mutter abtreten.
Jeder, der Kindergeld beantragen möchte, muss sich im Klaren darüber sein, dass er die Angaben immer korrekt ausfüllen muss. Selbst der Versuch eines Betruges wird geahndet und kann dazu führen, dass alle Leistungen zurückzuzahlen sind.
Hier noch ein interessantes Video zum Thema Kindergeld beantragen:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Alles Liebe
euer Simon
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