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Das Kinderbetreuungsgeld bald auch in Deutschland?

Das Kinderbetreuungsgeld bald auch in Deutschland?

Während hierzulande noch immer ziemlich kontrovers über das Betreuungsgeld diskutiert wird, gibt es das Kinderbetreuungsgeld bei unseren Nachbarn, den Österreichern bereits seit dem Jahr 2000. Allerdings wird dort auch kein zusätzliches Erziehungsgeld gezahlt.

Das Kinderbetreuungsgeld in Österreich bietet zwei Varianten und das sind die einkommensabhängige und die pauschale Leistung. Pauschales Betreuungsgeld für Kinder erhalten alle Berechtigten und es spielt dabei keine Rolle, ob sie vor der Geburt des Kindes berufstätig waren.

Die einkommensabhängige Leistung soll jedoch vor allen Dingen jene Eltern unterstützen, die kurzzeitig aus dem Berufsleben aussteigen möchten, um für ihr Kind da zu sein. Sie richtet sich also nach dem letzten Einkommen und fällt in aller Regel natürlich wesentlich höher aus, als die pauschale Zahlung.

Pauschales & Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Zwei Zahlungsmöglichkeiten

Wer das Kinderbetreuungsgeld in Österreich beantragen möchte, der muss sich wie bereits gesagt für ein Modell entscheiden. Es besteht also nicht die Möglichkeit, dass man während des Bezuges von dem pauschalen, zum einkommensabhängigen Betreuungsgeld wechselt.

Bei der Zahlung von Pauschalleistungen können Eltern zwischen vier unterschiedlichen Varianten wählen.

Bei dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Österreich bedeuten die Zahlen 30 plus 6, dass der Leistungsanspruch für die Zeit von 30 Monaten besteht, wenn nur ein Elternteil diese in Anspruch nimmt.

Beansprucht auch der andere Elternteil die Leistung, dann kann sich die Dauer um 6 Monate verlängern. Die monatlichen Zahlungen belaufen sich auf etwa 436€.

Jeder, der sich für das Kinderbetreuungsgeld 20 plus 4 entscheidet, der bekommt die Leistungen, bis das Kind seinen 20. Lebensmonat vollendet hat. Hier kann sich die Bezugsdauer um 4 Monate verlängern, wenn beide Elternteile sich an der Betreuung beteiligen. Dann liegt die monatliche Zahlung bei ungefähr 624€. Die Vorgehensweise sieht bei den Varianten 15 plus 3 und 12 plus 2 genauso aus, die Höhe der monatlichen Leistung unterscheidet sich allerdings gravierend.

15 plus 3 das bedeutet, dass eine monatliche Zahlung von 800€ erfolgt und bei der Variante 12 plus 2 sogar 1000€. Also wirklich viel Geld. Wer in Österreich das Kinderbetreuungsgeld beantragt, welches in der Höhe abhängig vom Einkommen ist, der hat einen Leistungsanspruch von grundsätzlich 12 Monaten. Wenn beide Elternteile die Leistungen in Anspruch nehmen, dann verlängert sich dieser Zeitraum um 2 Monate. Hier werden in der Regel 80% der letzten Einkünfte bezahlt, allerdings ist die Höhe der monatlichen Leistungen auf 2000€ begrenzt.

Möglichkeiten des Zuverdienstes

Geld hinzuverdienen

Die Höhe der Zuverdienstgrenze richtet sich nach der Variante, die von den Eltern gewählt wurde. Diese gestaltet sich beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld höher als bei der einkommensabhängigen Leistung.

Eltern, die sich dafür entschieden haben, können immerhin 60% ihres letzten Gehaltes oder bis zu 16.000€ jährlich dazu verdienen, ohne die Kürzung des Betreuungsgeldes befürchten zu müssen.

Falls sie in den letzten drei Jahren vor dem Antrag ebenfalls das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nahmen, dann gilt für die Berechnung die Zeit davor. Haben Eltern sich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entschieden, dann dürfen sie jedoch höchstens 6.100€ im Jahr dazu verdienen. Zu beachten ist hier ebenfalls, dass in dem Zeitraum des Anspruchs keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung geflossen sind.

Die Anträge für das Kinderbetreuungsgeld sind bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Selbst wenn die Leistungen bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden, es empfiehlt sich trotzdem, dass der Antrag direkt nach der Geburt eingereicht wird. Sehr praktisch für alle Antragsteller ist dabei das Angebot, dass der Antrag online und mit elektronischer Signatur erfolgen kann. Die Anleitung und Voraussetzungen dafür findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Lev Dolgatshjov
Mitte-Links: ©panthermedia.net Szekeres Szabolcs
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Marc Dietrich

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