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Selbstständigkeit und Hartz 4

Selbstständigkeit und Hartz 4

Hinter dem Begriff Hartz IV verbirgt sich ein Leistungsart, welche unter der Regierung Schröder ins Leben gerufen wurde. Schlaue Köpfe befassten sich zur damaligen Zeit mit dem Problem der hohen Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Kosten für den Staat.

Herr Hartz galt hier als Hoffnungsträger, der mit seinen Vorschlägen den Betroffenen helfen und gleichzeitig dem Staat die Einsparung von Kosten bringen sollte.

Dass bei dem eigentlich gescheiterten Projekt auch der Übergang zur Selbstständigkeit gekoppelt mit dem Hartz IV-Bezug unterstützt werden kann, soll in diesem Beitrag ein wenig näher beleuchtet werden. Betroffen sind dabei vor allen Dingen Arbeitslose, die bereits länger auf die staatliche Unterstützung angewiesen oder einfach noch sehr jung sind.

Hartz IV-Bezug und die Selbstständigkeit

Hartz IV-Bezug und die Selbstständigkeit

Nach der Abschaffung von den „Ich-AGs“ gibt es aber auch heute noch beim Hartz IV-Bezug unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen zum Schritt in die Selbstständigkeit.

Das Einstiegsgeld soll den Betroffenen helfen, dass sie hauptberuflich selbstständig tätig werden können. Wichtig für alle Antragsteller ist dabei, dass sie sich vor einer Gründung mit ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Zunächst kann das Einstiegsgeld nach der Bewilligung für sechs Monate gezahlt werden.

Als Höchstdauer für einen Hartz IV-Bezug und Selbstständigkeit werden übrigens 24 Monate angegeben. Individuelle Vereinbarungen sind meines Wissens nach aber auch möglich. Die monatliche Leistung beträgt in der Regel 50% des ALG II und richtet sich auch nach der Zahl der Familienmitglieder.

Pro Person, die mit im Haushalt des Berechtigten lebt, kommt grundsätzlich auch noch ein Zuschlag von 10% dazu. Sehr gut zu wissen ist auch, dass mit Selbstständigkeit und Hartz IV-Bezug in den Monaten der Zahlung ebenfalls die Absicherung durch die Krankenkasse gewährleistet ist. Es werden ebenfalls die Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit geleistet.

Selbstständigkeit und Hartz 4 – Geht das?

Ein gutes Konzept

Empfänger von Arbeitslosengeld II, die durch ihre Selbstständigkeit eine Existenz gründen möchten, brauchen vor dem Gang zur Arbeitsagentur ein gutes Konzept.

Die Sachbearbeiter wollen natürlich auch sehen, wie ernst es den Antragstellern mit Selbstständigkeit überhaupt ist.

Bedenken sollte der Hilfesuchende, dass die Leistung eine Kannbestimmung ist und in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Auf rechtliche Grundlagen pochen wie bei dem Gründungszuschuss ist hier also nicht möglich. Wichtig ist zunächst erstmal, dass mit Zahlen belegbar ist, ob mit der Gründung auch der Erfolg eintreten kann.

Abgelehnt

Der dritte Friseurladen in einer Dorfstraße ist ein Beispiel, welches von keinem Sachbearbeiter als Erfolg versprechend beurteilt werden wird.

Handelt es sich aber um eine Dienstleistung, die vor Ort gar nicht oder nur sehr wenig angeboten wird, dann sieht die Sache sicherlich schon anders aus.

Im Antrag auf die Selbstständigkeit und dem Hartz VI-Bezug muss ebenfalls ein Kosten- und Finanzierungsplan enthalten sein. Hilfreich sind hier Zahlen, die der Realität entsprechen und nicht willkürlich angegeben wurden. Dazu zählt ebenfalls die Aufstellung des zu erwartenden Umsatzes verglichen mit den laufenden Kosten. Wirklich gute Infos erhält man mittlerweile im Internet. Einfach nach den entsprechenden Schlagwörtern googeln und man wird Seitenweise Tipps und Hilfestellungen bekommen. Auch Foren eignen sich wunderbar dazu, um an Hintergrundwissen zu kommen. Einige Ämter verlangen aber zudem noch, dass eine richtige Stellungnahme über die Erfolgsaussichten von unabhängiger Stelle erfolgt. Das kann unter anderem die Handwerkskammer oder auch der entsprechende Fachverband sein. Auch Banken oder Steuerberater sind in der Lage, dass sie den Nachweis ausstellen können.

Selbstständigkeit im Internet

Im Internet umschauen

Sucht jemand noch nach einer guten Idee, wie er seinen Traum der Selbstständigkeit umsetzen kann, dann sollte er sich auch einmal im Internet umschauen. Als Freelancer, oder freier Mitarbeiter, stehen ihm wirklich viele Türen offen und die Tätigkeit ist abwechslungsreich.

Da das Honorar in den ersten Monaten nicht sehr hoch sein wird, bietet sich hier die Selbstständigkeit mit dem Hartz IV-Bezug besonders an. Je nach Interessen und Kenntnissen gibt es verschiedene Bereiche, die sich durchaus als lukrativ erweisen können. Immerhin sind Jobs als Freelancer in der Regel reine Dienstleistungsgeschäfte und verursachen kaum eigene Kosten.

Da sind beispielsweise die Affiliates, welche als Vertriebspartner von Unternehmen tätig sind und für ihr Bemühungen Erfolgshonorare erhalten. Ähnlich einem Versicherungsvertreter, der bei erfolgtem Abschluss seine Provision erhält, kann man sich das auch bei Affiliates vorstellen. Der Existenzgründer kann zum Beispiel Websites kreieren, die ein breites Publikum ansprechen. Veröffentlichungen auf diesen Seiten, die den User per Link zu den Vertriebspartnern führen, sind Sinn und Zweck des Ganzen. Einige Firmen bezahlen den Betreiber pro Click der Besucher, andere geben ihm ein festes Honorar pro Kauf und wieder andere richten die Prämie nach dem Wert der Bestellungen. In der Regel sind solche Vergütungen frei verhandelbar, wobei man am Anfang nicht zu viel erwarten darf.

Sehr gefragt sind ebenfalls Blogger, die mit ihren regelmäßigen Beiträgen unter anderem auch auf neue Filme oder Computerspiele aufmerksam machen. Aber Achtung, leider sind gerade jene, die Selbstständigkeit und Hartz IV-Bezug verbinden möchten, potenzielle Opfer von windigen Geschäftemachern. Man sollte nie auf Geschäftsmodelle eingehen, die schon am Anfang große Einnahmen versprechen. Wollen die Anbieter dann auch noch im Vorfeld Geld für ihre Idee, dann sollte der kluge Beobachter die Finger davon lassen.

Konsequent sein Ziel verfolgen

Der Weg zum Ziel ist steinig und bedeutet Anstrengung. Es muss auch mit Rückschlägen gerechnet werden.

Wer aber trotzdem durchhält und konsequent sein Ziel verfolgt, der wird am Ende ein relativ sicheres Einkommen haben. Einen Versuch, auf diese Weise Selbstständigkeit und Hartz IV-Bezug erfolgreich einzusetzen, lohnt sich immer.

Selbstständigkeit und Hartz 4 mal anders rum:

Hier nochmals wirklich was zum nachdenken:

Wie ist deine Meinung zu dem Thema? Kann man sich aus dem Hartz IV Bezug heraus Selbstständig machen, oder sind dafür die Gelder zu knapp? Vielleicht besitzt Du auch schon selber Erfahrungswerte und kannst Tipps geben? Über deinen Kommentar würde ich mich sehr freuen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Erwin Wodicka
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