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Was ist eigentlich das Insolvenzgeld 2012?

Was ist eigentlich das Insolvenzgeld 2012?

Eine Insolvenz tritt dann ein, wenn eine wirtschaftliche Zahlungsunfähigkeit gegeben ist. Bis vor einigen Jahren konnten nur Gewerbebetriebe Insolvenz anmelden. Mittlerweile ist dies auch für Privathaushalte möglich. Das Insolvenzgeld ist eine staatliche Leistung, die über die Agenturen für Arbeit ausgezahlt wird.

Sie wird dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber – also die Firma Insolvenz in 2012 anmelden musste und die Löhne nicht bezahlt werden können. Es handelt sich also um eine Absicherung der Arbeitnehmer.

Alle Arbeitgeber, die insolvenzfähig sind, müssen monatlich eine Umlage an die Agenturen für Arbeit überweisen. Die Höhe richtet sich dann nach dem Bruttogehalt aller beschäftigten Arbeitnehmer und wird zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse überwiesen.

Gesetzliche Bestimmungen

vor einer Insolvenzeröffnung

Das Insolvenzgeld 2012 wird grundsätzlich für die Dauer von drei Monaten gezahlt. Es handelt sich dabei um den Zeitraum, der vor einer Insolvenzeröffnung liegt.

Nicht nur Arbeitnehmer, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, haben dabei einen Anspruch auf die Leistung. Dieser gilt auch für Studenten, Schüler und geringfügig Beschäftigte. Selbst Auszubildende und Heimarbeiter haben grundsätzlich ein Recht auf die Zahlung der Unterstützung.

Es kommt also nicht darauf an, ob die Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Neben dem Insolvenzgeld kann die Agentur für Arbeit auch Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Das geschieht allerdings nur dann, wenn ein entsprechender Antrag durch den Arbeitnehmer gestellt wurde. Im Zusammenhang mit dem Insolvenzgeld wird häufig auch das Insolvenzereignis genannt.

Es handelt sich dabei um den Zeitpunkt, an dem das Verfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wurde. Aber nicht nur dann handelt es sich um ein Insolvenzereignis. Es kann nämlich durchaus möglich sein, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse überhaupt nicht eröffnet werden kann. Es ist also auch dann ein Insolvenzereignis, wenn der Antrag des Arbeitgebers abgelehnt wird.

Unkenntnis der Arbeitnehmer

Unkenntnis der Arbeitnehmer

Nehmen wir einmal an, dass wir überhaupt nicht wissen, mit welchen Schwierigkeiten unser Arbeitgeber zu tun hat. Dann wird das Insolvenzgeld ab dem Tag gezahlt, an dem wir Kenntnis darüber erhielten.

Ist also die Insolvenz am 03.März eröffnet worden und haben wir erst am 20. März davon erfahren, dann erhalten wir das Insolvenzgeld für die Zeit vom 19. Dezember des Vorjahres bis zum 20. März des laufenden Kalenderjahres.

Selbst wenn die Bundesagentur für Arbeit im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer leisten muss, so gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt und bezieht Krankengeld, dann werden die Leistungen der Krankenkasse mit denen der Arbeitsagentur verrechnet.

Das kann sich durchaus positiv für den Arbeitnehmer auswirken, da das Insolvenzgeld in der Regel höher ausfallen wird als das Krankengeld.

Die Verrechnung wird auch dann vorgenommen, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich arbeitslos gemeldet ist und die entsprechenden Leistungen erhält. Auch in diesem Fall kann sich die Berechnung günstig für den Leistungsempfänger gestalten. Immerhin bekommt er die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und seinem letzten Nettoverdienst ausbezahlt. Auf die Anspruchsdauer der Bezüge von Arbeitslosengeld hat die Zahlung des Insolvenzgeldes keine negativen Auswirkungen.

Für alle Arbeitnehmer, die diese Hilfe beantragen möchten, gilt, dass sie den Antrag spätestens zwei Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen müssen. Für das Ausfüllen des Antrags stellt die Agentur für Arbeit einige wertvolle Hilfen bereit. Die kann man sich als Betroffener im Netz herunterladen oder bei der Behörde vor Ort persönlich abholen.

Hier noch ein kritischer Bericht:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Martina Berg
Oben-Links: ©panthermedia.net Konrad Steininger
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Mario Köhler

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