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Wohngeldstelle – Wer ist verantwortlich?

Wohngeldstelle – Wer ist verantwortlich?

Das Thema Anspruchsvoraussetzungen bei dem Antrag auf Wohngeld wurde bereits ausführlich behandelt. Hier geht es jetzt darum, welche Behörde zuständig ist und an wen sich die Antragsteller wenden können.

Auch die unterschiedlichen Formen der Hilfen sollen beleuchtet und ausführlich beschrieben werden. In Deutschland ist es üblich, dass Behörden bei der Formulierung ihrer Anträge auf Amtsdeutsch zurückgreifen.

Dass das nicht für jeden gleich verständlich sein kann, liegt auf der Hand. Besonders Menschen aus anderen Ländern sind dabei auf Unterstützung angewiesen. Diese erhalten sie immer bei dem Sozialamt ihrer Gemeinde oder durch Mitarbeiter des Bürgerbüros. Die Bundesländer sind für Bewilligungen zuständig und für jedes Land gelten andere Bestimmungen. Dabei variiert auch die Höhe der Leistungen. Nicht nur das Bundesland ist entscheidend, auch der Wohnort spielt eine Rolle.

Informationen zur Wohngeldstelle

Informationen zur Wohngeldstelle

Einige Websites geben den Verbrauchern Informationen zu ihrer zuständigen Wohngeldstelle. Einige verlangen aber, dass vorher die Adressdaten sowie die eMail-Adresse eingegeben werden.

Wer seine persönlichen Daten nicht preisgeben möchte, der sollte auf andere Seiten ausweichen. Er erfährt dabei, ob für seinen Ort eine Wohngeldstelle oder das Sozialamt verantwortlich ist.

Die Suche nach den Verantwortlichen geht allerdings über diese beiden Möglichkeiten hinaus.

Da kann es unter Umständen sein, dass ein Antragsteller diesen bei der Sekretärin des Bürgermeisters abgeben muss. Auch Standesamt oder diverse andere Dienststellen der Rathäuser sind in einigen Gemeinden mit dem Antrag auf Wohngeld befasst. Große und kreisfreie Städte haben in den meisten Bundesländern eine eigene Wohngeldstelle, bei denen der Bürger sein Gesuch einreichen kann.

In kleineren Gemeinden wird dieses zwar bei der Gemeindeverwaltung abgegeben, von dort aus aber an das Landratsamt geschickt. In Hamburg oder Bremen sitzen die Verantwortlichen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Wer sich im Wirrwarr der Zuständigkeiten nicht zurechtfindet, der sollte sich an das Bürgerbüro seiner Gemeinde wenden. Häufig helfen die Mitarbeiter dort weiter oder verweisen an Kollegen, die sich in der Sache auskennen.

Wohngeldstelle – Einspruch oder Widerspruch?

Wohngeldstelle – Einspruch oder Widerspruch

Wo Menschen arbeiten, da kommt es zu Fehlern und auch Maschinen können nur dann ihre Berechnungen korrekt durchführen, wenn die Bediener alle Daten richtig erfasst haben.

Das gilt für den Wohngeldantrag genauso wie für alle anderen Vorgänge.

Stellt der Verbraucher fest, dass der Sachbearbeiter seiner zuständigen Wohngeldstelle den Antrag nicht korrekt bearbeitet oder sich verrechnet hat, dann sollte er Widerspruch einlegen. Länder wie Nordrhein Westfalen und Niedersachsen schafften diese Möglichkeit ab und hier muss der Bürger sofort vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Ob nun Klage oder Widerspruch erfolgen soll, das geht aus dem Bescheid der Wohngeldstelle hervor.

Der Widerspruch wird von der Widerspruchsstelle der zuständigen Behörde bearbeitet. Er muss entweder selbst verfasst oder durch einen Mitarbeiter aufgenommen werden. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Empfang des Bescheides.

Schreiben persönlich abgeben

Verpasst der Bürger den Termin, dann gilt der falsche Erlass als rechtskräftig. Sicherheitshalber sollte das entsprechende Schreiben persönlich im Rathaus oder der Wohngeldstelle gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden.

Bei der Formulierung kommt es darauf an, dass der Grund klar und deutlich erkennbar ist und belegt werden kann.

Sollte die Einrede nicht den gewünschten Erfolg haben, dann bleibt nur noch der Weg zur Klage beim Verwaltungsgericht.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Marc Dietrich
Oben-Links: ©panthermedia.net Yuri Arcurs
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Manuel Tennert
Unten-Links: ©panthermedia.net Oleksandr Lupol

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