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Bildungspaket | Was kann man bekommen?

Bildungspaket

Bildungspaket | Was kann man bekommen?

Bildungspaket
Bildungspaket

Das Bildungspaket ist zur Unterstützung von Familien mit geringen Einkommen gedacht. Gezielt ist es auf Kinder und Jugendliche aus diesen einkommensschwachen Familien zugeschnitten.

Um gerade diese Kinder nicht zu benachteiligen ist das Bildungspaket als Hilfeleistung gedacht.

Kinder können damit Vereinen beitreten, eine warme Mittagsmahlzeit in einem Kindergarten und Hortbetreuung erhalten, sowie an Schulausflügen und anderen Aktivitäten teilnehmen.

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Inhalte des Artikels

Berechtigung und damit verbundene Leistungen
Hand in Hand für das Wohl des Kindes [/sws_yellow_box]

So sollen Kinder aus der Spirale der Benachteiligung aufgrund des Einkommens herausgeholt werden und aktiv mit anderen Kindern am kulturellen Leben teilnehmen. Die Hansestadt Lübeck war Vorbild und Vorreiter des Bildungspaketes, der damals eingerichtete Bildungsfond der Hansestadt Lübeck wurde in seinem Konzept eins zu eins als Bildungspaket übernommen.

Berechtigung und damit verbundene Leistungen

Eine Berechtigung auf das Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche deren Familien ALG2, Sozialgeld, Asylleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Leistungen aus dem Bildungspaket werden bis zum 25.Lebensjahr getätigt. Dabei sind Leistungen für Freizeit einschließlich Sport und Kultur nur bis zum 18.Lebensjahr mit im Bildungspaket eingeschlossen.

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Die Leistungen, die das Bildungspaket umfassen sind:

-Bereitstellung einer warme Mahlzeit, wenn diese angeboten wird, in: Kindergarten, Hort oder Schule.

– Ist voraus zusehen, dass ein Kind das Lernziel nicht schafft, wird Lernförderung übernommen, sofern die Schule dieses bestätigt.

– Mitgliedschaften in Vereinen werden bis zum 18.Lebensjahr in der Höhe der Teilnahmegebühren übernommen.

– Wird an der Schule oder im Kindergarten ein Tagesausflug gestaltet, werden die Kosten hierfür vom Bildungspaket getragen, sodass es dem Kind möglich ist an diesen Ausflug teilzunehmen.

– Im Bildungspaket enthalten ist der Schulbedarf an Stiften, Heften und Arbeitsmaterialien.

– Werden die Kosten für eine Beförderung zur Schule nicht von einer anderen Stelle übernommen und ist diese erforderlich, sind diese Kosten im Bildungspaket mit enthalten. [/sws_yellow_box]

In Zahlen ausgedrückt gibt es für Leistungen aus dem Bildungspaket feste Sätze, die übernommen werden. Das sind hundert Euro im Jahr für Schulbedarf, davon erhält das Kind siebzig Euro in der ersten Hälfte und dreißig Euro in der zweiten Hälfte des Schuljahres. Für Vereine stehen zehn Euro im Monat zur Verfügung.

Der Zuschuss für eine warme Mahlzeit beläuft sich auf einen Euro pro Mahlzeit. Tagesausflüge, Lernförderung und Beförderungskosten werden in der tatsächlichen Höhe übernommen. Das deckt sicher nicht alle Kosten in voller Höhe ab, erleichtert jedoch Haushaltskasse von Familien mit zu niedrigen Einkommen.

Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen. – Sport

Hand in Hand für das Wohl des Kindes

Wichtig ist, das Eltern das Bildungspaket im zuständigen Jobcenter regelmäßig beantragen. Denn ohne Antrag, keine Förderung für das Kind.

Schulen und Kindergärten arbeiten gut Hand in Hand mit den Eltern und weisen sie rechtzeitig auf den Auslauf der Bildungspakete hin, die nötigen Anträge liegen schon in den Einrichtungen vor.

Viele Einrichtungen beantragen Gelder für Ausflüge und Lernförderung bei Bedarfserkennung für das Kind, sodass die Eltern keine extra Wege beschreiten müssen. Kosten werden auch in kreisfreien Städten vom Bürgeramt, Rathaus oder der Kreisverwaltung erstattet. Das Bildungspaket ermöglicht es Kindern gleichberechtigt aufzuwachsen und nicht auf ein kulturelles Leben, Förderung und soziale Kontakte zu verzichten. Somit ist dieses der erste Schritt Kindern die Chance zu geben sich individuell zu entwickeln unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Katy Spichal

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