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Ab wann gilt das Mutterschutzgesetz? | Was muss man beachten?

Ab wann gilt das Mutterschutzgesetz? | Was muss man beachten?

Schutz für Mütter ist wichtig
Schutz für Mütter ist wichtig

Gerade die Frauen, die zum ersten Mal Mutter werden, sind sich oftmals auch darüber unsicher, ab wann denn das Mutterschutzgesetz eigentlich gilt. Auch die Meinungen im Internet gehen da weit auseinander.

Die einen raten dazu, bis zum 3. Monat zu warten und die anderen geben an, dass man direkt sagen sollte, wenn man schwanger ist.

Jedoch kommt das immer darauf an, in welchem Bereich man arbeitet. Gerade diejenigen, die einen geregelten Bürojob haben, wo es keinen Schichtdienst gibt, werden auch bis zum 3. Monat warten können. Das bleibt dann jedem selbst überlassen, ob der Chef es schon vorher wissen muss. In Berufen jedoch, wo man schwere körperliche Arbeit vollrichten muss, sieht das schon wieder anders aus. Ab dem Tag, wo man dem Chef meldet, dass man schwanger ist, gilt offiziell auch das Mutterschutzgesetz.

Sehr provokantes Kampagnenvideo für den Mutterschutz

Was beinhaltet das Mutterschutzgesetz?

Nach der Meldung der Schwangerschaft ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diesen Umstand den Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämtern mitzuteilen. Die sind dann beauftragt, nachzusehen, ob auch wirklich die Regeln eingehalten werden.

Das Kind und auch die Mutter müssen ab diesem Zeitpunkt vor Gefahren geschützt werden.

Das bedeutet, dass Mütter nicht mehr an schweren Maschinen oder mit Chemikalien, aggressiven Putzmitteln, Krankheiten und anderen Gefahren in Berührung kommen dürfen. Auch die Arbeitszeiten werden während des Mutterschutzes geregelt. So muss eine werdende Mutter nicht mehr nachts oder am Wochenende arbeiten. Genauso wird auch reglementiert, dass Frauen, die ein Kind bekommen, nur noch eine gewisse Zeit stehen dürfen.

Alternative Beschäftigungen sind möglich
Alternative Beschäftigungen sind möglich

Natürlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die schwangere Mutter in einer Ersatzbeschäftigung unterzubringen. Da müssen die Frauen dem auch zustimmen, da die Arbeitgeber nur selten die Möglichkeit haben, diese im normalen Arbeitsablauf unterzubringen.

Ist es für den Arbeitgeber nicht möglich, diese Änderungen umzusetzen, kann er ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Jedoch muss man immer genauestens beachten, welche einzelnen Regelung zu den jeweiligen Berufsgruppen passt. Um dort eine qualifizierte Aussage zu erhalten, kann man sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden und sich dort beraten lassen. Das gilt auch dann, wenn man das Gefühl hat, der Arbeitgeber achtet nicht allzu sehr auf die geltende Gesetze. Zur Not kann man sich dann dort auch beschweren.

Schwangerschaft und Arbeit | Eine Meinung

Welche Rechte hat der Arbeitgeber?

Gibt eine Frau an, schwanger zu sein, kann der Arbeitgeber darüber eine Bestätigung vom Arzt fordern. Ist irgendwann der Entbindungstermin bekannt, kann auch darüber ein Attest verlangt werden. Allerdings muss hier der Chef die Kosten dafür übernehmen.

So kann sich auch dieser absichern, dass es sich tatsächlich um eine Schwangerschaft handelt und die werdende Mutter eine Sonderbehandlung erhalten muss.

Fazit: Alles in allem gilt das Gesetz ab dem Tag, wo es dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Diese Bestimmungen wurden vor Jahren ins Leben gerufen, damit beide Seiten in einem Arbeitsverhältnis abgesichert sind. So kann dann auch die werdende Mutter die Schwangerschaft etwas gelassener angehen, wenn sie weiß, dass ihre Rechte klar geregelt sind. Wer wissen möchte, welche Bestimmungen jeweils für den ausgeübten Beruf gelten, kann sich auch hier im Internet erkundigen. Man gibt einfach „Mutterschaftsgesetz + Berufsgruppe“ in die Suchleiste ein und schon erhält man die passenden Informationen. So kann man sich dann auch auf das Kind freuen.

Hilfe in der SS GVK Arbeitsamt Caritas Krankenkasse


Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Martha Spörck
Mitte-Links: ©panthermedia.net Monkeybusiness Images

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