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Kindergelderhöhung 2015/2016

Kindergelderhöhung 2015/2016

Gute Nachrichten für alle Familien: Der Bundestag hat in der letzten Woche bekannt gegeben, dass mit dem neuen Familienpaket mehr Kindergeld rückwirkend ausgezahlt wird. Wir kommen insgesamt auf vier Euro im Monat, die Sie sich jetzt rückwirkend zurückzahlen lassen. Darüber hinaus sollen weitere Entlastungen für Familien folgen sowie eine Förderung von Alleinstehenden und alleinerziehenden Eltern. Wir klären Sie über die neuesten Fakten im Fall Kindergelderhöhung 2016 auf und haben alle notwendigen Fristen und Voraussetzungen für eine rückwirkende Zahlung dabei.

Kindergelderhöhung: Grundfreibetrag und Kindergeld steigen 2015

[dropcap]I[/dropcap]m Bundestag haben SPD und Union mit gemeinsamen Stimmen für eine gehörige Entlastung gesorgt und die Kindergelderhöhung 2015 verabschiedet. Neben dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag steigen auch Kinderfreibetrag sowie Grundfreibetrag. Die vorhergehende, schleichende Steuererhöhung soll ebenfalls eingedämmt werden. Auf diese Weise möchte man vor allen Dingen eine Entlastung für alle alleinerziehenden Eltern erreichen. Zu den neuen Beschlüssen aus der letzten Woche muss nun nur noch der Bundesrat zustimmen. Doch scheint dies nur eine Formsache zu sein. Wir kommen ab sofort auf einen Grundfreibetrag von 8652 € für das Jahr 2015.
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Kindergelderhöhung: Was hat der Bundestag beschlossen?

Der Bundestag hat im letzten Jahr den Kinderfreibetrag um 144 € erhöht – auf exakt 4512 €. 2016 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 4608 €. Im Hinblick auf das Kindergeld gibt es ab sofort vier Euro mehr. Sie können sich die ausstehenden Kindergeldzahlungen bis zum Januar rückwirkend auszahlen lassen. 2016 steigt das Kindergeld noch einmal. Dies macht eine Kindergelderhöhung 2016 um insgesamt sechs Euro im Hinblick auf die letzten beiden Jahre aus. Auch den Geringverdienern soll unter die Arme gegriffen werden. So soll der Kinderzuschlag konkretisiert werden, dieser steigt von ehemals 20 € auf 160 €. Man möchte auf diese Weise entgegenwirken, dass gerade Geringverdiener zusätzliche Hartz IV Leistungen beantragen müssen.
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Kindergelderhöhung: Das kommt auf Alleinerziehende zu!

Merkliche Veränderungen folgen auch für Alleinerziehende, denn diese haben bisher unter dem Spagat zwischen Beruf und Kindern merklich gelitten und mussten zahrleiche Einschränkungen hinnehmen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Entlastungsbetrag. Ab dem Januar 2015 steigt dieser Betrag um 600 €. Der Entlastungsbetrag wird zukünftig an der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder festgemacht. So erhöht sich dieser Zuschuss mit jedem Kind um jeweils 240 €. Darüber hinaus ist eine leichte Abänderung im Hinblick auf die Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2016 zu vermerken, wodurch die kalte Progression weiter eingeschränkt werden soll.

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Was wird aus dem Unterhalt ab 1. August 2015?

Ab dem 1. August 2015 folgt die nächste Änderung im Hinblick auf das Kindergeld, denn die Düsseldorfer Tabelle tritt in Kraft. Im Zuge dieser Entscheidungsprozesse erhöht sich der Bedarfssatz für unterhaltsberechtigte Kinder. Wird ein Vater von seinen Kindern getrennt, muss er ab dem 1. August mehr Unterhalt zahlen. Es ist davon auszugehen, dass der Mindestunterhalt bis zum sechsten Lebensjahr ansteigt.

  • Bisher betrug der Mindestunterhalt 317 €, ab dem 1. August steigt der Mindestunterhalt auf 328 € im Monat.
  • Verdient ein Elternteil über 4701 € netto jeden Monat, ist bei jungen Leuten über dem Alter von 18 Jahren mit einer Zahlung von 807,01 € zu rechnen.
  • Doch in diesem Zusammenhang ist auf eine Orientierung an der Tabelle hinzuweisen. Die Düsseldorfer Tabelle gilt nicht als Gesetz.

[box type=alert]Am Rande bemerkt

Am Rande bemerkt steigen die Unterhaltsgrenzen nicht nur ab dem 1. August. Es tritt auch die Mitepreisbremse in kraft. Bei der Mietpreisgrenze in Bayern handelt es sich um die Erhöhung der Miete bei Neuvermietungen. Diese darf nur noch bis zu 10 % über dem ortsüblichen Vergleich liegen. Neben 144 Städten machen hier auch Nürnberg und Würzburg mit. Darüber hinaus erhalten Sie weiterführende Förderungen im Bereich der energetischen Sanierung.

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Fazit

  • Sie haben die Chance, 4 Euro auf den aktuellen Kindergeldbezug geltend zu machen.
  • 2016 steigt das Kindergeld um weitere 2 Euro.
  • Der Mindestunterhalt steigt am 1.August 2015 auf 328 Euro.
  • Der Kinderzuschlag steigt auf 160 Euro im Monat.
  • Der Kinderfreibetrag steigt um 144 Euro.

Links zur weiterführenden Information

http://www.familienkasse-info.de/2015-04-kindergelderhoehung-2015-beschluss-und-zahlen.php
http://www.tagesspiegel.de/politik/erhoehtes-kindergeld-familienkasse-zahlt-ab-september-vier-euro-mehr/12048058.html
https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-kindergeld-erhoehung-101.html
http://www.finanzen.de/news/16517/bundesrat-gruenes-licht-fuer-kindererhoehung-und-steuerentlastung

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Anke Goodwin

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