Die Folgen von Krankheiten für den Berufstätigen konnten vor der Entwicklung der Dread-Disease-Versicherung nur in der Form der Berufsunfähigkeitsversicherung abgemildert werden. Das geschieht in der Regel als reine Rentenzahlung. Voraussetzung ist dabei die Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs usw. führen aber nicht unbedingt sofort zur Berufsunfähigkeit, sind für den Betroffenen jedoch immer mit Einschränkungen auf Zeit und einem hohen Geldbedarf verbunden. Macht also eine Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen Sinn?
Inhalt
Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen
[dropcap]D[/dropcap]ie Dread-Disease-Versicherung ist eine Risikoversicherung, die bei der Diagnose einer schweren Krankheit leistet. Die Krankheiten, für die gezahlt werden, sind von Anbieter zu Anbieter und auch dem Tarif verschieden. Gezahlt wird keine Rente, sondern eine einmalige Geldzahlung. Wie man auf der bekannten Fachseite dread-disease.org auch nachlesen kann, sollte man das Risiko einer Erkrankung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier heißt es unter anderem:
[…] Bis vor etwa einem Jahrzehnt war es häufig so, dass die Bürger in Deutschland der Auffassung waren, dass sie ohnehin nicht vom Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit betroffen sind. Zur damaligen Zeit war diese Annahme zumindest in manchen Berufen auch zutreffen, denn die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit betraf hauptsächlich solche Personen, die Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Anstrengung nachgegangen sind. So waren es insbesondere unter anderem Bauarbeiter, Mitarbeiter von Möbelunternehmen oder auch Dachdecker, die teilweise schon vor dem Erreichen des 50. Lebensjahres berufsunfähig wurden.
Mittlerweile hat sich die Situation allerdings insoweit geändert, dass auch immer mehr Menschen mit Berufen erwerbsunfähig werden, die nicht als körperlich anstrengend zu bezeichnen sind. Dies liegt daran, dass die Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen erheblich zunimmt. Heutzutage sind es insbesondere die folgenden Krankheiten, die am häufigsten zur Berufsunfähigkeit führen:
- Psychische Erkrankungen
- Gelenk- und Muskelerkrankungen (beispielsweise Rückenleiden)
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Krankheiten der inneren Organe inkl. Tumore
Wie an der Auflistung zu erkennen ist, handelt es sich durchaus um Krankheiten, die jeden Bürger treffen können. Daher ist es sehr fahrlässig, wenn manche Verbraucher nach wie vor davon ausgehen, dass sie ohnehin nie von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit betroffen sein werden. […]
Quelle: www.dread-disease.org
Wird eine Hausfrau von einer schweren Krankheit wie Schlaganfall oder Krebs heimgesucht, ist sie ohne eine Dread-Disease-Versicherung also massiv benachteiligt. Sie verfügt über keine Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsrente zu erlangen und hat selten Versicherungsschutz. Die Dread-Disease-Versicherung ist deshalb gerade für Hausfrauen geeignet, da sie unabhängig von der Ausübung eines Berufes leistet. Das Hauptkriterium für die Auszahlung der Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen ist die Tatsache, dass die vertraglich abgesicherte genannte Krankheit eingetreten ist.
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Versicherungsanfang der Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen
Versicherungsschutz wird häufig in zwei Varianten angeboten. Der Basisschutz bietet eine Absicherung bei einer kleine Anzahl von schweren Krankheiten. Beim Komfortschutz werden bis zu 43 Krankheiten versichert. Bei der Leistung wird nicht nur die versicherte Person, sondern auch deren Angehörige mit unterstützt. Vor dem Abschluss ist lediglich zu beachten, dass der Versicherungsschutz bei einigen Anbietern erst nach einer Wartezeit beginnt. Sie dauert in der Regel drei Monate.
Erkrankt der Versicherte in der Wartezeit an einer versicherten Krankheit, leistet die Versicherung nur eingeschränkt oder gar nicht. Um Versicherungsschutz zu erhalten, muss der Vertrag unterschrieben und die erste Prämie gezahlt werden. Der Versicherungsschutz beginnt aber erst nach Ablauf der Wartezeit.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte übrigens der jeweiligen Lebenssituation entsprechen. Der individuelle Lebensbedarf muss ausgerechnet werden und die Versicherungssumme muss diesen decken. Kinder bis zum 17. Lebensjahr können je nach angebotener Versicherung mit versichert sein. Einige Versicherungsgesellschaften erlassen dem Versicherten die Steuer.
Versicherungsumfang der Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen
Die Dread-Disease-Versicherung leistet, wenn eine vorher genau benannte Krankheit eintritt. Jede Versicherungsgesellschaft hat dabei einen eigenen Krankheitskatalog, der verschiedene Beschwerdeformen enthält. Die Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfall sind in dem Krankheitenkatalog genau genannt.
Entspricht die eingetretene Krankheit beim Versicherten nicht den genannten Krankheiten im Katalog, so tritt die Versicherung nicht ein. Ist die versicherte Krankheit beim Versicherten eingetreten, so leistet die Versicherung. Die Grenzen der Leistung sind aus dem Krankheitenkatalog zu ersehen. Allgemein gehören dazu Unfälle und psychische Erkrankungen. Alle Ausnahmen ergeben sich aus dem Tarif und dem Leistungskatalog je nach Versicherungsgesellschaft.
Fazit zur Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen
Hausfrauen erhalten im Falle einer schlimmen Krankheit wie Krebs oder Herzinfarkt oft keine Berufsunfähigkeitsrente. Eine finanzielle Absicherung über eine Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen bietet sich daher an, da sie im Krankheitsfall leistet und nicht nur bei einer reinen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung leistet also unabhängig von der Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit. Für die Hausfrau bietet die Versicherung einen finanziell starken Fallschirm, der im schweren Krankheitsfall greift. Die Dread-Disease-Versicherung für Hausfrauen bietet zudem verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Beim Basisschutz werden oft wenige schwere Krankheiten versichert. Der Komforttarif bietet dagegen oft Schutz gegen mehr als vierzig Krankheiten – darunter auch psychische und Unfallschäden.
Der jeweilige Tarif ist maßgebend für die Leistung der Versicherungsgesellschaft. Findet sich die Erkrankung nicht im vertraglich vereinbarten Leistungskatalog, muss die Versicherung nicht zahlen. Bei Abschluss der Versicherung sollte auch beachtet werden, dass die Versicherung oft erst nach Ablauf einer Wartezeit eintritt. Diese beträgt drei Monate oder mehr. Für den Eintritt des Versicherungsfall ist auch die Zahlung einer ersten Versicherungssumme wichtig. Die Versicherungssumme sollte immer so hoch sein, dass die Aufrechterhaltung des Lebensstil des Versicherten möglich ist.
Liegt der ärztliche Befund vor und sind alle vertragliche Bedingungen über Prämienzahlung und Wartezeit und Krankheit erfüllt, erfolgt eine schnelle Leistungsauszahlung. Es wird eine einmalige Summe ausgezahlt, so dass der Versicherungsnehmer sofort die komplette Versicherungssumme erhält. Diese Einmalauszahlung steht nicht im Zusammenhang mit Lohnzahlungen und ist deshalb einkommenssteuerfrei. Die Leistung erfolgt, auch dann, wenn der Versicherte später gesundet. Oft werden Verträge angeboten, die Kinder bis zum 17. Lebensjahr mitversichern. Je nach Vertrag können die Versicherungsbeiträge steuerfrei sein.
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