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Haftpflicht: Eltern haften für Ihre Kinder, oder etwa nicht?

Haftpflicht: Eltern haften für Ihre Kinder, oder etwa nicht?

Hat Ihr Kind bei der Tante oder bei Bekannten den Teppich vollgeklettert, eine Vase oder das gute Geschirr heruntergeschmissen, kommt es zur Frage, wer für den Schaden aufkommt. Wer kennt es nicht, das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“? Wann haben Sie zum letzten Mal einen prüfenden Blick in Ihre Haftpflicht Police geworfen? Für was haften die Eltern eigentlich und wann endet die Versicherung unserer Kinder über unsere Policen? Wir unterziehen der Haftpflicht für alle Eltern einen eingehenden Test und haben Tipps und Hinweise zur passenden Versicherungsuche für Familien parat.

Wie lang sind Kinder familienversichert?

[dropcap]I[/dropcap]m Grunde genommen ist die Regelung im Hinblick auf die Versicherung und die Haftpflicht der Familien schnell erklärt: Alle Kinder sind bis zur Volljährigkeit in der Familienhaftpflicht bei den Eltern automatisch mitversichert. So ist der Zusatz, Eltern haften für ihre Kinder, in zweierlei Hinsicht zu verstehen. Die Kinder würden im Schadensfall schon allein über die Familienhaftpflicht für ihre Taten haften, indem Ihre Versicherung für den Schaden aufkommt. Die jeweiligen Deckungssummen und die Option der Selbstbeteiligung variieren natürlich von Versicherung zu Versicherung.

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Doch wie sieht es aus, bei volljährigen Kindern ab 18?

Hier gilt es, einen Blick auf den Ausbildungsstatus zu werfen. Die Absicherung der eigenen Kinder in der Familienhaftpflicht ist einzig und allein vom Ausbildungsstand abhängig. Das Alter spielt eine untergeordnete Rolle. Geht Ihr Kind weiterhin in die Schule oder verfolgt eine Berufsausbildung sowie ein Studium, ist es ebenfalls über die Privathaftpflicht der Eltern abgesichert. Etwas anders stellt sich die Situation im Hinblick auf das Studium dar.

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Versicherungen und das Studium vereinbaren

Beginnt Ihr Kind mit einem Studium, greift die Haftpflicht bei den meisten Policen bis zur Beendigung des ersten Studienabschnittes. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass der erste Bildungsgang bzw. der erste Studiengang differenziert definiert werden. Schließen Sie Ihr Studium mit dem Bachelor ab, und wollen im Anschluss über ein Masterstudium eine Spezialisierung vornehmen, ist im Prinzip das Masterstudium schon der zweite Studiengang. Im Zweifelsfall sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Versicherungsmakler sprechen. Andernfalls haben Sie im Ernstfall das kostspielige Nachsehen. Auch die Wartezeiten zwischen den Semestern und den Ausbildungsabschnitten sind über Familienversicherung mit abgesichert.

Statistik: Größte Versicherungen in Deutschland nach den Beitragseinnahmen im Jahr 2014 (in Millionen Euro) | Statista
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Wie sieht es mit der Hausratversicherung in WG und Wohnheim aus?

Auch in diesem Zusammenhang können wir Sie beruhigen, denn der Großteil aller Auszubildenden und Studenten hat immer noch den Hauptwohnsitz bei den Eltern. Wohnt Ihr Kind in der Woche in einer WG oder in einem Studentenheim und kehrt in Ferien und freien Zeiten an den Hauptwohnsitz zurück, greift die Regelung der Absicherung über die Familienhaftpflicht.

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Wehrdienst oder Zivildienst?

Für viele Jungs folgt direkt nach der Ausbildung der Zivildienst oder die Berufsausbildung in der Bundeswehr bzw. der Grundwehrdienst. Für diesen Zeitraum bleibt der Versicherungsschutz bei den Eltern bestehen. Zudem ist die Privathaftpflicht in vielen Fällen nicht an die häusliche Gemeinschaft einer Familie gebunden.
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Wie ist Ihr Kind im Ausland versichert?

Der zeitliche Verlauf für einen Auslandsaufenthalt als Au-Pair oder Praktikant ist auf bis zu einem Jahr festgesetzt. Hier tritt die weltweite Verpflichtung in Kraft. Übersteigt der Aufenthalt im Ausland die Dauer von zwölf Monaten, sollten Sie vor der Abreise Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten. Auf diese Weise können Sie klarstellen, ob der Versicherungsschutz auch über das Jahr hinweg aufrechterhalten werden kann oder welche Zusatzoptionen gebucht werden müssen.

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Wann endet der Versicherungsschutz in der Familienhaftpflicht?

Im Prinzip endet der Versicherungsschutz für alle Kinder in der Familienhaftpflicht spätestens mit dem erreichen des 25. Lebensjahres. Hier lässt sich auch der Orientierungspunkt im Hinblick auf das Kindergeld sehen. Scheinbar bildet der 25. Geburtstag einen Umbruch im Leben eines Jugendlichen hin zur Eigenständigkeit.

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres erhält Ihr Kind weder Kindergeld, noch ist es in der Familienhaftpflicht mit versichert. Sie sollten das Jahr vor diesem Geburtstag nutzen, um gemeinsam über die Krankenversicherung und den Versicherungsschutz zu sprechen und die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Darüber hinaus bekommen Sie in der Regel von den Versicherern Post und das notwendige Informationsmaterial, um einen Rundumschutz für Ihre Kinder sicherzustellen. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen Blick über den Tellerrand des eigenen Versicherers hinaus zu werfen, da sich gerade für junge Leute äußerst günstige Policen und Beiträge ergeben.

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Links zu weiterführenden Information

http://www.versicherungen.de/haftpflicht_familie.0.html
http://www.hansemerkur.de/service/faq/haftpflichtversicherung/allgemeinefragen/kinder

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Randolf Berold

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