Im täglichen Leben mag sich niemand vorstellen, dass ihm und seinem Partner auf einmal etwas Böses zustößt, was die eigenen Kinder zu Waisen werden lässt. Deswegen sollten sich Eltern unbedingt rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie sie den Kindern im Falle ihres Ablebens die Zukunft sicher gestalten können. Mehr darüber können Sie in diesem Beitrag lesen.
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Tod der Eltern: wer zahlt für die Kinder?
[sws_blue_box box_size=“620″]Falls der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, oder ein Beamter war, bekommen die zurückgebliebenen Kinder eine Waisenrente ausgezahlt. Die Versorgung ist von der Höhe und Dauer des Einkommens abhängig: je länger und höher das Einkommen, desto besser die spätere Versorgung der Kinder. Wenn allerdings die Eltern als junge Menschen sterben, ist es in den meisten Fällen zu wenig, um die Zukunft der Kinder optimal abzusichern. Die Waisenversorgung wird immer bis zu Volljährigkeit gezahlt. Befindet sich das Kind danach in einer Ausbildung – zum Beispiel Studium – bekommt es das Geld bis zum 27. Geburtstag gezahlt. Darüber hinaus kriegen Kinder zusätzlich das Kindergeld und eventuell Waisenrente aus betrieblicher Altersvorsorgung ausbezahlt. Sollte das zum Leben immer noch nicht ausreichen, müssen die Großeltern finanziell einspringen. Den Waisenkindern steht dann auch die Sozialhilfe zur Auswahl. [/sws_blue_box]
Zu Lebzeiten für Absicherung sorgen
Falls das Vermögen der Eltern für die Absicherung der Kinder in der Zukunft unzureichend sein sollte, besteht die Möglichkeit, diesen Engpass durch Abschluss einer Risikolebensversicherung zu überbrücken. Die Versicherungssumme könnte dann als[sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Startkapital [/sws_highlight] ins Leben dienen oder Kosten der Unterbringung bei Freunden oder Verwandten abdecken.
Eine herkömmliche Lebensversicherung ist dafür ungeeignet. Die Versicherungssumme ist in den meisten Fällen jedoch zu niedrig, um den Kindern im Todesfall tatsächlich zu helfen.
Ausbildung der Kinder sichern
Wenn die Eignung des Kindes klar erkennbar ist, ist auch die normale Schulausbildung, einschließlich Gymnasium, beim [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Tod der Eltern [/sws_highlight] gesichert. Auch Waisen haben Anspruch auf eine entsprechende Ausbildung. Das betrifft auch eine mögliche Unterbringung in Pflegefamilie – sie sollte aber dem bisherigen Umfeld des Kindes angepasst werden. Während der anschließenden Ausbildung kann das Kind Bafög beantragen oder versuchen, ein Stipendium zu bekommen. Waisenkinder werden jedoch nur dann finanziell unabhängig, wenn sie eigene Geldmittel aus Erbschaft oder Risikolebensversicherung besitzen.
Ausbildungsversicherungen sind dafür nicht besonders gut geeignet. Obwohl sie beim Tod der Eltern die Versicherungssumme zum vereinbarten Zeitpunkt zahlen, sind[sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Risikolebensversicherungen [/sws_highlight] um Einiges günstiger. Bei etwa gleichem Einsatz bekommen Kinder höhere Versicherungssummen ausgezahlt und zudem erzielen sie bessere Erträge bei einer richtigen Geldanlage.
13: Was ist eine Risikolebensversicherung?
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