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Pflegepflicht für die Eltern | Volle Leistung nur mit privater Pflegeversicherung?!

Pflegepflicht für die Eltern | Volle Leistung nur mit privater Pflegeversicherung?!

In der heutigen Zeit ist eine private Vorsorge zur Pflege immer mehr zu einem zentralen Thema geworden; die Menschen werden schließlich immer älter und dem gegenüber stehen immer weniger jüngere Menschen, die in die Sozialversicherung einzahlen.

PflegepflichtversicherungFür die Pflege im Alter, nach einem Unfall oder einer Krankheit reicht die Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht aus. Doch nicht nur im Alter, sondern gerade auch bei jungen Menschen, soll die Pflegeversicherung im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit die Pflege der Personen mit finanzieller Hilfe unterstützt werden.

Insbesondere Plätze in einem Pflegeheim sind sehr kostspielig und auch für die Pflege in den eigenen vier Wänden deckt die gesetzliche Pflegeversicherung meist nur einen kleinen Teil.

Beim Eintreten der Pflegebedürftigkeit können neben der Hilfe bei den täglichen Verrichtungen ebenso Umbauten in der eigenen Wohnung unumgänglich sein; das wird bei der Planung des eigenen Versicherungsschutzes oft vergessen, da in der Regel nur die laufenden Kosten berücksichtigten werden.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Hat man nicht mit einer privaten Pflegeversicherung vorgesorgt, müssen häufig die eigenen Kinder bei den Zahlungen einspringen oder aber man ist auf die Hilfe vom Staat – in Form der Sozialhilfe, Wohngeld und sonstigen Leistungen – angewiesen. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit vom Gesetzgeber vorgegeben.

Zur Pflegestufe Eins gehört beispielsweise bereits, dass die Person mindestens einmal pro Tag, bei mindestens zwei Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sein muss und zusätzlich muss mindestens zweimal pro Woche Hilfe im Haushalt erforderlich sein. Der tägliche Hilfebedarf muss dabei bei mindestens 1,5 Stunden liegen, wovon allein mindestens 45 Minuten dieser Zeit allein auf die Pflege der Person entfallen zu sind.

Die entsprechenden Leistungen sind übrigens nur auf schriftlichen Antrag hin erhältlich. Manche Leistungen werden allerdings nur befristet gewährt und müssen nach Ablauf der Frist wieder neu beantragt werden. Vor Gewährung wird durch die Pflegeversicherung beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit in Auftrag gegeben.

Private Pflegezusatzversicherung für Kinder

Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung für Kinder

Nicht nur für das Alter kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein, sondern ebenso auch für Kinder. Auch Kinder können immerhin nach einer Krankheit oder nach einem Unfall zum Pflegefall werden und dann in der Regel über das gesamte Leben.

Bei etwa 4 Prozent der Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Deutschland handelt es sich um Kinder. Das sind in etwa 93000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 20 Jahren, welche tagtäglich auf Hilfe angewiesen sind.

Eine Private Pflegezusatzversicherung für Kinder ist also eine gute Sache, nur beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung besteht für Menschen unter 18 Jahren die Möglichkeit der neuen Pflege-Bahr leider nicht. Bei der Pflege-Bahr Zusatzversicherung handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung nach dem Vorbild der Riester-Rente. Aus diesem Grund wird die Pflege-Bahr häufig auch als Pflege-Riester bezeichnet.

Für Kinder haben die Eltern eher die Möglichkeit, sogenannte private Pflegetagegeldversicherungen abzuschließen. Für diese Versicherungen müssen bei Kindern häufig nur sehr kleine Beiträge gezahlt werden und sie können trotzdem eine große Lücke im Falle einer Pflegebedürftigkeit bei Kindern schließen; in solchen Fällen müssen dann die Eltern die weiteren nötigen Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen. Meistens muss zudem ein Elternteil seinen Beruf gänzlich aufgeben oder seine Arbeitszeit reduzieren, um die Pflege des Kindes überhaupt gewährleisten zu können. So bringen nicht nur die nötigen Pflegekosten finanzielle Konsequenzen für die gesamte Familie sondern ebenso das gesunkene familiäre Nettoeinkommen.

Möchte man dann seinen bisherigen Lebensstandard halten, so muss man privat vorsorgen.
Je nach der Pflegestufe können schon zwischen 120 Euro und 700 Euro für eine ambulante Pflege des Kindes notwendig werden. Professionelle Pflegedienste kosten sogar noch weitaus mehr.

Unterschiede bei den Pflegezusatzversicherungen

Die Pflegetagegeldversicherungen lassen sich in insgesamt zwei unterschiedliche Typen unterscheiden. Man findet hier die statischen gestaffelten Tarife der herkömmlichen Art sowie auch die modular aufgebauten und flexiblen Tarife; daneben gibt es bei den erhältlichen Pflegetagegeldversicherungen natürlich noch einige Unterschiede.

Einige Pflegetagegeldversicherungen bieten eine Beitragsbefreiung im Pflegefall, während bei anderen Anbietern die Beiträge trotzdem weitergezahlt werden müssen. Daneben haben einige Pflegeversicherungen Wartezeiten bis zur möglichen Zahlung und einige Anbieter bieten auch keine Einmalzahlungen an. Solche Einmalzahlungen können zum Beispiel nach einem Unfall für notwendige Umbauten im eigenen Zuhause notwendig werden. Hier kann zusätzlich eine Unfallversicherung sinnvoll sein, welche bei einer Invalidität durch einen Unfall des Kindes einspringt. Mit der Zahlung durch die Unfallversicherung können behindertengerechte Umbauten im eigenen Zuhause getätigt werden.

Bei einigen Versicherungen kommt es mitunter zu Problemen bei der Beantragung des Pflegegeldes für Kinder. So müssen Eltern vor Zahlung von Pflegegeld nachweisen, das der Aufwand für die Pflege des Kindes oder Jugendlichen deutlich höher liegt als es bei einem gesunden Kind wäre. Je jünger das Kind ist, je schwieriger wird dieser Nachweis, da gerade kleine Kinder noch sehr stark auf die Hilfe der Eltern angewiesen sind (Man denke nur an Babys, die praktisch Rund-um-die-Uhr Hilfe benötigen.). Für weitere Informationen kann man mittlerweile im Internet wirklich nützliche Tipps zum Thema auf Fachseiten finden, die man durch eine kurze Googlesuche findet (s.h. Pflegeversicherung-Berater.de oder kinderpflegenetzwerk.de u.ä.)

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net Valentyn Volkov Volkov
Mitte-Links: © panthermedia.net Timothy Stone

 

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