„Eltern haften für ihre Kinder!“ – diese Schilder sieht man sehr oft und doch gehören sie zu den deutschen Rechtsirrtümern Nummer eins. Kinder sind immerhin nicht immer schuldfähig und auch die Eltern müssen nicht immer haften, wenn Kinder etwas beschädigt haben. Eine Aufklärung rund um die Themen Aufsichtspflicht, Haftungsrecht und Haftpflichtversicherung ist daher äußerst sinnvoll.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder erst ab dem 7. Lebensjahr deliktsfähig sind. Erst wenn sie dieses Alter also überschritten haben, können sie für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Es wird allerdings immer im Einzelfall entschieden, denn es kommt auch stets auf die geistige Reife der Kinder an. Des Weiteren muss geklärt werden, ob das Kind wusste, dass es einen Fehler begeht. Dabei gelten im Straßenverkehr noch einmal andere Regeln. Hierbei sind Kinder erst ab 10 Jahren haftbar. Wenn Kinder regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs sind und dadurch ein Schaden entsteht, müssen sie im Prinzip sogar selbst dafür haften. Wenn ein Kind über 10 Jahre ein Auto zerkratzt, wird es dafür zur Rechenschaft gezogen. Anders sieht es wieder bei kleineren Kindern aus.
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Kind zerkratzt Auto | Aufsichtspflicht verletzt – ja oder nein?
Wenn jüngere Kinder ein Auto zerkratzt haben, ist es juristisch entscheidend, ob die Eltern der Aufsichtspflicht nachgekommen sind oder eben nicht. Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren und zu vermeiden, dass sie anderen welchen zufügen. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen sie auch nicht für den Schaden ihrer Kinder aufkommen. Das klingt sehr einfach, jedoch kann das für Eltern vor Gericht unglaublich kompliziert werden. Ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kommt auch immer auf das Alter, die Eigenart und auf den Charakter des Kindes an. Wenn ein Kind ein Auto zerkratzt, kommt es immer auf den Einzelfall drauf an, ob Eltern haften müssen oder nicht. Dabei sind folgende Kriterien für die Eltern wichtig:
- Wie weit war der Schaden vorhersehbar?
- Wurde das Kind unangemessen lange ohne Kontrolle allein gelassen?
- Haben die Eltern in regelmäßigen Abständen nach den Kindern geschaut?
Kinder können nicht rund um die Uhr betreut werden!
Je nachdem wie alt die Kinder sind, muss keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung stattfinden. Wenn die Mutter etwas fallen lässt und sich danach bückt, hat sie nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt, wenn das Kind in der Zeit einen Schaden verursacht. Wenn große Kinder mit kleinen Kids unterwegs sind und ein Auto zerkratzt wird, sieht die Sachlage anders aus. Während Eltern sich um das ältere Kind nicht so oft kümmern müssen, sollte das jüngere Kind regelmäßig beaufsichtigt werden. Bei fünfjährigen Kindern dürfen sich die Eltern nicht länger als höchstens 30 Minuten entfernen.
Ob Eltern für ihre Kinder haften müssen, hängt auch davon ab, ob der Schaden für sie vorhersehbar war. Wenn das Kind den Schaden plötzlich und unerwartet verursacht, sind die Eltern nicht haftbar, denn sie konnten es nicht absehen. Dabei liegt auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Ebenfalls müssen Eltern nicht für ihre Kinder haften, wenn sie ihr Kind vorher ausführlich über die Risiken aufgeklärt haben. Je nachdem wie alt das Kind ist, muss es dann selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.
Tücken mit der Haftpflichtversicherung
Wie bereits erwähnt, sind Eltern oftmals nicht für ihre Kinder haftbar und trotzdem treten sie aus freien Stücken für die Schäden ein. Gerade wenn es ein Auto aus der Nachbarschaft war, erscheint es meistens selbstverständlich. Wofür sind die Eltern schließlich haftpflichtversichert? Doch Vorsicht ist geboten! Dadurch, dass Kinder unter 7 Jahren noch nicht deliktfähig sind, werden sie von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen (außer es wurde extra mit versichert). Doch wenn niemand für den Schaden aufkommen kann/will, ist der Ärger groß bei der geschädigten Person. Für die Zukunft sollten Eltern darauf achten, dass ihre Versicherung auch einen Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder beinhaltet. Wenn der Schaden nicht durch die Versicherung reguliert werden kann, müssen die Eltern oder der Geschädigte einen anderen Weg suchen, um den Schaden zu begleichen.
DIY Lackieren? Nicht für jeden möglich!
Letzter Ausweg – Profi-Autoaufbereitung!
Wenn es nicht anders geht, muss der Schaden von einem Fachmann behoben werden. Sie besitzen immerhin sehr gute Möglichkeiten, den Schaden wieder unsichtbar zu machen. Die Leistungen sind dabei oft sehr umfangreich und vor allem preiswert. Viele Firmen bieten Handwäsche, Tiefenreinigung, Polierung und Spezialpolituren an, wie man beispielsweise bei diesem Angebot für eine Aufbereitung schön sehen kann. Außerdem werden Versiegelungen und Lackverglasungen durchgeführt. Sie sind zudem für die Felgen- und Reifenpflege zuständig. Je nachdem was an dem beschädigten Fahrzeug gemacht werden muss, können die Preise stark variieren. Für eine Komplettaufbereitung sind 350,00 Euro durchaus angemessen und akzeptabel. Weitere Leistungen einer Autoaufbereitung sind folgende:
- Innenreinigung
- Kunststoffreparatur
- Polsterpflege- und Reparatur
- Scheibenreparatur
- Scheinwerfer Aufarbeitung
- Gummipflege
- Chrompflege
- Entfernung von Dellen
- Entfernung von Lackkratzern
Vorteile einer Autoaufbereitung
Egal, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, wie teuer es war oder was damit geplant ist – eine Autoaufbereitung bietet jede Menge Vorteile. Man selbst muss keine Zeit in die Autopflege investieren und man kann den gewohnten Beschäftigungen nachgehen. Eine Aufbereitung steigert den Wert beim Autoverkauf erheblich. Auch bei Leasingrückgaben sind nur minimale Nachzahlungen zu erwarten. Je nach Anforderungen wird das geschädigte Fahrzeug wieder in den bestmöglichen Zustand gebracht.
Wenn man einen Lackschaden beheben will, ist das ebenfalls eine gute Möglichkeit. Hierbei wird zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden unterschieden. Je nachdem wie schwerwiegend der Schaden ist, können die Kosten für die Beseitigung stark variieren.
Leichte Schäden: Hierbei ist lediglich die obere Lackschicht beschädigt, auch Grundierung genannt. Meistens ist es eine graue Farbe und kann gegebenenfalls sichtbar sein. Es handelt sich hierbei lediglich um einen optischen Schaden, der mit einem Lackstift beseitigt werden kann. Der Lackstift muss etwa eine Minute lang geschüttelt werden, damit die Entmischung der Lackfarbe rückgängig gemacht wird. Danach nimmt man mit dem Pinsel etwas Lackfarbe von der Flasche ab und tupft es in die Schadstelle. Je sorgfältiger man dabei ist, desto unauffälliger ist die Reparatur. Nach etwa 20 bis 30 Minuten wiederholt man den Vorgang, sodass die Schadstelle komplett mit Lack gefüllt ist.
Mittlere Schäden: Hierbei ist auch die Grundierung durchschlagen und man sieht bei der Beschädigung das Metall durchschimmern. Der Schaden sollte schnell behoben werden, damit sich kein Rost bilden kann. Dort wo das Karosserieblech bereits frei ist, sollte man dringend mit einem Karosserieschutzgrund vorarbeiten. Wie auch schon bei den leichten Schäden muss die Lackfarbe danach aufgetragen werden. Damit eine volle Schutzwirkung erzielt wird, sollte der Karosserieschutzgrund nach 20 bis 30 Minuten noch mal aufgetragen werden. Anschließend wird das Ganze zum letzten Mal mit Lackfarbe bearbeitet.
Schwere Schäden: Hierbei ist das Karosserieblech bereits sehr stark verrostet und eine sofortige Behandlung ist notwenig. Die umgebene Lackschicht kann von dem Rost unterwandert werden, wenn der Schaden nicht zeitnah behoben wird. Die Schadstelle sollte in dem Fall vorgereinigt werden, um Rückstände zu entfernen. Dafür sollte man keinen Nagellackentferner oder Acetol verwenden! Der Rost wird dann mit einem kleinen Schraubendreher entfernt, bis das Blech wieder frei ist. Um den Rost zu entfernen, kann man auch Glasfaser-Radierer verwenden, denn damit kann der Rost auch aus den Löchern entfernt werden. Danach muss die Schadstelle sorgfältig gesäubert und ein Karosserieschutzgrund aufgetragen werden. Man kann dann ein oder zwei Tage warten, um die Reparaturstellen nachzuhärten.
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Artikelbild: ©panthermedia.net Birgit Reitz-Hofmann