Das Babyjahr

Das Babyjahr

Ein Paar, welches sich gemeinsam auf das erste Kind freut, ist zunächst sehr erleichtert, wenn es gesund zur Welt kommt.

Bereits nach wenigen Tagen kann sich aber auch die Umstellung zum bisherigen Alltag sehr deutlich zeigen. Ein Säugling braucht die ganze Aufmerksamkeit und das Babyjahr stellt viele vor eine Zerreißprobe.

Selbst wenn die Partner sich vorher bestens verstanden und sehnsüchtig den Tag der Geburt herbeisehnten, ein Baby verändert vieles. Jeder, der sich in der ersten Zeit intensiv mit dem Kleinen befassen und sich so an die neue Situation gewöhnen kann, wird das Angebot des Gesetzgebers in Anspruch nehmen und die Elternzeit durchführen.

Das Babyjahr teilen

Das Babyjahr teilen?

In den ersten Wochen nach der Geburt besteht für die Frau der Mutterschutz und sie muss nicht sofort wieder arbeiten. Möchte sie danach wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, dann kann der Vater seine Elternzeit beanspruchen.

Entweder für die Zeit von zwölf Monaten, oder er halbiert seinen Anspruch und die Mutter bleibt danach bei dem Säugling. Falls Paare sich dafür entscheiden, dann verlängert sich die Zeit des Anspruches um zwei Monate. Haben junge Eltern das Glück, dass ein Verdienst zum Leben reicht, dann wird die Mutter in den ersten Jahren bei ihrem Kind bleiben.

Das kommt aber auch immer auf ihr eigenes Empfinden an. Fühlt sie sich unausgeglichen und möchte sie zumindest einige Stunden in der Woche ihr eigenes Geld verdienen, wird sie zum Beispiel eine Tagesmutter engagieren. Unter Umständen kann diese Maßnahme zur Zufriedenheit aller Beteiligten beitragen.

Hilfe für Alleinerziehende im Babyjahr

Hilfe für Alleinerziehende

Nicht alle Babys sind von beiden Partnern gewollt. Immer häufiger kommt es vor, dass die Mutter alleine mit ihren neuen Aufgaben fertig werden muss.

Dass dies sehr schwer ist, steht fest und soll hier nicht das Thema sein. Viel wichtiger ist, dass sie weiß, wo sie sich Unterstützung holen kann.

Handelt es sich bei der Betroffenen um eine Minderjährige und weigern sich ihre Eltern sie mit dem Kind aufzunehmen, dann kann sie sich an spezielle Einrichtungen wenden. Dort gibt es Fachkräfte, die sich nicht nur um das Baby, sondern auch um die junge Mutter kümmern. Auf diese Weise gewöhnt sie sich langsam an ihre neue Aufgabe und lernen, den Alltag mit Baby zu bewältigen.

Wohnen Mutter und Säugling bei den Eltern, dann können diese unter Umständen auch das Babyjahr in Anspruch nehmen. Falls die junge Frau noch Schülerin oder in einer Berufsausbildung ist, sollte einem Antrag auf Elternzeit der Großmutter stattgegeben werden. Der Gesetzgeber sieht hier noch weiteren Handlungsbedarf vor und plant eine Ausweitung der Möglichkeiten.

Mit ihrer Belastung nicht alleine!

Auch ältere Alleinerziehende, die in einer eigenen Wohnung mit dem Kind leben, müssen mit ihrer Belastung nicht alleine sein. Sie bekommen auf Wunsch Unterstützung von ihrer Hebamme oder wenden sich an das Jugendamt.

Sehr häufig werden Gesprächskreise angeboten, bei denen sich die Betroffenen austauschen können. Fühlen sie sich so sehr überfordert, dass das Baby darunter zu leiden droht, sollten sie sich an einen Arzt wenden.

Er kennt auch die Angebote an speziellen Therapien, die Mutter und Kind im Babyjahr unterstützen werden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

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