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Kindergeld in Deutschland

Kindergeld in Deutschland

Grundsätzlich steht allen Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort in Deutschland liegt, das Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz zu, sofern die Eltern ebenfalls hier leben.

Auch können ausländische Mitbürger dazu berechtigt sein, wenn sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung vorlegen. Anders sieht es bei Bürgern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes aus.

Sie werden im Allgemeinen auch ohne die Aufenthaltsberechtigung das Kindergeld bekommen. Das gilt ebenfalls für jene Staatsangehörige, die in Deutschland als Arbeitnehmer tätig sind und es zwischen ihrem Heimatland und der Bundesrepublik ein entsprechendes Abkommen gibt. Es handelt sich dabei etwa um die Staaten Türkei oder Aserbaidschan. Wer als Asylbewerber oder Flüchtling anerkannt ist, wird im Allgemeinen ebenfalls das Kindergeld in Deutschland bekommen.

Das Bundeskindergeldgesetz in Deutschland

Bundeskindergeldgesetz in Deutschland

Nicht alle, denen der Bezug von Kindergeld zusteht, werden dies nach dem Einkommenssteuergesetz erhalten. Der Grund liegt darin, dass sie dafür unbeschränkt steuerpflichtig sein müssen, also ihre Lohnsteuer hier in Deutschland bezahlen. In anderen Fällen greifen die Bestimmungen nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, die zum Beispiel dann gezahlt wird, wenn jemand Rente bezieht oder etwa als Missionar außerhalb von Deutschland tätig ist. Auch Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, können Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Aber nicht nur für leibliche Kinder wird das Kindergeld gezahlt. Auch Adoptivkinder und der Nachwuchs des Ehegatten (sogenannte Stiefkinder) können berechtigt sein, da sie vernünftigerweise den leiblichen Kindern gleichgestellt werden.

Wenn Großeltern ihre Enkel bei sich aufnehmen und nachweisen, dass diese ständig bei ihnen wohnen, haben auch sie einen Anspruch auf die Zahlungen von Kindergeld. Grob gesagt bekommt in der Regel immer der das Kindergeld, der auch die Kinder betreut. Etwas komplizierter gestaltet sich dabei die Berechtigung, wenn mehrere Personen ihren Anspruch geltend machen wollen. Falls die Parteien keine Einigung darüber erzielen können, wird sich das Familiengericht einschalten und seine Entscheidung per Gerichtsbeschluss treffen. Man sollte diesen Schritt aber vermeiden, da ein Verfahren meist recht langwierig sein kann.

Wurde eine Einigkeit darüber erzielt, an wen die Familienkasse das Kindergeld überweist, so muss das der Behörde schriftlich mitgeteilt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Mutter einen anderen Mann heiratet und dieser die finanzielle Unterstützung nach dem Einkommenssteuergesetz erhalten soll. Ferner gilt die Bestimmung unter anderem auch dann, wenn die Mutter mit ihrem Kind bei den eigenen Eltern lebt und festlegen will, dass ihr berufstätiger Vater der Empfangsberechtigte des Kindergeldes wird. Häufig wird dann so entschieden, wenn der Berechtigte selber nicht so viel verdient, dass sich die Zahlung von Kindergeld auch noch steuermindernd auswirken kann.

Kindergeld in Deutschland

Hauptwohnsitz des Kindes

Sehr genau achtet die Familienkasse übrigens darauf, dass nicht alleine der Hauptwohnsitz des Kindes auch automatisch zu Zahlungen ihrerseits verpflichtet. Es muss schon deutlich werden, dass die Kids ständig an diesem Ort wohnen und hier versorgt werden.

Eine vorübergehende Abwesenheit, die durch den Besuch einer Schule oder Universität hervorgerufen ist, führt in der Regel nicht zum Wegfall der Leistungen, sollte aber in jedem Fall der Familienkasse mitgeteilt werden.

Das Kindergeld in Deutschland wird aus den Steuereinnahmen des Bundes finanziert und das heißt, dass praktisch alle Bürger ihren Teil dazu beitragen. Es ist also nur gerecht, dass jeder Arbeitnehmer, der hier seine Steuern bezahlt einen Anspruch auf das Kindergeld besitzt.

Auch sollte es eigentlich nie eine Rolle spielen, welche Staatsangehörigkeit bei dem Ausfüllen des Antrags notiert wird. Wem das Kindergeld in Deutschland zusteht, der soll es auch beantragen, oder?

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Marko Vesel
Mitte-Links: ©panthermedia.net Erwin Wodicka
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Ruslan Olinchuk

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