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Elterngeld 2015/2016: Vor der Geburt planen & mehr Geld bekommen!

Elterngeld | © Bildagentur PantherMedia / photographyMK

Elterngeld 2015/2016: Vor der Geburt planen & mehr Geld bekommen!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert das Elterngeld als den notwendigen, finanziellen Rahmen für den optimalen Start nach der Geburt des Kindes. Über Elterngeld lässt sich die finanzielle Situation der ganzen Familie leichter finanzieren. Leider wissen die meisten Eltern nur wenig über das Elterngeld und ihre finanziellen Chancen, mehr Geld vom Staat zu bekommen. Wir nehmen dies zum Anlass und widmen uns den News und Facts zum Elterngeld 2015 & 2016.

Elterngeld 2015/2016: So holen Sie das Maximum heraus!

[dropcap]G[/dropcap]erade für junge Familien gilt das Elterngeld als einer der wichtigsten familiären Unterstützungen für den Anfang direkt nach der Geburt, wie es auch ganz richtig auf bmfsfj.de steht. Seit dem 1. Juli 2015 besteht für alle Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, die Möglichkeit zwischen dem Basis Elterngeld und dem Elterngeld plus auszuwählen; oder auch beides zu kombinieren.

Im Prinzip kann ein Elternteil direkt nach der Geburt nicht sofort wieder in den Job einsteigen. Das Elterngeld soll also den Wegfall eines Verdienstes auffangen oder zumindest mildern. Mütter und Väter erhalten das Elterngeld dabei über maximal 14 Monate hinweg. Sie haben die Chance, sich diesen Zeitraum und die Zahlungen frei wählbar aufzuteilen. Doch ist es jeweils nur einem Elternteil möglich, über die Dauer von 2-12 Monate das Elterngeld zu beziehen und über die steuerlichen Besonderheiten sollte man sich vorher informieren.

Gerade bei Patchwork-Familien kommen viele Regelungen zusammen, wie man hier auf der Fachseite steuertipps.de nachlesen kann. Neben dem Elterngeld wird hier nämlich auch auf das Kindergeld eingegangen und warum es Sinn machen kann, wenn ein Elternteil für die ganze Patchwork-Familien das Kindergeld beantragt; und im Zweifel auch das Elterngeld! Zwei weitere Monate können dann übrigens hinzukommen, wenn sich das zweite Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und über diese Beteiligung mindestens zwei Monate das Erwerbseinkommen wegfällt. Darüber hinaus ist es auch Alleinerziehenden möglich Elterngeld zu beziehen und das über die volle Dauer von 14 Monaten.

Statistik: Wie sehr hat oder würde das Elterngeld Ihre persönliche Einstellung in Sachen Kinderwunsch verändern? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Elterngeld plus Schritt für Schritt berechnen

Planen Sie kurz nach der Geburt im Zuge des Elterngeldbezugs einen Teilzeitjob aufzunehmen, so empfehlen wir Ihnen das Elterngeldplus. Ein Elternteil kann also über eine festgesetzte Anzahl von Stunden die Arbeit wieder aufnehmen und erhält über einen längeren Zeitraum das Elterngeldplus. Im Prinzip können Sie die Zahlung des Elterngelds auf die doppelte Länge ausdehnen. Müttern und Vätern ist es auf diese Weise möglich, das gesamte Budget optimal auszuschöpfen und letztendlich mehr Geld zu beziehen.

 Folgende Leitformel gilt als entscheidend: 1 Monat Elterngeld = 2 Monate Elterngeld plus.

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Partnerschaftsbonus

Es gibt noch einen weiteren Bonus: Entscheidet sich Mutter und Vater, zwischen 25 und 30 Stunden maximal in der Woche arbeiten zu gehen und sich die Betreuung des Kindes untereinander aufzuteilen, können Sie mit einem Partnerschaftsbonus rechnen. Dieser Partnerschaftsbonus entspricht wiederum zusätzlichen Monaten, über die Sie Elterngeld beziehen. Selbstverständlich können Sie den Bonus nur pro Elternteil geltend machen.

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Wie viel Elterngeld bekommen Sie?

Die konkrete Höhe des Elterngelds macht sich immer an Ihrem Erwerbseinkommen fest. Für die Erfassung des Elterngeldes wird das Erwerbseinkommen in dem Jahr vor der Geburt zur Berechnung herangezogen. Jedoch gibt es in Bezug auf das Elterngeld auch Maximalgrenzen. So erhalten Sie mindestens 300 € Elterngeld und maximal 1800 € Elterngeld. Im Hinblick auf das Elterngeld plus sind es mindestens 150 € und maximal 900 € jeden Monat.

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Wie viel Elterngeld für Geringverdiener?

Haben Sie in dem Jahr vor der Geburt zwischen 1000 € und 1200 € verdient, können Sie mit einer 67-prozentigen Zahlung des Einkommens rechnen. Zählen Sie dagegen zu den Geringverdienern, erhöht sich die Zahlung des Elterngeldes auf bis zu 100 %.

Sie können also damit rechnen, dass mit einem sinkenden Einkommen die Ersatzrate steigt. Überschreiten Sie die Einkommensgrenze von 1200 € netto Einkommen im Monat, sinkt allerdings auch die Ersatzrate vom Elterngeld auf bis zu 65 %. Arbeiten Sie maximal 30 Stunden jede Woche, hat jede Mutter übrigens das Recht auf eine Mindestzahlung von 300 € Elterngeld. Diese 300 Euro Elterngeld als unterstützende Leistung bekommen auch Hausfrauen, Hausmänner und Studierende.

Leben bereits Kinder in der Familie, greift der Geschwisterbonus. Sie erhalten einen Zuschlag von 10 %, also mindestens 75 €. Selbstverständlich erhalten Sie bei Mehrlingsgeburten einen Mehrlingszuschlag von 300 €.

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Wann entfällt der Anspruch auf Elterngeld?

Letztendlich entfällt der Elterngeldanspruch für alle Elternpaare, die im vorhergehenden Kalenderjahr über 500.000 € Einkommen zu verzeichnen haben. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze ab 250.000 €.

Für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren sind, wurden die Einkommensermittlungen um ein Vielfaches vereinfacht. Dies entlastet nicht nur die Verwaltungsarbeit, sondern garantiert Ihnen auch eine schnelle Auszahlung. In wenigen Schritten bearbeiten Sie Ihre Einkommensermittlung und können mit einer pünktlichen Zahlung des Elterngelds rechnen.

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Elterngeld 2015/2016 Fazit

Besprechen Sie mit Ihrem Partner noch vor der Geburt die Aufteilung der Betreuung Ihres Babys, denn dies kann einen merklichen Unterschied im Hinblick auf das Elterngeld machen. Kombinieren Sie und teilen die Betreuung der Kinder auf. Dann haben Sie die Möglichkeit, das maximale Elterngeld über Ihren Anspruch auf Elterngeld herauszuholen.

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Links zu weiterführenden Information

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html

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