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Zuschuss Mutterschaftsgeld – Kaum einer kennt es.

Zuschuss Mutterschaftsgeld – Kaum einer kennt es.

Mutterschaftsgeld als Zuschuss

Ein Kind zu bekommen ist immer ein freudiges Ereignis, doch muss man auch die Finanzen im Auge behalten.

Das Mutterschaftsgeld hilft dir dabei, dass du gerade in der Phase der größten Anspannungen, deiner nahenden Geburt und auch danach, finanziell ein großes Stück weiter abgesichert wirst.

Das Mutterschaftsgeld wird für die Zeit um den Geburtstermin geleistet  – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

Wo beantragen?

Die Leistung nimmst du bei deiner Krankenkasse in Anspruch und kann bereits sieben Wochen vor deinem Geburtstermin beantragt werden. Die Höhe vom Mutterschaftsgeld ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang du vorher gearbeitet hast. Grundsätzlich wird dein letztes Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage verwendet. Die Krankenkasse zahlt dann 13 Euro je Tag und die Differenz bis zu deinem Nettolohn übernimmt der Arbeitgeber. Ich unterstelle einfach mal, das du vorher mehr als 13 Euro netto pro Tag verdient hast ;).  Somit erhältst du dein Nettoeinkommen weiter und kannst dich ganz auf die Geburt und auf die Zeit danach mit deinem Kind freuen.

Wie versichert?

In dem Zeitraum des Bezuges vom Mutterschaftsgeld wirst du in der Regel keine weiteren Einnahmen besitzen. Daher wirst du dann beitragsfrei weiter bei deiner Krankenkasse und der Rentenversicherung versichert. Darüber hinaus ist das Mutterschaftsgeld auch Steuer- und Sozialabgaben befreit.

Freiwillig Krankenversichert

Aber Achtung! Wenn du freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bist, musst du auch in der Bezugszeit vom Mutterschaftsgeld die Beiträge weiter zahlen. Eine freiwillige Krankenversicherung liegt in der Regel dann vor, wenn du einen Jahresverdienst von mehr als 49.950 Euro erwirtschaftest und damit über der Pflichtversicherungsgrenze liegst.

Auch bei Selbstständigen und Freiberuflern, sowie Studenten, beihilfeberechtigten Beamten und Angestellten im ö.D. kann eine freiwillige Versicherung vorliegen. Im Zweifel immer direkt mit deiner Krankenkasse sprechen.

Hausfrauen, Arbeitssuchende und 400 Euro Jobber

Frauen die ausschließlich Hausfrau sind, erhalten leider kein Mutterschaftsgeld. Wenn aber zumindest ein 400 Euro Job ausgeführt wird, kann eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro beantragt werden.

Wenn du jedoch arbeitssuchend bist und das Arbeitslosengeld beziehst, dann berechnet sich das Mutterschaftsgeld wie das Krankengeld. Das heißt, vom letzten vollen monatlichen Bruttoeinkommen erhältst du 70 Prozent, aber höchsten 90 Prozent vom Nettoeinkommen.

Achtung

Ein ALG II Empfänger kann grundsätzlich Mehrbedarf anmelden.
Die Höhe kann bis zu 17 Prozent der Regelleistung betragen und schließt eine Erstausstattung nicht aus.
Diese kann zusätzlich bezogen werden und umfasst die Bekleidung der Mutter, des Kindes und Einrichtungsgegenstände wie Babybettchen, Wickeltisch und Kinderwagen.

Wo beantragen?

Die Beantragung vom Mutterschaftsgeld erfolgt in der Regel direkt bei deiner Krankenkasse. Wenn Du jedoch privat versichert bist oder einen 400 Euro Job ausüben, so musst du dich an das Bundesversicherungsamt in Bonn wenden.

Telefonnummer: 0228 619 1888 Mo-Fr. 09-12 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 13-15 Uhr.

Bitte beachte, dass dieser Artikel nur eine Orientierungshilfe bieten soll und kein Recht auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben auslöst. Eine Beratung von Fachleuten empfehle ich daher immer. Abgesehen davon erstelle ich aber meine Artikel immer nach besten Wissen und Gewissen.

LG & eine gute Zeit
Simon

Bildquelle:
Artikelbild und oben links: ©panthermedia.net/Tobias Kaltenbach
Bild rechts unten: ©panthermedia.net/Monkeybusiness Images

 

 

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