Elterngeld im Knast?

Elterngeld im Knast?

Wie das Nachrichtenportal Welt.de im Internet heute berichtete, gab es jetzt eine interessante Entscheidung für inhaftierte Eltern, die das Elterngeld beziehen möchten.

Eine 27-jährigen Mutter, die sich in Haft befand, hatte das Elterngeld beantragt. Grund dafür sei das nur sehr geringe Einkommen, was sie in der JVA erwirtschaften könnte. Doch das Landessozialgericht Baden-Württemberg sieht hier keinen Anspruch auf das Elterngeld.

Die Begründung dafür ist in den Voraussetzungen für die Beantragung zu suchen. Als Elternteil muss man einen gemeinsamen Haushalt mit seinem Kind pflegen. Dies ist jedoch bei einer Inhaftierung nicht der Fall. Auch ist es wohl so, dass die hauptsächliche Versorgung durch das Jugendamt sichergestellt wurde und somit auch keine bzw. nur sehr geringe Kosten für die Mutter angefallen sind. Eine Entscheidung, die durchaus hitzige Debatten auslösen könnte.

Elterngeld im Knast

Richter entscheiden über das Elterngeld

Richter würde ich nicht sein wollen. Jeden Tag schwierige Entscheidungen treffen die das Leben des einzelnen Mitbürgers unmittelbar betreffen und beeinflussen.

Auch sind so manche Entscheidungen oftmals nicht unumstritten, denn nicht jeder besitzt die gleiche Rechtsauffassung wie die Vorsitzenden. Nicht umsonst sagt man, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei.

So oder so ähnlich wird sich wohl auch die Mutter gefühlt haben, die das Elterngeld trotz Inhaftierung beantragt hatte.

Ich selber bin der auch bei dem Thema eher zwiegespalten und mag gar nicht so genau sagen, ob es nun ein richtiges Urteil war oder eher eine Fehlentscheidung vorliegt. Grundsätzlich könnte man ja sagen, dass eine Mutter im Knast ja nicht weniger wert sein darf, wie eine Erziehungsberechtigte in der Öffentlichkeit.

Auch bin ich mir sicher, dass der inhaftierte Elternteil sich genauso gut um sein Kind kümmern wird, wie es auch jeder andere machen würde. Doch rein vom Finanziellen her gesehen, begrüße und verstehe ich das Urteil schon.

Unterbringung in Haft

Immerhin ist die Unterbringung in Haft nicht gerade billig und der Steuerzahler muss diese Belastung mittragen.

Da ist es nur verständlich, dass man dann nicht auch noch das Elterngeld obendrauf legen will. Zudem würde ich mich jetzt mal zu der folgenden Aussage hinreißen lassen wollen:

Man muss in Deutschland doch schon so einiges anstellen, bis man tatsächlich mal im Knast landet, oder? Gerade in der Erwartung eines Kindes werden die Richter einen so schnell nicht hinter die schwedischen Gardinen schicken. Man könnte also sagen selbst schuld, oder?

Kindergeld im Knast

Kindergeld im Knast möglich

Anders wie bei dem Elterngeld im Knast ist der Bezug von Kindergeld paradoxerweise durchaus möglich.

Wenn ein Kind (laut Definition der Familienkasse bis zum 25. Lebensjahr) inhaftiert wurde, kann grundsätzlich das Kindergeld weitergewährt werden, wenn einige Bedingungen eingehalten werden.

Die wohl wichtigste Voraussetzung dabei ist, dass das Kind im Knast eine Ausbildung wahrnimmt. Dies kann das Nachholen eines Schulabschlusses sein oder bei einem längeren Aufenthalt auch durchaus eine komplette Lehre. In der Zeit, wo das Kind in der Untersuchungshaft untergebracht wird, ist jedoch kein Bezug von Kindergeld möglich.

Kein Kindergeld in der U-Haft

Auch in der regulären Inhaftierung kann das Kindergeld ausdrücklich nur dann weiter bewilligt werden, wenn sich der Nachwuchs tatsächlich um eine Weiterqualifizierung bemüht.

Vergleicht man diese Regelung mit den Bedingungen beim Elterngeld, sind die Unterschiede bei diesen beiden Leistungsarten schon klar erkennbar. Dennoch stellt sich mir die Frage, wo man denn eine Grenze ziehen sollte und was noch in Ordnung ist.

Wie siehst du das? Besitzt du auch eine eigene Meinung dazu? Schreibt einen Kommentar, ich würde mich sehr darüber freuen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

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