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Was ist eigentlich Hartz IV?

Was ist eigentlich Hartz IV?

Am 01. Januar 2005 wurde aus dem Begriff Arbeitslosenhilfe die Bezeichnung Arbeitslosengeld II oder eben auch Hartz IV. Die staatliche Unterstützung soll helfen, dass erwerbsfähige arbeitslose Menschen sowie jene, die nur sehr wenig verdienen, über ein angemessenes Grundeinkommen verfügen können.

Das heißt also, dass nicht nur Arbeitslose zum Kreis der Berechtigten auf Hartz IV zählen.

Leider ist immer häufiger zu beobachten, dass Arbeitnehmer trotz ihrer Berufstätigkeit keine Möglichkeit haben, mit dem Lohn ihre Familie zu ernähren. Das gilt ebenfalls für Bezieher von Arbeitslosengeld I. Wer Hartz IV beantragt, muss allerdings zunächst unter Berücksichtigung von Freigrenzen sein Vermögen aufbrauchen, bevor er diese Hilfe bekommt. Ebenfalls wird hier das Vermögen aller mit herangezogen, die gemeinsam im Haushalt des Bedürftigen leben.

Vermögen und Hartz IV Bezug

Berechnungen vom Hartz IV

Bei den Berechnungen vom Hartz IV zählen alle Werte, die unter den Begriff verfügbarer Besitz fallen. Das sind zum Beispiel Aktien, Bargelder und Bankguthaben.

Vermietetes Eigentum wird ebenfalls berücksichtigt. Aber nicht alles fließt in die Berechnung mit ein. Das geschützte Vermögen muss jedem Antragsteller von Hartz IV bleiben. Dazu zählen unter anderem auch Rücklagen, die für die Alterssicherung angespart wurden. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich dabei nach dem Alter des Antragstellers und unter Umständen auch nach dem seiner Familienangehörigen.

Zu einem gewissen Teil werden auch Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit zum Vermögen des Hilfesuchenden gezählt. Jeder Antragsteller sollte sich bereits im Vorfeld sehr genau nach den Richtlinien der Berechnung von Hartz IV erkundigen – im Zweifel auch bei einem Anwalt. Falls jemand einen Antrag auf Hartz IV stellt und er dabei in seiner eigenen Immobilie wohnt, dann zählt diese grundsätzlich erstmal nicht zu dem Vermögen, welches zu verbrauchen ist.

Allerdings muss das Haus angemessen sein und darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Das Urteil darüber obliegt den Sachbearbeitern der Bewilligungsstellen. Falls die Wohnung angemessen ist, dann bekommt der Empfänger von Hartz IV neben der Grundsicherung auch noch weitere Gelder für seine Unterkunft. Dazu zählen zum Beispiel die Hypothekenzinsen und Ausgaben zur Instandhaltung.

Hartz IV Bescheid prüfen!

Hartz IV Bescheid prüfen

Hat sich der Antragsteller im Vorfeld schlaugemacht, dann wird es ihm nicht schwerfallen, den Bescheid genau zu überprüfen.

Fällt ihm dabei auf, dass die Berechnungen nicht so durchgeführt wurden, wie es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dann sollte er sofort Widerspruch einlegen.

Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides erklärt werden. Falls dem Schriftstück keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt wurde, dann besteht noch ein Jahr danach das Recht zum Widerspruch. Der Einspruch kann als Brief verfasst und an das zuständige Jobcenter geschickt werden. Ich empfehle dabei das Einwurfeinschreiben, sodass der Brief nicht „verloren gehen kann“. Wem es leichter fällt, sich mündlich zu erklären, der sollte direkt bei der zuständigen Behörde seine Einwände erklären. Die Sachbearbeiter müssen darüber ein Protokoll anfertigen und nach dem Unterschreiben beider Seiten gilt auch dieser Widerspruch als rechtsgültig.

Wird er abgelehnt, dann gibt es noch die Möglichkeit der Klage vor einem Sozialgericht. Es fallen für den Hartz IV Empfänger übrigens nur dann Kosten an, wenn er selber auf eigener Rechnung einen Rechtsanwalt bemüht. Das kann er umgehen, indem er Prozesskostenhilfe beantragt. Es ist allen Betroffenen anzuraten, dass sie sich einen Rechtsbeistand suchen, der sich mit den Bestimmungen zu Hartz IV bestens auskennt. Dieser wird bereits vorher schon erkennen, ob die Klage Aussicht auf Erfolg haben wird. Gibt das Gericht dem Kläger Recht, dann muss das Jobcenter die Kosten für den Anwalt übernehmen. Verliert man, wird die Prozesskostenhilfe einspringen. Lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro muss man selber tragen. Das sollte aber möglich sein.

Hier noch ein paar Videos die zeigen, wie heiß das Thema Hartz IV eigentlich ist:

Eigentlich alles eine Frechheit, oder?

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Rainer Junker
Oben-Links: ©panthermedia.net Moritz Link
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Christopher Meder

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