Grundsätzlich ist das Elterngeld eine Leistung des Bundes – dieser aber hat die Verwaltung den einzelnen Ländern übertragen und diesen bei der Ausgestaltung gewisse Freiheiten überlassen.
Dies ist die Ursache dafür, dass es einen einheitlichen Elterngeldantrag beispielsweise gar nicht gibt.
Wer einen Elterngeldantrag stellen möchte, ist daher zunächst einmal darauf angewiesen, die für seine Belange zuständige Elterngeldstelle ausfindig zu machen.
Lesen Sie hier, wer für das Elterngeld in Bayern zuständig ist und wer das Elterngeld in Bayern überhaupt beantragen kann.
Wer kann Elterngeld in Bayern beantragen?
Die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld lassen sich zunächst im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nachlesen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann grundsätzlich ein Antrag auf Elterngeld gestellt werden. Ob das Elterngeld in Bayern beantragt werden kann oder nicht, richtet sich maßgeblich nach dem Wohnsitz des Antragstellers: Nur wenn sich dieser in Bayern befindet, kann der Antrag auf Elterngeld in Bayern gestellt werden.
Eine Ausnahme von dieser Regel wird nur für Grenzgänger gemacht – wer also seinen Wohnsitz in einem anderen Bundesland hat, und einer Arbeit in Bayern nachgeht, kann ebenfalls Elterngeld in Bayern beantragen.
Wer ist zuständig für das Elterngeld in Bayern?
Zuständig für das Elterngeld in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Die unterschiedlichen Regionen des Bundeslandes werden von unterschiedlichen Dienststellen betreut, welche sich in Nürnberg, Landshut, Bayreuth, Regensburg, Augsburg, Würzburg und München befinden.
Für die Region Oberbayern erfolgt die Bearbeitung aller Anträge zum Elterngeld in Bayern in vier verschiedenen Stellen – welche von diesen im individuellen Fall zuständig ist, richtet sich hier nach dem Geburtsdatum des Kindes.
Zur Verdeutlichung ein kleines Beispiel: Wer aus der Region Oberbayern stammt und einen Antrag auf Elterngeld in Bayern stellen möchte, sieht sich mit vier unterschiedlichen Dienststellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales konfrontiert.
Zwei davon befinden sich in München, eine in Bayreuth, eine weitere in Regensburg. An welche Stelle der Antrag auf das Elterngeld in Bayern nun zu richten ist, hängt nicht etwa mit dem exakten Wohnort zusammen, sondern mit dem Geburtstag des Kindes.
Anträge von Eltern, deren Sprössling das Licht der Welt zwischen dem Ersten und fünften eines Monats erblickte, müssen ihren Antrag auf Elterngeld in Bayern demnach an die Bayreuther Dienststelle richten. Für Anträge von Eltern eines zwischen dem Sechsten und zehnten eines Monats geborener Kinder hingegen ist die Dienststelle in Regensburg für das Elterngeld in Bayern zuständig.
In allen anderen Regionen – Niederbayern, Mittel-, Unter- und Oberfranken, Schwaben und Oberpfalz – hingegen ist lediglich jeweils eine Dienststelle für das Elterngeld in Bayern zuständig. Wer dieses Prinzip erst einmal verstanden hat, wird den richtigen Ansprechpartner für das Elterngeld in Bayern schnell ausfindig machen. Die Adressen und Telefonnummern der für das Elterngeld in Bayern zuständigen Dienststellen lassen sich sowohl auf der Webseite des BFSFJ als auch auf der Homepage des Zentrums Bayern Familie und Soziales einsehen.
Elterngeld in Bayern: Unterstützung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales
Wer sich über das Elterngeld in Bayern informieren möchte, wird die Internetpräsentation des Zentrums Bayern Familie und Soziales als besonders wertvoll empfinden.
Hier werden nicht nur alle wesentlichen Informationen zum Elterngeld im Allgemeinen sowie auch zum Elterngeld in Bayern zusammengetragen, sondern auch ein entsprechender Antrag auf das Elterngeld in Bayern online zur Verfügung gestellt.
Damit lässt sich das Elterngeld in Bayern stark vereinfacht beantragen: Nach der Übermittlung der Daten wird aus diesen eine Kurzfassung generiert. Um das Elterngeld in Bayern zu erhalten, muss die Kurzfassung unterschrieben und postalisch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales gesendet werden.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.
LG
euer Simon
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