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Was wird aus dem Kinderbetreuungsgeld 2016?

Kinderbetreuungsgeld

Was wird aus dem Kinderbetreuungsgeld 2016?

Einer Befragung zur Bezahlung der Kinderbetreuung innerhalb der EU und in Deutschland zufolge, bewerten 45 % der Befragten und damit knapp die Hälfte die Kinderbetreuung als ziemlich erschwinglich. Nur 4 % gehen davon aus, Kinderbetreuung sei nicht erschwinglich und 33 % fügen ihrer Antwort ein „nicht sehr erschwinglich“ zu. Im Vergleich zur EU sinken die Prozentsätze um 5 bis 10 %. Eines der am heiß diskutiertesten Themen der letzten Jahre ist zweifelsohne das Kinderbetreuungsgeld 2016. Die CSU hat diese unterstützende Zahlung erst mühevoll im Koalitionsvertrag verankert und muss sich jetzt mit dem aktuellen Gerichtsurteil abfinden. Der Bundesgerichtshof hat über das Kinderbetreuungsgeld 2016 entschieden und wir haben die aktuellsten Ergebnisse und Entwicklungen für Sie in diesem Artikel übersichtlich aufbereitet.

Was passiert mit dem Kinderbetreuungsgeld 2016?

[dropcap]D[/dropcap]er Bundesgerichtshof hat erst in der letzten Woche entschieden, das Kinderbetreuungsgeld 2016 fortan in die Hände der Länder zu geben. Der Bund habe über die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr zu entscheiden. Man geht davon aus, dass diese regelmäßigen Zahlungen nicht dafür notwendig sind, um die Kinderbetreuung im gleichen Verhältnis zu garantieren wie in der die Kindertagesstätte. Ganz im Gegenteil: Kritiker sprechen im Zusammenhang vom Kinderbetreuungsgeld 2016 von einem bremsenden Faktor, der vor allen Dingen die Mütter weiterhin von der Arbeit und dem Einstieg in den Arbeitsmarkt isoliert.

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Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld 2016?

Im Grunde lassen sich fünf verschiedene Varianten des Kinderbetreuungsgeldes 2016 unterscheiden. Die erste Variante 30 + 6 berechnet sich für ein Elternteil, der Kinderbetreuungsgelder erhält. So ergibt diese Variante 14,53 € am Tag bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. Diese Grenze kann maximal bis zum 36. Lebensmonat ausgedehnt wird, wenn auch das andere Elternteil diese Leistungen bezogen hat. Bis zum 20. Lebensmonat gibt es für ein Elternteil 20,80 € in der Variante 20 + 4 am Tag. Diese Variante lässt sich bis zum 20. Lebensmonat maximal ausdehnen. Die Variante 15 + 3 bietet 46,60 € täglich bis zum 15. Lebensmonat. In der nächsten Variante erhält ein Elternteil 33 € täglich, dies entspricht einer monatlichen Zahlung von ca. 1000 €. Diese Kinderbetreuungsgelder lassen sich auf maximal 14 Lebensmonate ausdehnen.

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Wie Sie Kinderbetreuungsgeld 2016 und Beihilfe beantragen

Eine Ausnahme im Hinblick auf den Bezug des Kinderbetreuungsgeld 2016 bildet der Wochenbettbezug bzw. Leistungen, die dem Wochenbett ähneln. Es handelt sich dabei zum Beispiel um eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Erst direkt nach dieser Schutzfrist kann die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes anschließen. Unterschreitet das Wochengeld jedoch das Kinderbetreuungsgeld 2016, wurde bisher ein Differenzbetrag ausgezahlt. Haben Sie Fragen zum aktuellen Stand des Kinderbetreuungsgeldes 2016? Dann wenden Sie sich an die zuständige Familienkasse. Hier wird man Ihnen konkrete Anhaltspunkte für Ihr Bundesland liefern.

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Wie Sie dabei bei Mehrlingsgeburten aus?

Ein Elternteil erhält jeweils für das jüngste Kind einer Mehrlingsgeburt die volle Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Für jedes Weitere dazukommende Kind erhält ein Elternteil jeweils 50 % Aufschlag aus der Variante. Darüber hinaus bestand bisher die Möglichkeit, zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld 2016 pauschal 6,06 € am Tag über zwölf Monate zu beantragen. Doch gilt hier die Voraussetzung, dass das Gehalt des Elternteils im vorhergehenden Jahr 6400 € nicht übersteigen dürfe. Darüber hinaus darf auch der Partner bzw. das zweite Elternteil in dem Kalenderjahr nicht über 16.200 € verdienen. Andernfalls sind Sie dazu angehalten, diese Zahlungen zur Beihilfe im Falle der Überschreitung dieser Einkommensgrenze zurückzuzahlen.

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Fazit: Entfällt das Kinderbetreuungsgeld 2016?

  • Doch scheint angesichts des aktuellen Gerichtsspruches, das Kinderbetreuungsgeld 2016 schon zur Geschichte zu gehören, oder?
  • Ganz so drastische Konsequenzen müssen die Eltern, die bisher Kinderbetreuung bezogen haben, nicht befürchten. Die Zahlungen werden nicht von heute auf Morgen eingestellt.
  • Zudem ist es weiterhin möglich, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, wenn ein Elternteil nachweisen kann, dass die allgemeinen Lebensumstände auf das Kinderbetreuungsgeld 2016 hin ausgerichtet sind.
  • Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie für das Jüngste Baby den vollen Satz, mit jedem weiteren Kind kommt ein Aufschlag von 50 Prozent hinzu.

Schenkt man der aktuellen Diskussion der Parteien und Bundesländer glauben, möchten diese das einstige Kinderbetreuungsgeld der CSU direkt in die Kinderbetreuung und in die Kindertagesstätten investieren, um die soziale Stärke und die Absicherung für die Eltern und das Familienleben innerhalb von Deutschland weiter zu stärken. So sollen Mütter und Väter effektiver in den Arbeitsmarkt integriert werden, ohne sich dabei Sorgen über die Betreuung Ihrer Kinder machen zu müssen.

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Links zur weiterführenden Information

http://www.rp-online.de/politik/staat-zahlt-fuer-456-000-kinder-betreuungsgeld-aid-1.5246471
http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/daten-und-fakten.html

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Birgit Reitz-Hofmann

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