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Der Antrag auf Elterngeld

Der Antrag auf Elterngeld

Das Elterngeld ist eine vom Staat gewährte Transferleistung, welche unter bestimmten Voraussetzungen für eine Dauer von maximal 14 Monaten gezahlt wird.

Bricht das Haushaltseinkommen durch die Betreuung des Kindes ein, dient es als finanzielle Überbrückung und ermöglicht Eltern auf diese Weise die oftmals schwierige Vereinbarung von Beruf und Familie.

Ein durchaus löbliches Konstrukt – wie aber kommt man überhaupt in den Genuss des Elterngeldes?

Zwingend notwendig: Der Antrag auf Elterngeld

Einen Anspruch auf Elterngeld haben viele. Wer die staatliche Leistung jedoch tatsächlich für sich beanspruchen möchte, muss zunächst einen Antrag auf Elterngeld stellen: Das jeweils zuständige Amt wird nicht von sich aus tätig – wurde kein Antrag auf Elterngeld gestellt, so erfolgen auch keine Zahlungen.

Der Antrag auf Elterngeld bedarf der Schriftform und muss von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben worden sein. Die gemeinsame Unterschrift auf dem Antrag auf Elterngeld wird dabei als Einverständnis zur Aufteilung des Elterngeldes verstanden.

Eine Ausnahme dieser Regel gibt es nur für Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben. Der Antrag auf Elterngeld sollte unbedingt rechtzeitig gestellt werden, da das Elterngeld rückwirkend lediglich für die letzten drei Monate vor dem Eingang des Antrages gewährt wird.

Wer kann einen Antrag auf Elterngeld stellen?

Einen Antrag auf Elterngeld kann stellen, wer einen Anspruch auf Elterngeld hat. 😉

Einen solchen Anspruch hat, wer seinen Wohnsitz oder wenigstens seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besitzt, die Betreuung und Erziehung seines Kindes selbst übernimmt und dabei gar keiner oder zumindest keine vollen Beschäftigung nachgeht.

Auch Adoptiv- und Stiefeltern sowie Eltern, die im Rahmen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammenleben und Väter nichtehelicher Kinder können einen Antrag auf Elterngeld stellen.

Liegt eine schwere Erkrankung oder Behinderung eines Elternteiles vor, kann der Antrag auf Elterngeld darüber hinaus auch von Verwandten bis hin zu dritten Grad gestellt werden, sofern das Elterngeld nicht bereits von anderen in Anspruch genommen wird.

Wo und wie wird ein Antrag auf Elterngeld gestellt?

Der Antrag auf Elterngeld kann nur bei zuständigen Ämtern gestellt werden. Welche dies sind, richtet sich nach dem Wohnort der Antragsteller: Obwohl das Elterngeld nämlich eine Leistung des Bundes ist, wurde die Verwaltung den einzelnen Ländern übertragen.

Eine einheitliche Anlaufstelle für den Antrag auf Elterngeld gibt es daher nicht.

Wo der Antrag auf Elterngeld nun eingereicht werden kann, lässt sich beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Erfahrung bringen.

Formulare für den Antrag auf Elterngeld lassen sich unter anderem im Internet finden, darüber hinaus aber können sie auch bei den zuständigen Stellen angefordert werden. 

Wer einen Antrag auf Elterngeld stellen möchte, muss sowohl eine Geburtsbescheinigung des Kindes als auch einen Nachweis zum Einkommen vor der Geburt einreichen. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Elterngeld wird weiterhin oftmals die Bescheinigung der jeweiligen Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie eine Bescheinigung über den Zuschuss des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld verlangt.

Neuerdings bieten auch Firmen ihre Unterstützung beim Antrag auf Elterngeld an. Im Rahmen dieser Leistung ist der Antrag auf Elterngeld für die meisten zwar mit weniger Aufwand und damit verbundenem Stress verbunden, dafür aber lassen sich solche Unternehmen ihre Dienste teuer bezahlen. Vor der Beauftragung sollte daher gut überlegt werden, ob der Antrag auf Elterngeld nicht doch lieber selbst gestellt wird.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

LG
euer Simon

Bildquellen:
Mitte links: ©panthermedia.net Andreas Abstreiter
Artikelbild und unten rechts: ©panthermedia.net Monkeybusiness Images

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