Das Erziehungsgeld 2014 wurde bereits im Jahre 2007 zum Elterngeld umbenannt. Wurden sämtliche Zahlungen von Seiten des Staates an Eltern noch als Erziehungsgeld bezeichnet, so spricht man nun in diesem Zusammenhang vom Elterngeld. Um diesen Artikel einfach zu halten, werden wir in diesem Text aber weiterhin vom Erziehungsgeld sprechen.
Dem Erziehungsgeld 2014 liegt ein sogenannter Erziehungsgeldrechner zugrunde, anhand dessen sich Eltern konkret das ihnen zur Verfügung stehende Erziehungsgeld ausrechnen können. Als Richtwert gelten dabei 67% des zuletzt bezogenen Einkommens; allerdings ist die gesamte Höhe des Erziehungsgeldes auf 1800 Euro/Monat begrenzt. Weitere Voraussetzung für den Erhalt des Erziehungsgeldes ist das Einlegen einer Babypause.
Die Dauer des Erziehungsgeldes richtet sich dann effektiv danach, ob nur ein oder sogar beide Elternteile eine Babypause einlegen. Im Zweifelsfall kommt auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf etwa 30 Stunden/Woche in Betracht, sodass sich der betroffene Elternteil weg von der Vollzeitstelle – hin zur Teilzeitstelle bewegt. Das Erziehungsgeld 2014 ist übrigens prinzipiell vom Kindergeld zu trennen, da beide staatliche Leistungen nichts miteinander zutun haben. Hinzu können weitere Sozialleistungen kommen, die ebenfalls individuell bemessen werden.
Inhalt
Erziehungsgeld 2014 berechnen
[sws_yellow_box box_size=“630″]Das Einkommen für das Erziehungsgeld 2014 lässt sich aus den gängigen Steuerberechnungen ermitteln. Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden hierbei vom Bruttolohn ebenso abgezogen, wie Abzüge für Sozialabgaben. All dies erfolgt in pauschalisierter Form, d.h. es existieren keinerlei individuellen Abweichungen von dieser Formalität.[/sws_yellow_box]
Wer selbstständig ist, muss seine Gewinne aus dem letzten vollständig abgeschlossenen Abrechnungszeitraum offenlegen; hierbei handelt es sich in der Regel um das letzte vollständig beendete Jahr. Wird ein Kind beispielsweise im März 2014 geboren, so muss der selbstständige Elternteil seine Gewinne des gesamte Jahres 2013 darlegen. Einnahme- und Überschussrechnungen führen während des Bezuges von Erziehungsgeld zur Ermittlung des Einkommens. Um diese Prozedur zu vereinfachen, wird für die Betriebsausgaben eine Pauschale von 25 Prozent auf die Einnahmen angesetzt.
Erziehungsgeld 2014 beantragen
Nach der Geburt des Kindes muss ähnlich wie für das Kindergeld auch für das Erziehungsgeld 2014 ein Antrag bei der zuständigen Kommune gestellt werden. In der Praxis handelt es sich dabei entweder um das Jugendamt oder das Sozialamt.
Die Unterlagen zur Beantragung von Kindergeld variieren in unterschiedlichem Ausmaß, je nach Bundesland. Die Geburtsurkunde des Kindes ist natürlich auf alle Fälle beizufügen. Ferner müssen oben beschriebene ausführliche Nachweise über das Einkommen vor der Geburt mitgebracht werden. Weiterhin sind diverse Bescheinigungen von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber einzuholen, die die Zuschusszahlungen entweder für das Mutterschaftsgeld oder aber des Arbeitgeberzuschusses für das Mutterschaftsgeld bestätigen. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu angehalten zu veranschlagen, wie es sich mit der Nettoarbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmers während der geplanten Mutterschaftszeit verhält. Nur so können die Kommunen etwaigem Missbrauch vorbeugen und Transparenz erzeugen.
Zur Beibringung all dieser Unterlagen empfiehlt sich ebenfalls ein zeitnahes Agieren, da Behörden und Kommunen sich mit der Bearbeitung gerne etwas länger Zeit lassen. Prinzipiellen Anspruch auf das Erziehungsgeld 2014 haben Angestellte und Selbstständige. Keinen Anspruch haben in der Regel Arbeitslose (Hartz-4-Empfänger), Studenten und Hausfrauen. Der Grund für diese Ausgliederung im Zusammenhang mit Erziehungsgeld 2014 ist trivial: Diese Bevölkerungsgruppen erzielen kein Einkommen und sollen so aus staatlicher Sicht nicht bezuschusst werden. Auch Ausländer dürfen sich keine Hoffnungen auf die Zahlung von Erziehungsgeld 2014 machen, der Staat befürchtet Missbrauch und zahlungsbedingte Zuwanderung.
Die Höhe des Erziehungsgeldes 2014 richtet sich – wie bereits erwähnt – in erster Linie nach dem Nettolohn. Verheiratete Paare haben somit die Möglichkeit noch vor der Geburt des Kindes das Erziehungsgeld zu erhöhen, denn durch die Heirat wechseln beide Elternteile in neue, meist günstigere Steuerklassen. Die Lohnsteuer ist nun also zumindest bei einem Elternteil deutlich geringer, so dass mehr Nettolohn übrig bleibt. Als Konsequenz wird das Erziehungsgeld 2014 neu angepasst und aufgewertet. Als Bonus vergibt der Staat den sogenannten Geschwisterbonus. Ist das Geschwisterchen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes geboren, so gibt es 10 Prozent extra auf die Zahlung des ursprünglichen Erziehungsgeldes.
Alle Elterngeldstellen und Erziehungsgeldstellen
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Fazit zum Erziehungsgeld 2014
Es gibt durchaus eine Vielzahl an Aspekten im Zusammenhang mit dem Erziehungsgeld 2014 zu beachten. Zunächst findet eine gewisse Auslese statt, die es nicht allen Bevölkerungsgruppen ermöglicht Zahlungen durch das Erziehungsgeld 2014 zu erhalten.
Hat man als Angestellter oder Selbstständiger Anspruch auf das Erziehungsgeld 2014, so sollte man sich im Vorfeld zeitnah um die Kooperation mit den zuständigen Kommunen und die Beschaffung der notwendigen Unterlagen kümmern. Die detaillierten Unterlagen unterliegen keiner konkreten Norm, sondern den Bundesländern obliegt ein gewisser Spielraum, welche Unterlagen sie für besonders relevant erachten. Die Höhe des Erziehungsgeldes 2014 richtet sich in erster Linie nach dem Nettoeinkommen des betroffenen Elternteils, darf jedoch 1800€/Monat nicht überschreiten. Verheiratete Paare können durch bessere Steuerbedingungen noch stärker vom Erziehungsgeld 2014 profitieren. Das Erziehungsgeld 2014 ist für viele Familien eine echte Hilfe, die finanziellen Engpässe können so teilweise oder sogar ganz während der Mutterschaftszeit überbrückt werden.
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