Elterngeld 2012

Elterngeld 2012

Mit einer Änderung der Elterngeldregelungen mit Wirkung zum 01. Januar 2011 hat sich seit der Einführung des Elterngeldes einiges getan.

Wie ein Aufschrei ging es durch das Land; wieder einmal wurden Absenkungen und andere Kürzungen versprochen.

Besonders hart traf es alle, die ihren Lebensunterhalt auch vor der Geburt ihres Kindes mithilfe staatlicher Unterstützung bestreiten mussten. Was aber hatte sich geändert und welche Änderungen sind für das Elterngeld 2012 zu erwarten?

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Elterngeld 2011 – Kürzungen und Wegfall der Leistungen

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung richtete sich das Augenmerk der Politik im Jahre 2011 auch auf das Elterngeld.

Mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 standen die die Sozialleistungen betreffenden Änderungen fest:

Wer über ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro verfügt, erhält als Elterngeld fortan lediglich 65 statt der bisherigen 67 Prozent. Empfänger des Arbeitslosengeldes II müssen das Elterngeld zudem als Einkommen angeben, was in den meisten Fällen de facto zu einem Wegfall führt.

Für Personen, die der Reichensteuer unterliegen, wurde das Elterngeld gleich ganz gestrichen – wer also mehr als 250.000 Euro (beziehungsweise gemeinsam mit seinem Partner mehr als 500.000 Euro) verdient, wird keine staatliche Unterstützung bekommen.

Elterngeld 2012 – Alles bleibt, wie es war?

Anders als beim Kindergeld sind zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Äußerungen gefallen, die auf eine Änderung beim Elterngeld 2012 schließen lassen.

Das Elterngeld 2012 wird damit aller Voraussicht nach unter den gleichen Bedingungen gezahlt werden wie seit Beginn des Jahres 2011: Einen Anspruch auf das Elterngeld 2012 hat demnach jeder, der sein Kind selbst betreut und keiner vollen Beschäftigung nachgeht, sofern er seinen Wohnsitz oder zumindest den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Der Antrag auf das Elterngeld 2012 bedarf weiterhin der Schriftform und ist bei den zuständigen Elterngeldstellen einzureichen. Welche Ämter für das Elterngeld 2012 zuständig sind, lässt sich beispielsweise über die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Erfahrung bringen.

Für das Elterngeld 2012 gilt im Rahmen der Berechnung der verminderte Prozentsatz von 65 Prozent, wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt über 1200 Euro gelegen hat.

 

Der Mindestsatz für das Elterngeld 2012 bleibt bei 300 Euro, zählt für Hartz IV-Empfänger allerdings zum anrechenbaren Einkommen. Das Elterngeld 2012 muss daher angegeben werden.  

Während Geringverdienern mit einem monatlichen Gehalt von weniger als 1000 Euro auch beim Elterngeld 2012 eine Aufstockung des allgemeingültigen Satzes um jeweils einen Prozentpunkt pro zwei volle Euro unterhalb des soeben genannten Betrages bis hin zum vollständigen Ersatz zugesichert wird, liegt die Höchstgrenze für das Elterngeld 2012 wie auch zuvor bei 1800 Euro.

Das Elterngeld 2012 kann hingegen nicht bezogen werden von Personen, die der Reichensteuer unterliegen und über ein Einkommen in Höhe von 250.000 Euro und mehr verfügen. Die Anspruchsdauer für das Elterngeld 2012 liegt unverändert bei 14 Monaten – Voraussetzung für einen langen Bezug vom Elterngeld 2012 aber ist, dass sich beide Elternteile der Betreuung ihres Kindes mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten widmen.

Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Elterngeld 2012 muss dabei festgelegt werden, in welcher Form das Elterngeld 2012 aufgeteilt erfolgen soll.

Ausblick auf das Elterngeld 2012

Ich halte euch in puncto Elterngeld 2012 auf dem Laufenden: Werden Änderungen für das Elterngeld 2012 angekündigt, so werden diese selbstverständlich hier veröffentlicht.

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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

LG
euer Simon

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