Familien erhalten vom Staat durch das Elterngeld die Möglichkeit, sich zwischen Berufsalltag und Kindererziehung zu entscheiden.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil der Einkünfte, die durch den Beruf erzielt werden würden. Eltern sind damit in der Lage, ihre Arbeitszeit der häuslichen Situation anzupassen.
Sie können ihren Nachwuchs ebenfalls ganztags zu Hause betreuen. Das Elterngeld wird allerdings für höchstens 14 Monate gezahlt. Beide Eltern können sich diesen Zeitraum untereinander aufteilen. Alleinerziehende dürfen die gesamten 14 Monate des Elterngeldes für sich beanspruchen. Das Elterngeld ersetzt das Einkommen bis zu 67 Prozent und liegt in der Regel zwischen 300 und 1800 Euro.
[sws_green_box box_size=“640″]Bisher erhalten Erziehungsberechtigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, Haufrauen und Hausmänner, Studierende und Eltern, die wegen der Betreuung älter Kinder keiner Arbeit nachgegangen sind, den Mindestsatz von 300 Euro. [/sws_green_box]
Der Geschwisterbonus bei mehreren kleinen Kindern betrug 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten gewährte der Staat eine Erhöhung des Elterngeldes um 300 Euro für jedes 2. und jedes weitere Kind. Seit Anfang des Jahres wird die Berechnung des Elterngeldes neu geregelt.
Behördenkram für werdende Eltern
Inhalt
Berechnung und Antrag für Elterngeld
Der Mindestbetrag für das Elterngeld liegt weiterhin bei 300 Euro monatlich und der Höchstbetrag bei 1800 Euro. Neu ist die Grundlage der Berechnung des Elterngeldes.
Seit Jahresanfang wird nicht mehr das Nettoeinkommen, sondern die Bruttoeinkünfte der letzten 12 Monate zur Berechnung hinzugezogen. Die Abzüge für Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden zwar angerechnet, aber nur mit einem Pauschalsatz.
Zudem werden eingetragene Freibeträge von der Lohnsteuerkarte nicht mehr berücksichtigt. Auch ein Steuerklassenwechsel in der Zeit der Schwangerschaft wirkt sich nicht mehr positiv aus. Es zählt die Steuerklasse, welche innerhalb eines Jahres vor der Geburt des Kindes überwogen hat. Das Elterngeld wird also seit Anfang des Jahres dem Berechtigten zum Nachteil berechnet. Das Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann mit der Ausfüllung eines Formblattes und folgenden Unterlagen erst nach der Geburt gestellt werden. Rückwirkend wird das Geld für drei Monate gezahlt.
Geburtsurkunde des Kindes
Kopie Personalausweis der Eltern oder Reisepass
Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschutzgeld
Bescheinigung Arbeitgeber zur genehmigten Elternzeit
Einkommensnachweise für die Zeit vor der Geburt
Elterngeldstellen
Die Antragstellen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Baden-Württemberg Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76131 Karlsruhe
Bayern Bayern für die Regionen Mittelfranken und Niederbayern kann das Elterngeld bei den Zentren für Familie und Soziales beantragt werden. Elterngeldanträge für die Region Oberbayern werden nach dem Geburtstag des Kindes in unterschiedliche Regionen bearbeitet. 01.-05.: 95447 Bayreuth 06.-10.: 93053 Regensburg, 11.-20.: 80335 München 21.-31.: 80634 München Die Regionen Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben und Unterfranken haben jeweils ein eigenes Zentrum für Familie und Soziales. Das Elterngeld kann in diesen Stellen beantragt werden.
Berlin In Berlin kann das Elterngeld bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.
Brandenburg Die Elterngeldstellen befinden sich in den Landratsämtern der einzelnen Landkreise.
Bremen Amt für soziale Dienste Elterngelstelle 28203 Bremen, Rembertiring 39 Bremerhaven, Amt für Familie und Jugend, Obere Bürgerstraße 39a
Hamburg Der Antrag für das Elterngeld muss an die jeweiligen Bezirksämter in Hamburg Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wansbeck, Bergedorf und Harburg geschickt werden. Der Service Hamburg Tel. 428 28-0 verbindet Antragsteller mit der zuständigen Dienststelle.
Hessen In Hessen sind die Ämter für Versorgung und Soziales zuständig. In Mecklenburg Vorpommern sind die Versorgungsämter in den Landratsämtern zuständig.
Niedersachsen Eine Übersicht der Elterngeldstellen findet sic unter www.ms.niedersachsen.de.
Nordrhein-Westfalen Das Elterngeld kann unter www.elterngeld.nrw.de beantragt werden.
Rheinland-Pfalz Das Elterngeld kann bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden.
Saarland Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hochstraße 67, 66155 Saarbrücken
Sachsen Zuständig sind die einzelnen Landkreise.
Sachsen Anhalt Landesverwaltung Referat Bundeselterngeld, Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle.
Schleswig-Holstein Das Elterngeld kann in den Außenstellen für soziale Dienste in den Landratsämtern beantragt werden.
Thüringen Für das Elterngeld sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Elterngeld – Steuerberater Aachen Jörg Reimer bei Center TV
Fazit
Das Elterngeld ermöglicht die Erziehung des Kindes im ersten Lebensjahr in den eigenen vier Wänden mit einer geringen Verdiensteinbuße. Vater und Mutter können sich die Elternzeit untereinander aufteilen.
Ein Antrag muss nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Elterngeldstellen befinden sich von Bundesland zu Bundesland in unterschiedlichen Ämtern.
Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Martin Dworschak