Die sogenannten vier Säulen der Sozialversicherung wurden eingeführt, um Arbeitnehmer vor finanzieller Schieflage zu schützen. Dazu zählen die Renten-, Unfall-, Kranken- und die Arbeitslosenversicherung 2012.
Alle gehören zu den Pflichtversicherungen, und wie es der Name sagt, sind die abhängig Beschäftigten verpflichtet, ihren Beitrag unter anderem zur Arbeitslosenversicherung 2012 zu leisten.
Sie teilen sich die monatlichen Kosten mit ihrem Arbeitgeber, da dieser genauso in der Pflicht steht, wie seine Mitarbeiter. Zu einer Ausnahme von dieser Regelung zählt die Beitragspflicht bei erwerbstätigen Rentnern. Diese bezahlen selber keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung 2012, sondern ausschließlich nur noch ihr Arbeitgeber. Die Verwaltung der Gelder sowie die Annahme von Anträgen und deren Bewilligung ist die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, welche auch regional vor Ort von den Agenturen für Arbeit vertreten werden.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 2012
Dieser Zweig der Sozialversicherungen ist besonders abhängig von der Konjunktur. Das bedeutet unter anderem, dass der Beitrag merklich sinken kann, wenn viele Bürger in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Im Umkehrschluss steigert er sich, wenn die Arbeitslosenquote wieder ansteigt. Aktuell liegt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2012 bei 3% des Bruttoeinkommens. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers darauf zu achten, dass die Berechnung korrekt durchgeführt und der Betrag an die zuständigen Stellen überwiesen wird.
Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung 2012 werden übrigens nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Liegt das Einkommen des Arbeitnehmers darüber, dann entfällt die Pflicht zur Zahlung.
Liegt also die Bemessungsgrenze bei 40.000 € p.a., dann müssen auch nur von diesem Betrag 3 % im Jahr an die Agentur für Arbeit bezahlt werden. Einige Personengruppen, zu denen unter anderem Beamte und Soldaten gehören, sind von der Beitragspflicht vollständig befreit.
Aufgabe der Arbeitslosenversicherung 2012
Neben den abhängig Beschäftigten haben weitere Personengruppen die Möglichkeit, die Arbeitslosenversicherung 2012 freiwillig zu beantragen.
Dazu zählen pflegende Angehörige, die an mindestens vierzehn Stunden in der Woche ihrer Aufgabe nachgehen und zuvor in einem Beschäftigungsverhältnis standen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Zuordnung einer Pflegestufe bescheinigt wurde. Auch selbstständig Tätige können sich übriges unter bestimmten Voraussetzungen in der Arbeitslosenversicherung 2012 pflichtversichern und im Ernstfall dann auch die Leistungen in Anspruch nehmen. Da dies von der einzelnen Situation des Beitragszahlers abhängt, ist immer eine ausführliche Beratung durch die Agentur für Arbeit notwendig. Pauschale Aussagen sind hier leider nicht möglich.
Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung 2012 sind auch ziemlich vielfältig. Am bekanntesten sind dabei wohl die Gelder, welche beim Eintritt der Arbeitslosigkeit geleistet werden. Die Dauer des Bezuges hängt hier davon ab, wie lange der Betroffene abhängig beschäftigt war und seine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 2012 leistete. Sollte der Arbeitnehmer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, dann wird er soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zur Zahlung durch den Rentenversicherer ebenfalls die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung 2012 in Anspruch nehmen können.
Hilfe durch die Arbeitslosenversicherung 2012
Nicht nur Arbeitnehmer, denen das Beschäftigungsverhältnis gekündigt wurde, kommen in den Bezug der Leistungen. Auch jene, die aufgrund einer Erkrankung ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, werden durch die Arbeitslosenversicherung 2012 abgesichert.
Wenn der Nutzen einer Umschulung anerkannt ist, dann kann man eine finanzielle Unterstützung erhalten, die über die Arbeitslosenversicherung 2012 finanziert wird.
Zu den Aufgaben der Agenturen für Arbeit zählt ebenfalls die Hilfe bei Bewerbungen. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind erhalten Bewerber ihre Kosten dabei erstattet. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Bewerbungsfotos, -mappen oder Fahrtkosten.
Hier noch was zum Thema der freiwilligen Arbeitslosenversicherung:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
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Alles Liebe
euer Simon
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