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Ferienjobs: Diese Schülerjobs sind wirklich erlaubt!

Ferienjob

Ferienjobs: Diese Schülerjobs sind wirklich erlaubt!

Laut einer Umfrage unter Jugendlichen jobben gerade einmal 33,2 % in ihrer Freizeit, um das eigene Taschengeld aufzubessern. 66,3 % entscheiden sich dafür, ihre Freizeit nicht für einen Ferienjob oder einen Auslandsjob aufzugeben. Die Realität in den Sommerferien sieht jedoch ganz anders aus, denn Tausende Studenten und Schüler suchen nach lukrativen Ferienjobs, um das Girokonto wieder etwas besser aussehen zu lassen. Gerade mit Jugendlichen unter 18 Jahren sind spezifische Restriktionen verbunden, die zwingend einzuhalten sind. Wir Eltern sollten unseren Kinder bei der Auswahl und Suche eines Ferienjobs anfangs unter die Arme greifen. So können wir bereits unangenehme Pannen und Zwischenfälle vermeiden.

Pro und contra Schülerjobs?

[dropcap]Z[/dropcap]weifelsohne ist die Thematik der Ferienjobs auch unter den Eltern umstritten. So argumentieren Gegner, dass Ferienjobs der natürlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Wege stehen und sie sich noch früh genug in der Berufswelt zu beweisen haben. Andere wiederum argumentieren genau mit dem Gegenteil, ihre Kinder können nun über einen Nebenjob erste Erfahrungen sammeln, wie das Leben und der Arbeitsalltag auszusehen haben. Darüber hinaus fördern wirklich sinnvolle Schülerjobs das Selbstbewusstsein, das Verantwortungsbewusstsein und die Zuverlässigkeit. Kinder und Jugendliche werden zunehmend finanziell unabhängiger und haben fortan ein ganz anderes Verhältnis zur Arbeit und zum Taschengeld. Für welchen Weg Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind entscheiden, überlassen wir ganz Ihnen.

Statistik: Jobben Sie in Ihrer Freizeit gegen Bezahlung? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
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Welchen Nebenjob darf mein Kind ausüben?

Bei den Schülerjobs und Nebenjobs für Kinder ist vorwiegend von Minijobs auszugehen. So dürfen Ihre Kinder maximal 450 € Monat verdienen. Übersteigt Ihr Kind dauerhaft diesen Satz, drohen steuerliche Vergünstigungen wegzufallen. Bei Minijobs hingegen werden die Steuern und Sozialabgaben nicht abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt bei Minijobs eine Pauschale von 25 %. Bessert Ihr Kind bei einem privaten Arbeitgeber, zum Beispiel als Babysitter oder Gartenhelfer, das eigene Budget auf, zahlen diese Arbeitgeber zumeist 12 % Steuern pauschal.

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Dürfen Kinder unter 13 Jahren arbeiten?

Mit Schüler Jobs und Nebenjobs sind eindeutige Gesetzgebungen verbunden, an die sich jeder deutsche Bundesbürger zu halten hat. Kinder unter 13 Jahren dürfen vom Gesetz her gar nicht arbeiten. Ausnahmeregelungen fallen in den Altersbereich zwischen 13 und 14 Jahren mit der Genehmigung der Eltern. Doch hier greift die Voraussetzung, dass es sich lediglich um eine leichte Beschäftigung handeln darf, die keinerlei Einfluss auf die Schule und die Gesundheit des Kindes haben darf. Geht Ihr Kind mit anderen Hunden spazieren, für ältere Leute einkaufen oder trägt einmal in der Woche Zeitungen aus, wird es zu keinerlei Problemen kommen. Die allgemeinen Arbeitszeiten dürfen jedoch nicht zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr liegen.

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Wie lang dürfen Jugendliche arbeiten?

Bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren steigt das Pensum am Tag auf maximal 8 Stunden. Doch diese 8 Stunden Arbeitszeit dürfen Jugendlichen nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr ableisten. Jugendliche dürfen maximal fünf Tage in der Woche arbeiten. Dabei sollten, wenn möglich, zwei freie Tage aufeinanderfolgen. Samstags gilt ein absolutes Arbeitsverbot für Jugendliche. Ausnahmen bilden lediglich Krankenanstalten und Gaststätten. Auch Musikaufführungen sind an den Wochenenden erlaubt. Nicht gestattet sind wiederum Arbeiten bei enormer Hitze, Nässe oder Kälte sowie äußerst gefährliche und schwere Arbeiten.

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Die geltenden gesetzlichen Vorschriften

Wirklich praktische Ferienjobs, die die zulässigen gesetzlichen Vorschriften einhalten, finden Sie zum Teil auf der Webseite des Arbeitsamts im Bereich der Jobbörse. Darüber hinaus gilt es, einfach mit offenen Augen die eigene Stadt zu durchlaufen. Oftmals fallen Ihnen dann erst Aushänge für die Sommermonate auf. Sprechen Sie selbst als Elternteil mit dem Arbeitgeber, um sich ein unmittelbares Bild von der Seriosität der Beschäftigung zu machen. Besprechen Sie dann gemeinsam mit Ihrem Kind die Arbeit, die auf in den Sommermonaten folgt. Kommt es zu einem ersten Motivationsloch, stellen Sie eine helfende Hand und motivieren Ihr Kind zum Weitermachen. Denn dies stellt einen wirklichen Lerneffekt im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen dar.

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Fazit: Diese Top Ferienjobs sind erlaubt

Folgende Ferienjobs dürfen Jugendliche ohne Probleme ausüben:

  • Zeitungen oder Prospekte austragen,
  • Erntehelfer (saisonabhängig),
  • Helfer in der Gastronomie und im Gastgewerbe,
  • Einsätze auf Bauernhöfen,
  • Arbeit für ältere Menschen,
  • Spaziergänge mit Hunden oder Tiersitting,
  • Kinderbetreuung am Tag und
  • Babysitten,
  • Putzen und Reinigen,
  • Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten.

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Links zu weiterführenden Information

http://www.eltern.de/schulkind/freizeit-und-hobbys/schuelerjobs-1.html
http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/verbrauchertipps/ferienjob-ferienarbeit-tipps100.html
http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/schule-und-ausbildung/ein-ferienjob-fuer-schueler-was-eignet-sich-dazu

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Anja Kiebler

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