Insgesamt haben bereits 152 Stromanbieter angekündigt ihre Preise im Laufe des Jahres 2014 zu erhöhen. Begründet wird diese anstehende Maßnahme mit höheren Kosten, die aus der Förderung der neuen Energien resultieren und durch die sogenannte EEG-Umlage an die Endnutzer weitergegeben werden. Doch was kommt auf uns Familien in diesem Jahr zu und mit welcher Erhöhung muss ein jeder durchschnittlich rechnen?
Fragen, die nicht pauschal zu beantworten sind, da es unterhalb der Stromanbieter zu nicht unerheblichen Preisdifferenzen kommt. Hinzu kommen preisliche Unterschiede in den Bundesländern, die eine konkrete Festlegung der Preissteigerungen nahezu unmöglich machen. Schätzungen prognostizieren jedoch eine durchschnittliche jährliche Steigerung der Energiekosten von ca. 100 Euro pro Haushalt. Dies entspräche einer Steigerung von immerhin 9 Prozent. In Anbetracht der Tatsache, dass erst im letzten Jahr eine Steigerung der Strompreise zu verzeichnen war, handelt es sich um eine Steigerung von insgesamt 11 Prozent in den letzten zwei Jahren. Besonders Familien dürfte diese Entwicklung in einigen Fällen besonders schwer treffen.
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EEG-Umlage, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und abschaltbare Lasten
[sws_yellow_box box_size=“630″]Neben der EEG-Umlage sind es außerdem das sogenannte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Kosten der abschaltbaren Lasten, die von den Stromkonzernen an die Endnutzer weitergegeben werden. Besonders hart trifft es daher die Stromkunden in Thüringen und Hessen. Senkungen der Strompreise werden zukünftig aber in ganz Deutschland wohl eine seltene Ausnahme bleiben. [/sws_yellow_box]
Über den bereits genannten Gründen hinaus, welche die Verteuerung des Stroms begünstigen, kommen zusätzlich noch die sogenannten Nutzungsentgelte hinzu, die von den Stromversorgern entrichtet werden müssen. Auch diese Mehrkosten werden die Energieversorger in mehreren Angleichungen der Preise auf die Endkunden umleiten. Viele führende Versorger in Deutschland haben bereits zu Beginn des Jahres angekündigt, dass sie die Strompreise nicht über die gesamte Dauer des Jahres stabil halten können.
Strompreiserhöhungen 2014
Die erste Etappe der Preiserhöhungen ist bereits vollzogen. Durchschnittlich sind die Strompreise zum Jahresbeginn um rund 3,2 Prozent angestiegen. Nur die Kunden von insgesamt vier deutschen Betreibern können sich über Kostensenkungen freuen.
Die Spitze der Preiserhöhungen macht sogar fast 9 Prozent des Vorjahrespreises aus. Während die durchschnittliche Erhöhung von 3,2 Prozent eine jährliche Kostenerhöhung von ca. 37 Euro ausmacht, schlagen die 9 Prozent mit immerhin fast 110 Euro zu Buche.
Die Stromversorgungsgrundverordnung legt dabei fest, dass die Versorger beabsichtigte Änderungen den Kunden unverzüglich in schriftlicher Form anzeigen müssen. Auch eine Bekanntgabe über das Medium Internet ist verpflichtend. Außerdem werden Preiserhöhungen erst zum Beginn des neuen Monats wirksam, sofern die Preiserhöhung in der oben erwähnten Form öffentlich bekannt gegeben worden ist und man nicht sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen hat.
Der erst vor kurzem entbrannte Grundsatzstreit zwischen einem großen deutschen Energieanbieter und den Verbraucherzentralen in Deutschland, wird ganz sicher in Zukunft dazu führen, dass die Versorger sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten werden.
Nichtsdestotrotz wird sich der Kreis der Anbieter, die ihre Preise erhöhen, in der nächsten Zeit weiter vergrößern. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele Anbieter die erste Hälfte des Jahres nutzen, um mit Preiserhöhungen nachzuziehen – und das wahrscheinlich trotz der Tatsache, dass einige Anbieter aus Zwecken der Neukundengewinnung angekündigt haben, die Strompreise für das Jahr 2014 stabil zu halten.
Steuern und Abgaben
[sws_green_box box_size=“630″] Obgleich der Börsenstrompreis in Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern beständig sinkt, führen die stetig steigenden staatlichen Abgaben dazu, dass die Versorger mit einer Preiserhöhung reagieren. Fast die Hälfte des Rechnungsbetrages machen mittlerweile Steuern und Abgaben aus. Der größte Preistreiber ist das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Allein dieses hat dafür gesorgt, dass der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde um rund einen Cent gestiegen ist. [/sws_green_box]
Sonderkündigungsrecht der Kunden im Falle einer Preiserhöhung
Wer von seinem Stromversorger ein Schreiben erhält, in dem eine Preiserhöhung angekündigt ist, der muss diese nicht einfach hinnehmen. In diesem Falle steht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Kunden, die noch nie zuvor den Stromanbieter gewechselt haben, können auch ohne ein Sonderkündigungsrecht auf einen günstigeren Anbieter ausweichen. Fristen müssen dann in der Regel nicht beachtet werden.
Wer bereits einen oder mehrere Wechsel des Anbieters hinter sich hat, der ist meist durch eine lange Vertragslaufzeit an den jeweiligen Anbieter gebunden. Das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung seitens des Stromversorgers sorgt dann aber dafür, dass die Mindestvertragslaufzeit ihre Rechtskraft verliert.
Auch dieses wird durch die Stromversorgungsgrundordnung im Paragraph 5 eindeutig festgelegt. Bei der Wahl eines neuen Anbieters helfen übrigens Vergleichsportale im Internet wie www.strompreisvergleich.com oder reine Infoseiten wie www.strompreisentwicklung.info. Mit diesen ist es einfach die Preise aller renommierten Anbieter schnell und ordentlich zu vergleichen. Vor allem im Bereich der privaten Stromanbieter hat sich der Wettbewerb drastisch verschärft.
Die Anzahl der Anbieter hat sich innerhalb der letzten 5 Jahre verdoppelt. Während dem durchschnittlichen Privatkunden vor einigen Jahren nur rund 70 Anbieter zur Verfügung standen, sind es heute 140. Die größte Auswahl haben dabei die Haushalte in Bayern. Hier gibt es insgesamt fast 150 verschiedene Anbieter zur Auswahl; aber auch die Haushalte in Thüringen, Sachsen und Brandenburg besitzen eine besonders große Auswahl. Ohne die Möglichkeit des Preisvergleichs über das Internet ist es für den Privatkunden fast unmöglich geworden, den Überblick in diesem Tarifdschungel zu behalten. Der Anbieterwechsel ist für den Kunden völlig unbürokratisch: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung und gewährleistet die Einhaltung der vertraglichen Fristen gegenüber dem bisherigen Stromversorger.
Vorsicht bei Vorauszahlungen und Tarifen mit definierten Strommengen
[sws_blue_box box_size=“630″] Der günstige Preis der Versorger ist für die Wahl des richtigen Tarifs natürlich primär ausschlaggebend. Nichtsdestotrotz sollte nicht nur der Preis bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden: Gewarnt wird besonders vor Tarifen, bei denen Vorauszahlungen geleistet werden müssen. Auch Tarife, bei denen eine feste Strommenge vertraglich festgelegt ist, bergen für den Endkunden große Risiken und eine potentielle Kostenfalle. [/sws_blue_box]
Stromanbieter, die auf ihre Tarife eine Preisgarantie geben, beziehen dies sehr häufig ausschließlich auf den expliziten Strompreis. Steuern und Abgaben sind von dieser Garantie aber nicht mit abgedeckt. Somit schützt diese eingeschränkte Garantie den Endkunden nicht wirklich vor einer tatsächlichen Erhöhung der Strompreise. Bei Preisgarantien seitens der Anbieter sollte der Kunde also immer schon im Vorfeld prüfen, ob sämtliche Komponenten, die den Strompreis effektiv steigern können, durch diese Garantie mit abgedeckt sind.
Vorsicht Falle: Strompreise und ihre Anbieter
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