Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mittlerweile ein eigenes Girokonto besitzen, wobei viele Banken und Kreditinstitute dieses Produkt auch unter dem Namen Taschengeld- oder Jugendkonto anbieten.
Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche übrigens nur bedingt geschäftsfähig, was bedeutet, dass eine Eröffnung eines Girokontos nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen darf.
So müssen beispielsweise die Eltern bei der Eröffnung des Kontos anwesend sein und der Eröffnung auch schriftlich zustimmen. Besonders wichtig ist, dass entweder beide Elternteile oder alle erziehungsberechtigten Personen diesen Eröffnungsantrag unterschreiben müssen, was unter anderem auch nach einer Scheidung gilt.
Das Schülerkonto
Befindet sich der Jugendliche bereits in seiner Erstausbildung, dann kann er das Schülerkonto als Girokonto bzw. Gehaltskonto nutzen.
In diesem Fall ist die Einwilligung der Eltern nicht mehr erforderlich, sondern der Jugendliche muss lediglich den aktuellen Ausbildungsvertrag beim Finanzunternehmen vorlegen.
In der Regel ist das Girokonto für Schüler kostenfrei, so dass weder Kontoführungsgebühren erhoben werden und auch keine Gebühren für einzelne Buchungen berechnet werden.
Dennoch ist ein Taschengeldkonto im Vergleich sinnvoll, denn nur so kann ein Girokonto gefunden werden, welches auch den eigenen Ansprüchen gerecht wird. Einen solchen Vergleich kann der Interessierte am schnellsten im Internet durchführen, denn hier werden auf zahlreichen Portalen unterschiedliche Vergleichsmöglichkeiten angeboten. Innerhalb weniger Augenblicke erscheint eine detaillierte Aufstellung aller verfügbaren Angebote.
Ein Girokonto für Schüler ist in den Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkter, denn Schüler dürfen keine Kredite beanspruchen und so wird das Konto vorerst rein auf Guthabenbasis geführt. Auf diese Weise sind Überziehungen des Kontos zu keinem Zeitpunkt möglich. Bargeldabhebungen sind jedoch an bankeigenen Automaten jederzeit möglich, denn der Schüler bekommt eine Bankkarte ausgestellt. Voraussetzung für eine Abhebung ist allerdings, dass sich Guthaben auf dem Konto befindet.
Schülerversicherungen
Zu der wohl wichtigsten Schülerversicherung zählt die Krankenversicherung.
Besitzen die Eltern eine private Krankenversicherung, muss der Schüler im Zweifel teuer mitversichert werden.
Sind die Eltern hingegen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann sind die Kinder und Schüler automatisch mitversichert in der so genannten Familienversicherung. Dieser Versicherungsschutz endet erst, wenn der Schüler das Alter von 25 Jahren erreicht oder wenn er seine Erstausbildung begonnen hat. Absolviert der Schüler seinen Wehrdienst, dann wird das Ende des Versicherungsschutzes entsprechend nach hinten verschoben.
Prinzipiell empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung, zum Beispiel einer Zahnzusatzversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren ihre Leistungen drastisch eingeschränkt. Dies gilt besonders für aufwendige Zahn- oder Kieferbehandlungen, aber auch für den Aufenthalt im Krankenhaus.
Allerdings gibt es weitere Versicherungen, bei denen die Schüler beitragsfrei über die Eltern mitversichert werden.
Hierzu zählen unter anderem die private Haftpflichtversicherung, die private Hausratversicherung und auch die Rechtsschutzversicherung.
Sollten bei den Eltern Unklarheiten bestehen bezüglich einer Mitversicherung für den Schüler, so können die jeweiligen Versicherungsträger umfassend darüber informieren oder man schaut nach einer Haftpflichtversicherung im Vergleich um eine neue Versicherung zu finden . Der Versicherungsnehmer ist übrigens auch dazu angehalten, dass er eventuelle Veränderungen in seinem Leben bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft meldet. Hierzu zählt auch die Tatsache, wenn Nachwuchs ins Haus steht.
Experten raten weiterhin zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Schüler, welche grundsätzlich nicht über die Eltern erfolgen kann.
Lediglich der Versicherungsnehmer ist einer der Elternteile. Unter anderem können private Unfallversicherungen als sogenannte Invaliditätsversicherungen abgeschlossen werden.
Dies bedeutet, dass die Versicherung die Kosten übernimmt, welche als Folge von Unfällen auftreten können. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Rehabilitationseinrichtungen und Klinikaufenthalte.
Unverzichtbar ist eine solche Versicherung übrigens besonders dann, wenn die Schüler einem sportlichen oder gefährlichen Hobby nachgehen, denn bei diesen Freizeitbeschäftigungen besteht stets die Gefahr, dass die Schüler gravierende Verletzungen erleiden.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
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euer Simon
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