Immer wenn es der Wirtschaft schlecht geht, versucht unsere deutsche Regierung mit Zuschüssen und staatlichen Unterstützungen dagegen zusteuern.
Denn eines ist sicher. Geht es den einzelnen Unternehmen schlecht, wird sich das früher oder später auch auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken.
Das wissen auch unsere Politiker und haben daher unter anderem das Kurzarbeitergeld ins Leben gerufen. Doch es ist fraglich, wie lange diese Art der Leistung und Unterstützung noch geben wird. Die Länderkammer hatte bei der letzten entsprechenden Gesetzesvorlage vom Bundestag die Leistung nur bis März 2012 genehmigt.
Wie es danach weitergehen wird, ist anscheinend noch nicht bekannt. Zumindest liegen mir zurzeit noch keine weiterführenden Informationen vor.
Meines Erachtens wird es aber wohl auch weiterhin das Kurzarbeitergeld geben, doch ich könnte mir vorstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen verschärft werden. Immerhin sind alleine im Jahr 2009 5,4 Milliarden € in diese Art der staatlichen Leistung geflossen. Natürlich zeigt das dann damit auch, dass wir auf das Kurzarbeitergeld angewiesen sind. Dennoch ist auch eine Kürzung oder vollständige Einstellung dieser Leistungsart denkbar.
Was ist das Kurzarbeitergeld?
Grundsätzlich kann man zwischen dem saisonalen und konjunkturellem Kurzarbeitergeld unterscheiden.
Das saisonale Kurzarbeitergeld ist vor allem für die Betriebe ausgelegt worden, die aufgrund von Schlechtwetterzeiten ihre Arbeit regelmäßig nicht ausführen können.
Insbesondere der Zeitraum zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März ist da eine häufige Zeit für den Bezug dieser Leistung, da in den Bau-, Garten-und Handwerksbetrieben fast vollständiger Stillstand herrschen dürfte.
Insbesondere Kälte, Schnee und Frost ist meist dafür verantwortlich, dass nicht mehr richtig gearbeitet werden kann. Wichtig dabei zu wissen ist, dass der Arbeitgeber einen Antrag bei der Agentur für Arbeit für den Bezug von Kurzarbeitergeld stellen muss.
Die Berechnung für den Arbeitnehmer bezieht sich dann auf die Differenz des Nettogehaltes. Das beträgt maximal 67 % für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind und 60 % für alle anderen Angestellten.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird dann gezahlt, wenn das eigene Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, das normale Entgelt auszuzahlen.
Grundsätzlich betrifft diese Regelung alle Betriebe!
Vele Inhaber wissen aber nicht, dass sie solche Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen könnten. Das Problem dabei dürfte auch sein, dass auch hier nur der Arbeitgeber den passenden Antrag für das Kurzarbeitergeld stellen darf. Solltest Du einen Betriebsrat im Unternehmen besitzen, informier diesen über die Möglichkeit das Kurzarbeitergeld zu beantragen und lasse dann die Arbeitnehmervertretung für dich tätig werden.
Fazit
Das wir in Deutschland in verschiedenen Situationen doppelt und dreifach abgesichert sind, ist ein absoluter Luxus und darf nicht als Selbstverständlichkeit angesehen werden.
Auch das Kurzarbeitergeld ist weder eine Normalität, noch ist es eine Standardleistung innerhalb der EU. Von anderen Ländern in der Welt mal ganz zu schweigen.
Hier in Deutschland jammern wir immer auf einem sehr hohen Niveau. Das sollte uns einmal bewusst werden!
Wenn Du auf der Arbeit von Kürzungen aufgrund mangelnder Auftragslage betroffen bist, spreche auf jeden Fall einmal den Verantwortlichen in deinem Betrieb, auf die Möglichkeit das Kurzarbeitergeld zu beantragen, an. Denn auch das Unternehmen hat ja ein Interesse daran, die ihm zustehenden staatlichen Mittel auch zu nutzen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Ich wünsche euch alles Gute!
Euer Simon
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