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Babyerstausstattung wo beantragen?

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Babyerstausstattung wo beantragen?

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Zu erfahren, dass sich Nachwuchs ankündigt, ist in der Regel erstmal ein Grund zur Freude, denn in den meisten Fällen wird genau dieser sehnlichst erwartet.

Allerdings ist so ein Baby nicht nur niedlich, sondern es geht eine enorme Verantwortung mit dem Heranwachsen eines neuen Lebens einher.

Denn der neue Erdenbürger braucht neben Windeln und Hygieneartikeln auch eine Menge Kleidung und kindgerechte Einrichtungsgegenstände. Diese sogenannte Erstausstattung ist ein enormer Posten und gerade derjenige Personenkreis, der ohnehin schon wenig Geld, durch Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen, zur Verfügung hat, ist durch diesen durchaus kostenintensiven Posten gezwungen, in kurzer Zeit eine Menge Geld in die Erstausstattung zu investieren. Allerdings ist eine solches Baby-Care-Paket auch über Dritte zu finanzieren.

Baby-Erstausstattung (urbia.tv)

Dabei sind allerdings einige Voraussetzungen zu beachten, um einen solchen Anspruch auf Erstausstattung zu erhalten. Allen voran natürlich die Hilfebedürftigkeit, die gesetzlich geregelt ist.

Wer hat einen Anspruch auf Erstausstattung?

Grundsätzlich hat der Personenkreis Anspruch auf eine Erstausstattung für ein Baby, der Leistung nach dem SGB II erhält, also die sogenannten Hartz-4-Leistungen bezieht.

Aber nicht nur das Arbeitslosengeld 2, sondern auch der Anspruch auf Sozialgeld, etwa weil eine diagnostizierte Arbeitsunfähigkeit oder eine Verrentung vorliegt, berechtigen zum Erhalt einer solchen Ausstattung.

Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass die Erstausstattung etwa für einen Kinderwagen oder ein Babybett gesondert beim zuständigen Jobcenter beantragt werden muss. Die bloße Tatsache hilfsbedürftig und schwanger zu sein, reicht nicht aus. Momentan erhalten schwangere Frauen mit Beginn der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % der Regelleistung. Die Höhe für eine Erstausstattung liegt bei etwa 130 Euro, wobei man auch Anspruch auf entsprechende Schwangerschaftsbekleidung hat, die ebenfalls ca. 130 Euro umfassen, gesetzlich geregelt im Paragraphen 23 SGB II.

Erstausstattung Baby

Wie funktioniert das konkret

Jede Frau, die einen Mutterpass besitzt und gesetzlich in den Bereich der Alg-2-Leistung fällt, kann beim Jobcenter beziehungsweise falls leistungsberechtigt nach SGB II beim Sozialamt einen formlosen Antrag auf Umstandskleidung und Erstausstattung für das Ungeborene stellen.

Diesen Antrag sollte man jedoch so früh wie möglich stellen, denn in der Regel brauchen solche nicht standardisierten Anträge einige Wochen, um bearbeitet zu werden.

Ob der Antragstellerin die Leistungen in Form von Sachleistungen oder in Form von Geld gewährt werden, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Zudem muss die Erstausstattung aufbewahrt werden, denn wenn sich nach ein oder zwei Jahren ein weiteres Kind ankündigt, wird eine weitere Erstausstattung nicht immer gewährt. Insgesamt ist die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für sich und sein Baby zu bekommen eine gute Investition des Staates. Allerdings sind die Mittel, die dort gewährt werden, schmal bemessen und Luxuskinderbettchen oder High-tech-Kinderwagen bekommt man garantiert nicht. Dazu ist diese finanzielle Unterstützung aber auch nicht gedacht. Sie ermöglicht finanziell abhängigen Familien die Ausstattung mit allem Notwendigen, was ein Baby braucht.

Unsere Babyausstattung.


Dabei sind vor allem die Möglichkeiten von Second-Hand Ware zu beachten, denn hier besteht die Möglichkeit, auch mit einem kleinen Geldbeutel qualitativ hochwertige Ausstattung für das eng bemessene Budget zu bekommen. Wichtig hierbei ist, die Kaufbelege aufzuheben, um das Geld dann von der Leistungsabteilung erstattet zu bekommen.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Wavebreakmedia ltd

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