Wohngeld – Eine Übersicht

Wohngeld – Eine Übersicht

Die Leistung, die wir als Wohngeld bezeichnen, gibt es bereits seit über 40 Jahren.

Kaum eine andere Förderung in Deutschland dürfte wohl so oft in Anspruch genommen werden.

Dabei ist das Wohngeld zwar grundsätzlich als eine Art Sozialleistung einzustufen, doch besitzt man einen Rechtsanspruch darauf.

Besonders wichtig: Seit Anfang diesen Jahres erhalten alle Eltern, die das Wohngeld und das Kindergeld beziehen, auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Sollte einem dies noch nicht bekannt sein und man bezieht das Wohngeld und Kindergeld, so würde ich jedem dringend raten im Rathaus, bzw. im Stadthaus anzurufen und sich Erkundigungen einzuholen.

Zum Wohngeld 2012 habe ich ja bereits in der Vergangenheit schon einiges geschrieben. Dennoch ist es mir wichtig, dass ich nochmals aktuell auf die Zugangsvoraussetzungen hinweise. Ich werde einfach das Gefühl nicht los, dass viel mehr Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf das Wohngeld haben, als es tatsächlich beantragt wird.

Anspruch auf Wohngeld?!

Die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen zum Wohngeld hängen von drei Punkten ab:

Das Gesamteinkommen darf in Abhängigkeit der Zahl der Haushaltsmitglieder eine gewisse Grenze nicht überschreiten.

So wird aber auch zusätzlich noch in verschiedenen Mietstufen gerechnet.

Von außen relativ schwer einsehbar, da er empfehle ich jeden, der sich für das Wohngeld interessiert, auch bei der zuständigen Behörde anzurufen.

Die Höhe des Wohngeldes ist auch davon abhängig, welche Belastungen und Mietarten unterstützt werden können. Im Gegensatz zu vielen Meinungen im Internet sind Heizkosten übrigens nicht mit zu berücksichtigen. Das gilt bereits seit dem 1.1.2011 und wird wohl für das Wohngeld 2012 auch so bleiben. 


Danke an den aufmerksamen Leser Ralf Gerhard, der meinen Fehler bezogen zu den Heizkostenangaben hier im Artikel bemerkt hat. Ich hatte irrtümlich geschrieben, dass die Heizkosten weiterhin übernommen werden. Das ist natürlich falsch. Heizkosten werden nicht mehr bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.


Des weiteren gehören aber die Belastungen wie die Kosten des Wasserverbrauchers, allgemeiner Strom (Treppenhaus, Außenanlage) und auch die Kosten der Abwasser-und Müllbeseitigung zur Berechnung des Wohngeldes dazu.

Auch für Eigentümer kann sich das Wohngeld als eine interessante Förderungsart herausstellen.

So sind beispielsweise die Belastungen der Zinsen und der Tilgung für die Finanzierung grundsätzlich mit zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen, auf jeden Fall die zuständige Behörde für das Wohngeld fragen.

Man kann bei dem Wohngeld auch keine allgemeingültigen Aussagen treffen, da die Auslegung und Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und wegen den verschiedenen Mietstufen der Gemeinden auch immer etwas anders gehandhabt wird.

Die Anzahl der Haushaltsmitglieder ist für die Berechnung des Wohngeldes ebenso interessant, wie auch wichtig. Wie bereits eingangs oben erwähnt, spielt die Zahl der Haushaltsmitglieder bei dem Wohngeld daher so eine große Rolle, da sich danach auch die Wohnungsgröße richten kann. Als Faustregel kann man sagen, je größer die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ist, desto höher wird man auch in den Mietstufen eingestuft.

Wohngeld beantragen

Um das Wohngeld zu erhalten, müssen Sie natürlich einen Antrag stellen.

Anträge und Formulare sind prinzipiell immer eine gute Sache, da ja mithilfe dieser Mittel recht schnell und klar dargestellt werden kann, ob man einen Anspruch auf Wohngeld besitzt oder nicht.

Problem sind da eher die Bearbeitungszeiten. Diese sind natürlich immer von der jeweiligen zuständigen Gemeinde bzw. Stadt abhängig und können bei einer zu langen Frist doch erhebliche Probleme bereiten.

Im Zweifel immer um ein persönliches Gespräch bitten und dort seine finanzielle Lage schildern und im Zweifel diese auch belegen können.

Wenn dann das Wohngeld bewilligt wurde, so erhält man einen Wohngeldbescheid. Dieser ist meist für zwölf Monate gültig und das Wohngeld wird rein rechtlich im Voraus bezahlt.

Man muss sich aber auch darauf einstellen, dass kurz vor Ablauf der Bewilligungsfrist entweder ein neuer Antrag zu stellen ist, oder eben der Alte ausläuft.

In jedem Fall wird die zuständige Behörde für das Wohngeld aber auch rückwirkend die finanzielle Situation des Wohngeldempfängers prüfen. Wenn dann Veränderung eingetreten sind, die man der Behörde nicht mitgeteilt hat, kann es zu einer empfindlichen Rückforderung kommen.

Wichtig: Jegliche Veränderungen sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Änderung des Gehaltes, Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Umzug usw.

Erhöhung des Wohngeldes im laufenden Bezug ist im Übrigen recht ungewöhnlich.

Man kann aber ein Erhöhungsanspruch geltend machen, wenn beispielsweise eine weitere Person in den gemeinsamen Haushalt mit eingezogen ist.

Für weitere Fragen hinterlasst mir einen Kommentar, oder ruft direkt bei eurer zuständigen Wohngeldbehörde an. Welche dies ist, richtet sich immer nach eurer Stadt bzw. Gemeinde selber. Einfach im Rathaus anrufen und nachfragen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Ich wünsche euch alles Gute und einen schönen Monat.
Euer Simon

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