Betreutes Wohnen für Mütter und Väter mit Kind ist für junge Mütter bzw. Väter als stationäre sozialpädagogische Hilfe gedacht.
Sie soll eine Betreuung und Beratung für den Umgang mit dem Kind und fürs weitere Leben bieten. Im § 19 SGB VIII sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Wohnform geregelt.
Junge Eltern, die diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können sie beim zuständigen Jugendamt beantragen. Von ihnen wird erwartet, dass sie kooperativ und freiwillig an der Planung und der Erreichung der gestellten Ziele mitarbeiten. Schließlich sollen sie im Anschluss an das betreute Wohnen selbständig als Familie mit Kind im Leben zurechtkommen.
[sws_red_box box_size=“640″] Wird der Antrag beim Jugendamt gestellt, nimmt der zuständige Betreuer mit den Eltern zunächst Kontakt auf. Diese müssen letztendlich den Antrag unterschreiben. [/sws_red_box]
Das Jugendamt benötigt allerdings keine Unterschrift von den Eltern, wenn die Kinder von ihnen misshandelt werden. Oft kommen die jungen Eltern aus sozialschwachen Familien, in denen es die Kinder schlecht haben. Das Jugendamt übernimmt in der Regel dann die Kosten für die Unterbringung im betreuten Wohnen. Vorher jedoch behält es sich eine Überprüfung des elterlichen Einkommens vor. Eventuell müssen diese sich an den Kosten für die Unterbringung beteiligen.
Haus am Kirschberg Teil 1
Inhalt
Sinn und Aufgaben des betreuten Wohnens
Das betreute Wohnen kann für junge schwangere Mütter ab dem vierten Schwangerschaftsmonat und für junge Mütter die über 16 Jahre alt sind in Anspruch genommen werden. Die Nutzung dieser Wohnform ist bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes möglich.
Es soll für die jungen Mütter eine Unterstützung und ein familiäres bzw. soziales Umfeld bieten.
Diese Hilfe benötigen sie, wenn sie noch nicht allein in der Lage sind, die Verantwortung für den Umgang mit einem Kind zu übernehmen. Eine Anleitung zur eigenverantwortlichen Lebensführung und zur Selbständigkeit wird ihnen dabei geboten. In der Zeit des betreuten Wohnens sollen die jungen Eltern befähigt werden sich eigenständig um ihr Kind zu kümmern. Neben dem Erlernen des Elternseins sollen die jungen Leute auch an ihre Zukunft herangeführt werden. Sie sollen in dieser Zeit möglichst ihre schulische Ausbildung abschließen. Ziel ist es, auch weiterhin eine berufliche Ausbildung zu beginnen bzw. abzuschließen. Die jungen Leute werden ständig in die Planung der nächsten zu bewältigenden Aufgaben mit einbezogen. Schließlich sollen sie nach der Zeit, die sie in dieser Wohnform verbringen, ihr Leben auch selbständig planen können.
Haus am Urban, Mutter-Kind-Einrichtung von PROWO
Betreutes Wohnen ermöglicht zudem eine Stabilisierung und Entwicklung der Elternpersönlichkeiten. Ihre Erziehungskompetenz wird aufgebaut und gestärkt.
Die jungen Eltern lernen, wie eine solide Eltern-Kind-Beziehung aufgebaut werden kann. Weiterhin erhalten die Eltern Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten aus der Vergangenheit und der Gegenwart.
So soll ihre seelische Gesundheit gefestigt hergestellt werden. Sie sollen lernen, in der Familie ihr Leben gut zu bewältigen. Die Eltern sollen den Umgang mit Finanzen und die sinnvolle Gestaltung ihrer Freizeit nach der Zeit des betreuten Wohnens lernen. Betreutes Wohnen gibt es übrigens auch für Erwachsene mit Kindern unter sechs Jahren. Selbstverständlich dürfen im Bedarfsfall auch andere Geschwister diese Wohnform nutzen. Fallen die Betroffenen aus dem Profil des § 19 SGB VIII heraus werden sie bei Bedarf ambulant nachbetreut. Sie erhalten dann Unterstützung, um geeigneten Wohnraum bzw. eine Tagesunterbringung zu finden.
Gute Zeiten – Elternzeiten
Fazit:
Egal ob die Jugendlichen aus sozialschwachen oder aus wohlhabenden Familien kommen. Das Jugendamt wird ihnen auf keinen Fall die Hilfe verweigern.
Schließlich ist es für die Jugendlichen eine Chance, etwas aus ihrem künftigen Leben zu machen und den Kindern der jungen Eltern einen normalen Lebensweg zu ermöglichen.
Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Arne Trautmann