1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Förderungen
  6. »
  7. Kindergeld
  8. »
  9. Semestergebühren und das Kindergeld

Semestergebühren und das Kindergeld

Semestergebühren und das Kindergeld

Möchte das eigene Kind studieren gehen, ist dies fast immer mit hohen Kosten und einigen Einschränkungen verbunden.

Da es aber um die Zukunft des Nachwuchses geht und man als Elternteil auch sicherlich froh ist, dass das Kind studieren möchte, wird man alles in seiner Macht stehende tun, um das Studium finanzieren zu können.

In meinen Augen gilt in Deutschland leider eben nicht der Grundsatz, dass die Bildung unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie dargestellt werden kann.

Durch die bereits schon oft umstrittenen Semestergebühren an den Universitäten wird eine künstliche Hürde für unsere Kinder geschaffen, an denen manche auch tatsächlich scheitern. Das Traurige dabei ist, dass eben diese Kinder nicht aufgrund von mangelnden Fähigkeiten keinen Studienplatz erhalten, sondern weil die Familie vielleicht nicht die Möglichkeiten hat, den Nachwuchs bestmöglich zu unterstützen und zu fördern.

Kindergeld – Semestergebühren

Studium und Kindergeld

Eine kleine Erleichterung gibt es aber jetzt. Wenn die Eltern eines studierenden Kindes nun das Kindergeld beanspruchen, dürfen die Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf vollständig angesetzt werden.

Das wurde lange Zeit von der Familienkasse verweigert.

Das sahen die Richter am Bundesfinanzhof in München jetzt aber anders und urteilten, dass studierende Kinder die Semestergebühren als Mehraufwand abrechnen dürften.

Das heißt natürlich nicht, dass man dadurch die Semestergebühren wieder komplett zurückbekommen kann, doch das Kindergeld an sich macht schon eine hübsche Summe im Jahr aus.

Wenn wir mal davon ausgehen, dass es sich lediglich um ein oder zwei Kinder in der Familie handelt, dann erhält jedes Kind 184 € monatlich. Das macht aufs Jahr gesehen immerhin über 2200 € aus. Eine doch recht stattliche Summe, wenn man bedenkt, wie es in den meisten Brieftaschen der Studierenden so ausschaut.

Gutes Urteil!

Ich begrüße also das Urteil vom Bundesgerichtshof und finde, dass es nicht nur eine faire Entscheidung der Richter war. 

Vielmehr wurde auch eine auf Logik basierende konsequente Umsetzung der steuerlichen Vorgaben geachtet – endlich!

Immerhin ist es zwar richtig, dass innerhalb der Semestergebühren auch private Vorteile entstehen, wie beispielsweise eben die Möglichkeit, die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei oder stark reduziert zu verwenden.

Doch hatte das Kind ja auch keine alternative Möglichkeiten, sich an der Universität einzuschreiten. Gerechtfertigt wäre das Vorgehen der Familienkasse gewesen, wenn es verschiedene Arten der Einschreibung gegeben hätte. Beispielsweise einmal die Entrichtung der vollen Semestergebühren mit allen Vorteilen, die damit in Verbindung stehen oder aber eine etwas reduzierte Version der Uni-Gebühren, eben ohne diese Vorteile, dann aber mit dem Kindergeldbezug.

Semestergebühren

Solch eine Umsetzung wäre aber eh nicht praktikabel gewesen und hätte nur für noch mehr Verwirrungen gesorgt.

Die jetzige Entscheidung vom Bundesgerichtshof ist daher nur richtig und eigentlich für fast jedermann gut nachzuvollziehen.

Ich hoffe, dass möglichst alle Betroffenen diese doch nicht unerhebliche Änderung bei dem Bezug vom Kindergeld mitbekommen haben. Immerhin habe ich abends in den Nachrichten davon nichts sehen können und die Familienkasse wird auch wohl kaum die betroffenen Personen anschreiben und sie auf diese neue Situation hinweisen, oder?

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch allen eine gute Zeit und wenn ihr am studieren seit, auch gute Prüfungen!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Ana Blazic
Oben-Links: ©panthermedia.net Yuri Arcurs
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Erwin Wodicka
Unten-Links:©panthermedia.net Volodymyr Vasylkiv

Ähnliche Beiträge