Bis zum 31.12.2006 wurde den Berechtigten das Kindergeld grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Mit dem Steueränderungsgesetz kam dann die neue Regelung, dass der Kindergeldanspruch grundsätzlich nur noch bis zum 25. Lebensjahr gilt.
Ausnahmen sind zum Beispiel dann gegeben, wenn das Kind seinen Wehrdienst oder den Zivildienst leistete. Auch am Anfang des Jahres 2012 wurden weitere Änderungen rechtskräftig, die aber nur den Kindergeldanspruch der über 18-Jährigen betreffen.
Grundsätzlich reicht der Kindergeldanspruch vom Tag der Geburt bis zum 18. Geburtstag an. Aber wie lange bekommt man Kindergeld? Die Dauer darüber hinaus hängt von einigen Faktoren ab und die Berechtigung wird teilweise individuell entschieden. Ein Termin bei der zuständigen Familienkasse kann hier für Klarheit sorgen. Die benötigten Unterlagen werden normalerweise automatisch von der Kindergeldkasse angefordert.
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Kindergeldanspruch bei behinderten Kindern
Übrigens kann für ein Kind mit Behinderung das Kindergeld ohne eine Begrenzung durch sein Alter bezogen werden. Es muss dabei allerdings zwischen Krankheit und Behinderung unterschieden werden.
Selbst wenn es sich um eine sehr schwere Erkrankung handelt, die selbst über Jahre dauert, gilt sie nicht unbedingt als Behinderung im Sinne des Kindergeldgesetzes.
Kinder, die wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt alleine zu bestreiten, können auch als Erwachsene einen Anspruch auf Kindergeld haben.
Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Schwerbehindertenausweis. Ein wichtiger Punkt sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Der Kindergeldanspruch behinderter Kinder ist aber auch nur dann gegeben, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eintrat. Das ist sehr wichtig! Die Zahlung von Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gilt auch bei behinderten Anspruchsberechtigten nur, wenn das übrige Einkommen zur Grundversorgung nicht ausreicht.
Hat also jemand Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen, dann werden diese Einkünfte immer mit berücksichtigt. Bei den Kindergeldzahlungen für Behinderte muss also immer der Einzelfall betrachtet werden und allgemeingültige Angaben sind nicht möglich.
Kindergeld: Wie lange für über 18-Jährige?
Seit dem 01.01.2012 gibt es ein neues Steuervereinfachungsgesetz, welches auch den Kindergeldanspruch betrifft. Galt bis zu diesem Datum noch eine Einkünfte- und Bezügegrenze von 8004€, so ist diese nahezu komplett entfallen. Generell steht allen über 18-Jährigen Kindergeld zu, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden oder zumindest eine Lehrstelle suchen. Das gilt ebenfalls für ein Studium oder einer anerkannten Ausbildung.
Wurde die Ausbildung oder das Studium beendet und liegt keine Vollbeschäftigung vor, dann kann das Kindergeld auch für Volljährige bezahlt werden. Hier spielt also das Einkommen keine Rolle, sondern die wöchentliche Arbeitszeit. Liegt diese unter 20 Stunden, dann kann ein Anspruch auf Kindergeld gegeben sein. Eine vorübergehende Erhöhung der Wochenstunden wird sich nicht negativ auswirken.
Das Kindergeld kann auch dann gezahlt werden, wenn der Berechtigte bei seiner Suche nach einem Ausbildungsplatz keinen Erfolg hatte. Diese Regelung greift auch bei einer Unterbrechung der Ausbildung, wenn dieser Umstand nicht selbst verschuldet wurde oder es dafür einen nachvollziehbaren Grund gab. Der Nachweis, dass man sich ernsthaft um eine Stelle bemüht, muss in diesen Fällen der Familienkasse vorgelegt werden. Das kann zum Beispiel durch Absagen auf Bewerbungen geschehen. Die Kopien von seinen eigenen Bewerbungsschreiben reichen nicht aus! Auch die Tatsache, dass das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Bewerber für einen Ausbildungsplatz geführt wird, kann als Nachweis für eigene Bemühungen ausreichen. Wichtig ist, dass man immer mit der Familienkasse spricht.
Hier noch was kritisches:
Die Regelungen für den Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr enthalten aber auch viele Ausnahmen. Gute Informationen dazu bietet das Internet und auch ein Termin bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kindergeldkasse wird den Berechtigten eine Hilfe sein.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Alles Liebe
euer Simon
Bilduellen
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