Bereits zur Zeit des Nationalsozialismus gab es Zuschüsse vom Staat, die kinderreichen Familien ausgezahlt wurden. Allerdings, wie mag es anders sein, nur für „arische“ Eltern und deren Zöglinge.
Damals hieß das Kindergeld noch Kinderbeihilfe und wurde seit April 1936 monatlich an die Familien ausgezahlt. Die Zahlung war an das Einkommen gekoppelt und die Leistungshöhe betrug 10 Reichsmark ab dem fünften Kind.
1938 wurde dann die Zahlung bereits ab dem dritten Kind geleistet. Damit wollte man erreichen, dass die Kinder schneller gezeugt und geboren wurden. Immerhin benötigte man eine Menge Soldaten. Im Jahr 1954 dann übertrug die Bundesregierung die Aufgabe den Familienausgleichskassen, welche ab dem dritten Kind einen Beitrag von 25 DM leisteten. Finanziert wurden die Zahlungen durch Leistungen der Arbeitgeber und nur die Beschäftigten kamen in den Genuss vom Kindergeld. Auch heute fordern übrigens immer mal wieder einige in Deutschland, dass nur Arbeitnehmer das Kindergeld erhalten sollen. Wie siehst Du das?
Die Höhe vom staatlichen Kindergeld
Eine willkommene Änderung für Familien mit weniger Kindern gab es erst im Jahr 1961. Die Berechtigung von Zahlungen lag dann bereits bei der Geburt des zweiten Kindes. Die Auszahlung erfolgte seit diesem Zeitpunkt durch die Agentur für Arbeit und wurde erstmals auch aus Steuermitteln finanziert.
Erst seit dem Jahr 1975 gibt es das staatliche Kindergeld auch für das erste Kind – so wie wir es jetzt kennen und daran hat sich bis heute nichts geändert. Wer sich die Mühe macht und die Entwicklung der Höhe des staatlichen Kindergeldes betrachtet, wird überrascht sein.
Gab es im Jahr 1975 noch 50 DM für das erste Kind, so liegt dieser Betrag mittlerweile bei 184 €. Viel Geld! Kinder zählen zu den schwächsten Gliedern einer Gemeinschaft und verdienen daher die Unterstützung aller. Das ist mit ein Grund für die regelmäßige Steigerung der Beiträge von Kindergeldzahlungen. Kritiker mögen zu bedenken geben, dass das Geld nicht ausschließlich den Kleinen zugutekäme und alleine den Eltern als Quelle für leicht verdientes Geld dient.
Das mag zwar in wenigen Fällen richtig sein, die Mehrzahl der Berechtigten nutzen das Kindergeld aber zum Wohle ihrer Kids. Es ist schwer genug, sich in der heutigen Zeit für Nachwuchs zu entscheiden. Diskussionen über das Für und Wider von Unterstützung der Eltern sollten eigentlich gar nicht weitergeführt werden. Das Kindergeld wird dringend benötigt und sollte meines Erachtens eigentlich auch bei den Hartz IV-Beziehern nicht mit angerechnet werden. Warum müssen die Kinder die finanziell Schwierige Situation der Eltern ausbaden?
Die Kinder sind unsere Zukunft
Der Rückgang von Geburten in Deutschland und die Tatsache, dass der Kinderwunsch auch eine Frage des Geldes ist, veranlasste alle Parteien zu einem radikalen Umdenken zum Wohle der Familie.
Familienpolitik ist heute ein Thema geworden, welches häufig bei anstehenden Wahlen zur Debatte steht. Dass Familien mit Kindern die Unterstützung der Gemeinschaft nötig haben, steht außer Frage.
Seit Langem belegen Statistiken, dass in Deutschland mehr Senioren leben als Kinder geboren werden.
Diese Tatsache stellt eine Gefahr für das Generationenkonzept dar. Wurde noch vor einigen Jahren ein Satz im Wahlkampf geprägt, dass die Renten sicher seien, so sieht es mittlerweile schon anders aus. Viele Steuergelder werden verschwendet und der Normalbürger kann über die Zahlen nur staunen. Gäbe es nicht die regelmäßige Veröffentlichung durch unabhängige Prüfer, erführe niemand etwas davon.
Nur wenn es um die Unterstützung von Eltern mit ihrem Nachwuchs geht, wird jede Erhöhung der staatlichen Förderung kontrovers diskutiert. Das betrifft nicht alleine die Politiker, sondern auch die „Normalbürger“. Jedes Kind ist auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen, und wenn der Wunsch auf Nachwuchs am Geld scheitert, dann ist diese Tatsache ein Armutszeugnis für alle Bewohner eines Staates. Das staatliche Kindergeld ist also eine Leistung, die wir dringend benötigen.
Wie siehst Du das? Sollten auch Hartz IV Bezieher das Kindergeld behalten dürfen, oder sollte eher die alte Regelung wieder eingeführt werden, dass nur Arbeitnehmer das Kindergeld erhalten können? Schreib mir deine Meinung – ich würde mich freuen!
Hier noch was zum Kindergeld und den Hartz IV Empfängern:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Liebe Grüße
Simon
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