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Kindergeld 2013 fuer behinderte Kinder

Kindergeld 2013 fuer behinderte Kinder

Kindergeld 2013 fuer behinderte Kinder

Kindergeld für behinderte Kinder war noch nie ein einfaches Thema gewesen. Einige Artikel auf Litia.de behandeln bereits das Problem, was Familien mit behinderten Kindern aus der Praxis schon kennen.

Kein oder zu wenig Kindergeld, mangelhafte Integrationsmöglichkeiten von behinderten Kindern in der Gesellschaft und ungerechte Einstufungen beim Pflegegeld machen einem als Betroffenen das Leben schwer. Es gab aus menschlicher Sicht gesehen schon oft Ungerechtigkeiten, die nur schwer zu ertragen sind. Wirklich alle aufzuzählen, wäre ein Ding der Unmöglichkeit.

Vom täglichen Kampf, den Alltag zu bewältigen auch mal ganz abgesehen. Doch nun scheint es die Chance auf ein wenig Erleichterung zu geben, wie man es einem aktuellen Urteil vom Bundesfinanzhof entnehmen kann.

Kindergeld trotz Beschäftigung für behinderte Kinder?!

Arbeiten trotz Behinderung
Arbeiten trotz Behinderung

Im Kern geht es bei dem Urteil vom Bundesfinanzhof um die Sachlage, dass ein behindertes Kind, trotz einer Vollzeitbeschäftigung durchaus auch das Recht besitzen könnte, das Kindergeld weiterhin zu beziehen. Bedingung ist jedoch, dass das Einkommen aus dieser Beschäftigungsart nicht ausreicht, um den eigenen Unterhalt gewährleisten zu können.

Bisher war eine Vollzeitbeschäftigung eines gesundheitlich stark eingeschränkten Kindes oftmals ein Ablehnungsgrund bei der Beantragung vom Kindergeld.

Als Begründung wurde meistens aufgeführt, dass das Kind ja durchaus in der Lage sei, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, da es ja in Vollzeit arbeiten geht. Nur weil die Arbeit nicht das gewünschte Einkommen erbringen kann, löst dies noch lange kein Leistungsanspruch auf das Kindergeld aus. Immerhin ist es bei sogenannten Helferjobs durchaus üblich, dass das Einkommen nicht ausreichend ist.

Es wurde also einfach nicht berücksichtigt, warum das Kind überhaupt nur einen Helferjob ausüben kann. Man kann das Thema also nicht so oberflächig behandeln, urteilen die Richter. Viel mehr ist zu untersuchen, ob die jetzige Arbeit auch durch die Behinderung maßgeblich mitbestimmt wurde.

Beispiel:

Eine Person ohne Behinderung erlernt den Beruf des KFZ-Mechanikers und übt diesen in Vollzeit aus. Mit dem Einkommen kann er sich und seine Familie ernähren. Wenn die gleiche Person aber aufgrund seiner Behinderung nicht den Status eines KFZ-Mechanikers erreichen kann und deswegen vielleicht nur eine Helferstelle bekommt, wird das Einkommen nicht ausreichend sein. Wurde bislang das Kindergeld noch verwehrt, könnte es jetzt aber wieder Hoffnung geben.

Folgende Punkte müssen meines Erachtens erfüllt werden, wenn es in Zukunft mit dem Kindergeld für behinderte Kinder klappen soll:

  • Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein
  • Behinderung muss nachweisbar sein | Schwerbehindertenausweis oder vergleichbares Dokument
  • Es kann kein ausreichendes Einkommen erwirtschaftet werden. Der Grund dafür muss zwingend in der Behinderung liegen.
  • Kindergeldberechtigter muss vorhanden sein

In dem konkreten Fall, auf das sich das Urteil vom Bundesfinanzhof bezieht, wird es wohl noch ein wenig dauern, bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommen wird. Immerhin wurde die Zuständigkeit für die eigentliche Bewilligung wieder an das vorherige Finanzgericht abgegeben. Dazu gibt es auch auf kostenlose-urteile.de einen interessanten Artikel.

Berlin macht es vor:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Ignacio Gonzalez Prado
Oben-Links: ©panthermedia.net Fabrice Michaudeau

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