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Kindergelderhöhung 2014

Kindergelderhoehung

Kindergelderhöhung 2014

KindergelderhoehungKindergeldanspruch besteht ab dem Tag der Geburt; in der Regel mindestens bis zum 18. Lebensjahr und auf Antrag auch darüber hinaus. Dieser Antrag ist bei der Familienkasse zu stellen. Eine Kindergelderhöhung muss dagegen nicht beantragt werden, da diese immer für alle gilt. Es stellt sich also zu Recht die Frage, ob es eine Kindergelderhöhung 2014 geben wird, zumal die Kindergeldzahlung mit dem staatlichen Kinderfreibetrag bereits 38,8 Milliarden Euro an jährlichen Kosten verursacht.

Kindergelderhöhung im Jahr 2014

Mit wie viel Kindergeld die Familien nun wirklich rechnen können, steht zurzeit noch nicht wirklich fest. Zwar hatte die Union mit einer Anhebung des Kindergeldes im Wahlkampf geworben, aber wirklich konkrete Zahlen sind im Wahlprogramm nicht aufgetaucht. Gesprochen wurden über 35 Euro Aufschlag und der Grundfreibetrag soll auf das Erwachsenen-Niveau ansteigen, das unter dem Strich ein Plus von 1000 Euro im Jahr bei den Betroffenen bedeutet. Dabei wäre eine konkrete Kindergelderhöhung in 2014 mehr als angebracht, da die letzte Anhebung vom Kindergeld vor vier Jahren (2010) stattgefunden hat.

Mehr Kindergeld für Familien zeigt sich übrigens auch bei der SPD als Ziel; allerdings möchte man hier aber eher den Geringverdienenden unter die Arme greifen und fordern bis zu 140 Euro mehr an Kindergeld. Das wären dann im Monat 324 Euro, dabei würde die Einkommensgrenze bei 3000 Euro liegen. Alle Anderen, die darüber liegen, bekämen wie bisher 184 Euro. Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung lässt dagegen darauf schließen, dass das Kindergeld 2014 um jeweils nur 2 Euro ansteigen soll. Also gibt es dann für das erste und zweite Kind 186 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 192 Euro im Monat.

Der Grund für die geringe mögliche Kindergelderhöhung 2014 ist der Kinderfreibetrag von 72 Euro im Jahr, der angehoben werden soll. Damit die Geringverdiener nicht benachteiligt werden, muss das Kindergeld aber ebenfalls steigen. Es gibt allerdings auch schon jetzt Möglichkeiten, dass Eltern den Staat an den Erziehungskosten beteiligen. Es kann ausgerechnet werden, inwiefern das zu versteuernde Einkommen durch die regelmäßigen Ausgaben für die Kinder gemindert werden kann.

Kindergeld ist wichtig, um unseren Kids ein angemessenes Leben bieten zu können und eine Ausbildung, die für eine geregelte Zukunft garantiert. So muss der Staat dafür sorgen, dass dies ermöglicht wird. Das ist aber vor allem bei Geringverdienern nur mit einem angemessenen Kindergeld möglich. Bleibt zu hoffen, dass diese Familien im Jahr 2014 einen Grund haben aufzuatmen. Eine schöne Zukunft für jeden und für alle Kinder gleichermaßen durch einen gerechten Ausgleich mit einem Kindergeld, das helfen kann.

Tabelle zur Höhe der Kindergelderhöhung 2014

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*1 Quelle u.a.: http://www.n-tv.de/politik/Union-und-SPD-brechen-ihr-Wahlversprechen-zum-Kindergeld-article11720216.html
*2 Da die SPD das Kindergeld degressiv und einkommensabhängig gestalten möchte, ist keine Aussage zur entgültigen Kindergeldhöhe möglich. Unsere Zahlen sind reine Schätzwerte. In dem PDF der SPD mit dem Titel „Ein neues, gerechtes Kindergeld: Gerechtigkeit für Familien–Entlastung für Geringverdienende“ heißt es dazu:

[…] Das neue Kindergeld wird nach Einkommen gestaffelt. Familien mit niedrigen und kleinen mittleren Einkommen (je nach Modell bis zu etwa 3.000 Euro Bruttoeinkommen) erhalte nmehr: Sie bekommen ein erhöhtes Kindergeld, das maximal 324 Euro beträgt. Dieses erhöhte Kindergeld wird degressiv ausgestaltet. In der Förderung für Familien mit niedrigem Einkommen führen wir den bereits bestehenden Kinderzuschlag mit dem Kindergeld zu einer Leistung zusammen. Alle anderen Familien bekommen weiterhin das Kindergeld in seiner aktuellen Höhe, also 184 Euro für die ersten beiden Kinder, für das dritte Kind 190 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich. […]
Quelle: http://www.spd.de/linkableblob/85298/data/20130109_hintergrundpapier_kindergeld.pdf

Aktuell sieht es so aus, dass weder die SPD noch die CDU das Wahlversprechen einer Kindergelderhöhung 2014 einhalten werden. Für uns also eine dreiste Wahllüge!

Zusammenfassung zur Kindergelderhöhung 2014

Aus unserer Sicht wäre eine Kindergelderhöhung 2014 auf wenigstens 250 Euro für das erste Kind und 200 Euro für das zweite Kind angemessen. Da die Kosten bei dem ersten Kind in der Regel wesentlich Höhe ausfallen als bei dem zweiten Nachwuchs, halten wir auch die aktuelle Abstufung für nicht gerechtfertigt und würden daher ein höheres Kindergeld für das erste Kind begrüßen.

Als Ausgleich zum erhöhten Kindergeld für das erste Kind, würden wir es dann allerdings auch als fair empfinden, wenn die Kindergelderhöhung ab dem 3. Kind geringer ausfallen würde; ein Kindergeld in Höhe von 220 Euro sollte ausreichend sein. Leider können wir jedoch nicht bestimmen, wie Hoch das Kindergeld 2014 sein wird. Aktuell sieht es sogar so aus, dass es gar keine Kindergelderhöhung 2014 geben wird – trotz der vollmundigen Versprechungen der Politiker vor der Wahl. Wir bleiben aber für euch auf jeden Fall dran und informieren euch sofort, sobald wir etwas von einer echten Kindergelderhöhung 2014 erfahren sollten.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Martin Dworschak

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