Die Lebenserhaltung in Deutschland und Europa wird immer teurer.
Gerade die Aufwendungen für Lebensmittel, Benzin, Heizöl und ähnliche Dinge steigen weiter rapide an und auch bei den Stromkosten und Kinderbetreuungskosten sind weitere Verteuerungen geplant.
Der damit verbundene Mehraufwand trifft alle von uns.
Doch es gibt Personenkreise, die diese zusätzlichen Kosten kaum noch gedeckt bekommen und daher besonders in Mitleidenschaft gezogen werden.
Im Grunde kann man wohl immer sagen, dass es natürlich die besonders hart trifft, die recht begrenzte finanzielle Möglichkeiten besitzen – wie immer irgendwie. 😐
Insbesondere zählen dazu die Geringverdiener, Arbeitslosen, Arbeitslosengeld II Empfänger und aber auch die meisten der Alleinerziehenden.
Das Kindergeld und der Kinderzuschlag greifen da ein und sind schon sehr wichtige Leistungen bei uns, um die Eltern ein wenig zu entlasten.
Auch das Wohngeld und ähnliche Zuschüsse nehmen eine immer wichtigere Rolle ein. Das weiß auch der Staat und würde sicherlich auch die eine oder andere Unterstützung gerne erhöhen, doch dies ist einfach nicht möglich weil zu teuer.
Was aber geändert wurde, ist unteranderem die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten 2012. Grund genug, dass sich hier ein paar Sätze darüber schreiben möchte.
Kinderbetreuungskosten 2012
Waren die Betreuungskosten für Kinder und Babys bisher steuerlich nur sehr eingeschränkt absetzbar, wurde ich hier jetzt ordentlich nachgebessert.
Gerade für die sowieso schon finanziell schwächer gestellten Arbeitslosen war die bisherige Regelung eher als mangelhaft zu bezeichnen.
Bis vor Kurzem galt noch die Vorschrift, dass Arbeitslose die Kinderbetreuungskosten nur in dem Kindesalter von 3-5 Jahren absetzen konnten. Damit wurde verhindern, dass meist noch recht junge Eltern ohne eine bisherige Ausbildung oder Erwerbstätigkeit die vollen Vorzüge erhielten.
Das ist jetzt aber anders. Ab sofort können die Kinderbetreuungskosten ab der Geburt an bis zum vollendeten 14. Lebensjahr berücksichtigt werden.
Inhalt
Gesetz zur Steuervereinfachung
Das sogenannte Gesetz zur Steuervereinfachung sieht aber noch mehr Erleichterungen vor.
So wurde auch beschlossen, dass die Eltern für die Kinderbetreuungskosten nun keine persönlichen Voraussetzungen mehr nachweisen müssen.
Das ist in sofern eine Verbesserung, da nun die Beantragung und Durchsetzung wesentlich einfacher sein dürfte. Auch rein steuerlich betrachtet hat der Gesetzgeber gut und vernünftig gehandelt und diesmal wirklich sinnvolle Regelungen verabschiedet.
Durch das Steuervereinfachungsgesetz sind die Kinderbetreuungskosten nun als Sonderausgaben abziehbar.
Darüber hinaus gilt nun auch ein Höchstbetrag von bis zu 4000 € für die Kosten der Kinderbetreuung.
Wichtig dabei zu wissen ist, dass angefallene Rechnungen immer nur zu zwei Drittel anerkannt werden.
Eine direkte Auswirkung auf die bestehenden Regelungen zum Kindergeld und zu dem Kinderfreibetrag bestehen nicht, dennoch gibt es auch hier Verbesserungen.
Kinderfreibetrag 2012
Das Jahr 2011 ist wirklich von weitreichenden Vergünstigungen und Verbesserungen geprägt worden. Auch bei dem Kinderfreibetrag ist indirekt eine Erleichterung eingetreten.
Durch die Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 1000 € besitzen wir nun also einen Kinderfreibetrag 2012 in Höhe von 9004 €.
Das ist schon eine ganze Menge, wie ich finde und dürfte bei einigen Kindern und dessen Eltern für eine Wiederaufnahme vom Kindergeldbezug sorgen. Wenn das nicht Grund zur Freude ist! Übrigens: Die neue Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 Euro gilt auch schon rückwirkend für 2011!
Elterngeld 2012
Bei dem Elterngeld ist meines Wissens nach nichts großartig verändert worden.
Aber auch hier bleibe ich natürlich für euch auf dem Laufenden und werde euch schnellstmöglich informieren, sobald Neuigkeiten eingetreten sind.
Aufgrund von einigen Nachfragen hier auf Litia.de habe ich mich mal hingesetzt und nahezu alle aktuellen Regelungen und Hinweise zum Elterngeld 2012 aufgeschrieben.
Wenn du mehr darüber wissen möchtest, dann schaue dir hier einfach die Zusammenstellung an:
>>>Infos zum Elterngeld 2012<<<
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Ich wünsche euch alles Gute und eine fröhliche Zeit!
Alles Liebe
euer Simon
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