Kindergeld 2012

Kindergeld 2012

Der Ratgeber zum Kindergeld 2012

INDEX

Kindergeld 2012 | Kindergeld beantragen | Familienkassen | Kindergeld Auszahlungstermine | Kindergeldnummer | Meldepflicht | Kinderfreibetrag 2012 | Kindergeld beantragen | Abzweigung | Einkommensgrenze 2012 | Merkblatt Kindergeld | Höhe vom Kindergeld | Kindergeldrechner 2012 | Kindergeldantrag

Litia.de versteht sich als Ratgeber für Familien mit Kindern und beschäftigt sich deswegen auch eingehend mit dem Kindergeld 2012 und weiteren staatlichen Leistungen.

Obwohl die ähnlichen Leistungen wie das Elterngeld, Wohngeld oder auch der Kinderzuschlag ebenso wichtig wie das Kindergeld erscheinen, ist dennoch das Kindergeld der wohl wichtigste Stützpfeiler für die Familien mit Kindern.

Es gibt in Deutschland eine nichts zu unterschätzende Anzahl von Familien, die ohne das Kindergeld wohl völlig aufgeschmissen wären. Grund genug alles einmal rund um das Kindergeld aufzuschreiben und warum es sich lohnt, alle wichtigen Merkmale in einem Beitrag hier zu vereinen. Sollten auch nach dem aufmerksamen Lesen des kompletten Beitrags noch Fragen offen sein, so gibt es die Möglichkeit diese per Kommentar am Ende des Artikels zu stellen.

Mit Litia.de möchte ich übriges auch ein Stück dazu beitragen, dass es den Familien in Deutschland besser geht. Dazu ist es besonders wichtig, Informationen zu den staatlichen Einrichtungen und Leistungen offen und transparent weiterzugeben bzw. diese bestmöglichst zu teilen. Daher bemühe ich mich auch intensiv darum, dass ich jeden Sachverhalt klar und korrekt für meine Leserinnen und Leser herausarbeite.

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Deshalb kann ich auch keine Garantie oder gar Haftung für meine Aussagen übernehmen. Alle Schilderungen beziehen sich auf meine eigenen Erlebnisse und stellen darüber hinaus nur meine eigene Meinung dar. Ich versichere jedoch, dass ich alle Artikel und Beiträge auf Litia.de sorgfältig zusammenstelle und ich mich wirklich bemühe, dass alle Daten stimmen.

Sollte dir tatsächlich ein Fehler auffallen, so würde ich mich über einen kurzen Hinweis per Kommentarfunktion sehr freuen.

Kindergeld 2012

Wurde das Kindergeld in den letzten Jahren noch stetig erhöht, ist bei dem Kindergeld 2012 leider keine Leistungserhöhung zu erwarten. Wer nun als Elternteil von noch minderjährigen Kindern enttäuscht ist, kann sich auch zu Recht über die ausbleibende Kindergelderhöhung 2012 beschweren. Immerhin sind viele Verbrauchsgüter wesentlich teurer geworden. Gerade Familien mit kleinen Kindern spüren die Auswirkungen der Europakrise doch recht deutlich. Dabei sind die Teuerungsraten bei Benzin und Diesel nur das prominenteste Problem. Die Heizölkosten, sowie die Ausgaben für das Gas und die Lebensmittel steigen immerhin auch. Meines Erachtens würde die aktuelle Situation eine Kindergelderhöhung im Jahr 2012 durchaus rechtfertigen. Doch bei den aktuellen Regelungen zum Kindergeld 2012 wurde auch einiges zum Vorteil verändert. Die volljährigen Kinder, die sich bereits in einer Ausbildung befinden, profitieren am meisten vom neuen Kindergeldgesetz.

Seit dem 1.1.2012 gibt es grundsätzlich keine Einkommensprüfung mehr. Ausnahmen bestehen natürlich noch weiterhin, doch für den Großteil unserer Kinder ist damit eine Riesenlast von den Schultern genommen worden. In der Vergangenheit war es gar nicht mal so unüblich, dass das Kindergeld aufgrund eines zu hohen Azubigehaltes eingestellt werden musste. Das Schlimme dabei ist, dass das Kindergeld eine steuerliche Leistung darstellt. Dabei ist zu beachten, dass das Kindergeld, wie auch das Kindergeld, immer nur für ein komplettes Jahr bewilligt oder abgelehnt werden kann. Überschreitet man also im Laufe des Jahres die Kindergeld Einkommensgrenze, muss das gesamte Kindergeld für das komplette Jahr zurückgezahlt werden. Dass dies für viele Familien ein gravierender Einschnitt bedeutet, dürfte jedem Leser klar sein. Doch für das Kindergeld wurde dieses Manko fast vollständig behoben. Die weiteren Eckpunkte sind nun im folgenden Text aufgeführt.

Kindergeld beantragen

Wie auch in den Vorjahren muss das Kindergeld 2012 schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Zwar bietet die Kindergeldkasse auch einen Onlineservice für das Beantragen vom Kindergeld an, doch kann ich persönlich zumindest nicht viel damit anfangen. Es werden zwar grundsätzlich alle grundlegenden Daten abgefragt, dennoch muss man alle Nachweise und eine Kopie seines Schriftsatzes in Papierform hinterher schicken. Das sieht eher nach doppelter Arbeit aus, als das es eine echte Erleichterung darstellen würde. Aber man kann es leicht vermeiden. Greift man also zu den klassischen Antragsformularen für die Beantragung vom Kindergeld 2012, ist bei der Geburt des ersten Kindes lediglich der KG 1 – Der Hauptantrag auf Kindergeld auszufüllen. Dazu legt man die Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Kindergeld im Original mit bei und verschickt dieses dann an seine zuständige Familienkasse. Empfehlenswert ist der Versand per Einwurfeinschreiben, da man sich nur so sicher sein kann, dass die Dokumente auch wirklich bei der Behörde ankommen. Bitte daran denken, dass Mutter und Vater auf dem Kindergeldantrag unterschreiben müssen. Lebt man getrennt, ist dies unbedingt zu vermerken!

Zuständige Familienkassen 2012

Zuständige Familienkassen 2012

Wie bereits in den ersten Sätzen beschrieben, muss das Kindergeld in schriftlicher Form bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Welche Kindergeldkasse die Antragsformulare entgegennimmt, erfährt man mit Hilfe von dem Ortsverzeichnis der Familienkassen oder man ruft die Hotline der Familienkasse einfach an.

In beiden Fällen erhält man die Adresse für den Versand vom Kindergeldantrag. Sollte man seine Kindergeldformulare persönlich abgeben wollen, ist dies in der Regel ebenfalls gestattet. Empfehlenswert ist dann aber, dass man sich den persönlichen Empfang der Unterlagen quittieren lässt. Immerhin muss die Geburtsbescheinigung für die Beantragung vom Kindergeld im Original mit eingereicht werden und sollte nach Möglichkeit auch bei dem Empfänger ankommen.

Kindergeld Auszahlungstermine

Wurde das Kindergeld 2012 bewilligt, wird man sich auch die Frage stellen, wann denn das Kindergeld überhaupt ausgezahlt werden wird. Direkt nach dem Erhalt vom Bewilligungsbescheid, wird man eine entsprechende Kindergeldnachzahlung erhalten, wenn die Bearbeitung etwas länger gedauert hatte. Ist das Kind beispielsweise am 5. Februar geboren worden und man hat den Bewilligungsbescheid erst am 4. April erhalten, wird das Kindergeld für die ersten beiden Monate direkt ausgeschüttet.

Übrigens. Das Kindergeld wird immer nur für einen vollständigen Monat bewilligt und ausgezahlt. Teilzahlungen gibt es nicht. Um Anspruch auf einen vollen Monat Kindergeld zu besitzen, genügt die Geburt des Kindes am vorletzten Tag im Monat. War also der Geburtstermin am 30. Januar, so wird man auch für den kompletten Januar das Kindergeld 2012 erhalten.
Die laufende Zahlung vom Kindergeld ist leider etwas unregelmäßig. Anders wie bei den meisten staatlichen Leistungen, wie dem Arbeitslosengeld 1 und 2, oder auch dem Elterngeld, wird das Kindergeld nicht zu einem festen Zeitpunkt ausgezahlt. Vielmehr gibt es einen dynamischen Auszahlungsplan, der auch für das Kindergeld im Jahr 2012 gilt. Dieser richtet sich nach der Kindergeldnummer.

Kindergeldnummer 2012

Die Kindergeldnummer ist eine persönliche Identifikationsnummer für den Kindergeldberechtigten und ändert sich nach der Zuteilung zu keinem Zeitpunkt mehr. Ähnlich wie die persönliche Steuer – Identifikationsnummer vom Finanzamt. Das bedeutet also, dass es grundsätzlich immer nur eine Kindergeldnummer für eine Familie gibt. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle. Die Kindergeldnummer ist wie bereits im Vorfeld beschrieben wichtig für die persönliche Identifikation und aber auch für die Auszahlungstermine vom Kindergeld. Möchte man wissen, wann man sein Kindergeld erhalten wird, muss man auf die letzte Ziffer von der Kindergeldnummer schauen.

Die Kindergeldnummer ist folgendermaßen aufgebaut: 123FK123456

Die ersten drei Ziffern der Kindergeldnummer beziehen sich auf die zuständige Familienkasse. Das FK in der Mitte heißt „feste Kindergeldnummer“ und unterstreicht damit nochmals die Tatsache, dass eine Kindergeldnummer grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann. Die weiteren sechs Ziffern sind die eigentlichen individuellen Identifizierungsnummern. Dabei ist die letzte Ziffer ausschlaggebend dafür, wann man tatsächlich sein Kindergeld erhält. In unserem Beispiel ist für uns also die 6 von Interesse. Die Kindergeldauszahlungstermine staffeln sich vom Monatsanfang bis ca. zum 20. eines Monats. Je niedriger die Ziffer, desto früher erhält man sein Kindergeld. Die Null wird also als Erstes ausgezahlt und die Neun als Letztes. Möchte man seinen konkreten Überweisungstermin erfahren, besteht hier die Möglichkeit dazu: Kindergeld Auszahlungstermine oder auch als PDF.

Meldepflicht

Für einige von uns ist es zwar selbstverständlich, dennoch ist es ein extra Absatz wert. Bei allen staatlichen Leistungen besitzt man als Leistungsempfänger die sogenannte Meldepflicht. Auch bei dem Kindergeld 2012 ist es wichtig, dass man die Familienkasse über Änderungen informiert. Besonders häufig und regelmäßig betrifft dies Umzüge und aber auch die Auszüge vom Kind oder Lebenspartner. Die Meldung ist wirklich nicht zu vernachlässigen, da bei Unterlassung im schlimmsten Fall das Kindergeld zur Prüfung vom Anspruch eingestellt werden kann.

Kinderfreibetrag 2012

Der Kinderfreibetrag 2012 stellt eine wichtige steuerliche Entlastung für viele Familien dar. Doch sollte man wissen, dass dieser steuerliche Vorteil meist erst ab einem Jahreseinkommen von mindestens 60.000 € interessant wird und man diesen nur über das Finanzamt erhalten kann. Der Bezug vom Kindergeld und die Vorteilsnahme durch den Kinderfreibetrag schließen sich übrigens gegenseitig aus. Man kann also nur das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Sollte man tatsächlich in den Genuss kommen, den Kinderfreibetrag zu erhalten, so ist es wichtig zu wissen, dass sich dieser aus dem Grundbedarf und dem Existenzminimum vom eigenen Kind zusammensetzt. Dieser Grundbedarf steht beiden Eltern zu gleichen Teilen zu, auch wenn diese getrennt voneinander leben. Weitere Informationen dazu erteilt das Finanzamt, nicht aber die Familienkasse.

Kindergeld 2012 beantragen?

Es gibt viele Konstellationen und Vorschriften, wenn es um den Bezug vom Kindergeld geht. Eine pauschale Aussage, die alle rechtlichen Raffinessen abdeckt, ist daher nicht möglich. Man kann aber sagen, dass in der Regel nur ein Elternteil vom Kind das Kindergeld beantragen kann. Leben beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt, so muss man sich untereinander einigen, wer der Kindergeldberechtigte sein wird. Sind die Eltern getrennt lebend, muss derjenige das Kindergeld jetzt in 2012 beantragen, bei dem auch das Kind lebt. Besitzt der Nachwuchs bereits einen eigenen Haushalt, ist dennoch ein Elternteil für die Beantragung von Kindergeld zuständig. Dies führt jedoch regelmäßig zu Problemen und Irritationen bei den Kindern. Doch das Kindergeld ist nach Definition nicht für die Kinder, sondern für die Eltern da. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass das Kind das Kindergeld selber beantragen kann. Es gibt übrigens auch Situationen, in dem das Jugendamt oder eine Kinderhilfe das Kindergeld beantragen kann. Häufig trifft man auf diese Regelung bei Kindern in Heimunterbringung oder bei intensiver Betreuung.

Kindergeld für Kinder

Besitzt das Kind bereits einen eigenen Haushalt, so kann es unter Umständen das Kindergeld auch selber beziehen. Der Kindergeldberechtigte bleibt jedoch einer der Elternteile und kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Um das Kindergeld 2012 direkt zu erhalten, muss man eigenständig in einem eigenen Haushalt leben und keiner der Elternteile darf dem Nachwuchs einen Unterhalt leisten. Sollte ein Unterhaltszahler vorhanden sein, muss das Kindergeld an diesen ausgezahlt werden, da es bei den Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt werden muss. Für weitere Informationen empfehle ich grundsätzlich immer die persönliche Beratung bei der Familienkasse oder bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Damit man eine weitere Orientierung erhält, können allgemeine Fragen aber auch gerne hier auf Litia.de gestellt werden. Die Abzweigung vom Kindergeld ist wirklich nicht einfach. Alle Situationen hier bereits im Vorfeld durchzusprechen, halte ich allerdings für fast unmöglich. Ich bitte daher um Verständnis, wenn dieser Artikel als nicht vollständig empfunden wird.

Einkommensgrenze 2012

Obwohl die Einkommensprüfung bei dem Kindergeld auf breiter Front entfallen ist, gibt es dennoch die Einkommensgrenze für das Kindergeld. Diese greift in der Regel aber nur dann, wenn beispielsweise der Nachwuchs eine zweite Ausbildung absolvieren möchte. Zur weiteren Entlastung wurde jedoch auch die Werbungskostenpauschale für das Kindergeld erhöht und beträgt nunmehr stolze 1000 €. Zählt man die Werbungskostenpauschale und die generelle Einkommensgrenze für das Kindergeld zusammen, erhält man einen stolzen Freibetrag in Höhe von 9004 €. Ich denke, dass mit dieser recht hohen Einkommensgrenze auch viele Kinder trotz Einkommensprüfung das Kindergeld weiter beziehen werden können.

Merkblatt Kindergeld

Dieses Jahr hat die Familienkasse übrigens wieder ein neues Merkblatt zum Thema Kindergeld 2012 herausgegeben. Dieser Flyer informiert ähnlich wie hier auf Litia.de über die wichtigsten Regelungen zum Thema Kindergeld . Große Neuerungen zum alten Merkblatt vom Kindergeld gibt es meines Erachtens allerdings nicht. Sollte man sich persönlich vor Ort in der Familienkasse einmal beraten lassen, empfiehlt es sich aber in jedem Fall das aktuelle Merkblatt zum Kindergeld einmal mitzunehmen und sich zu Seite zu legen.

Höhe vom Kindergeld

Höhe vom Kindergeld 2012

Wie bereits in den ersten Absätzen angedeutet, gab es für das Kindergeld diesmal leider keine aktive Erhöhung. Somit sind die folgenden Auszahlungsbeträge noch immer gleichbleibend.

Für das erste Kind erhält man 184 € monatlich. Für das zweite und dritte Kind erhält man einen Zuschlag in Höhe von je 6 Euro. Also für das zweite und dritte Kind kann man mit je 190 € monatlich rechnen.

Ab dem vierten Zuwachs in der Familie erhält man ein monatliches Kindergeld in Höhe von 215 €.

Bei der Höhe vom Kindergeld 2012 ist zu beachten, dass sich diese Summen natürlich aufaddieren. Das bedeutet, dass für das erste Kind immer nur 184 € gezahlt werden. Kommt dann das zweite Kind hinzu, erhält man einmal 184 € und einmal 190 €. Das wird immer weiter aufsummiert, bis man die Summe für seine Kinder vollständig erhalten hat.

Kindergeldrechner 2012

Ist man sich bei der Höhe vom Kindergeld trotz der Staffelung nicht so recht sicher, was man nun am Ende überwiesen bekommt, kann man auch den Kindergeldrechner nutzen. Diesen habe ich bereits letztes Jahr erstellen lassen und er wartet praktisch nur auf seine Benutzung. Online habe ich ihn über eine zweite Adresse von Litia.de gestellt, damit die Nutzung möglichst einfach gehalten wird. Sollten noch Fragen zu der Höhe vom Kindergeld bzw. zu dem Kindergeldrechner 2012 entstehen, würde ich jedoch hier um einen Kommentar bitten.

Kindergeldantrag

Schlussendlich noch ein kurzer Absatz zu den Kindergeldanträgen und Formularen. Obwohl das Beantragen vom Kindergeld relativ einfach gehalten wurde, gibt es dennoch eine Vielzahl von Formularen und Vorlagen. Hier den richtigen Kindergeldantrag zu finden ist nicht immer ganz einfach. Daher habe ich parallel zu diesem Beitrag eine Kindergeldanleitungsserie erstellt. Hier kannst Du Schritt für Schritt die einzelnen Formulare durchgehen. Ist man sich trotz dieser Hilfestellung bei dem Kindergeldantrag 2012 nicht ganz sicher, ob man alles richtig gemacht hat, kann man natürlich immer noch die Familienkasse anrufen und fragen.

Ich wünsche euch alles Gute und ein gesundes Jahr 2012. Wenn ihr mich, eure Freunde und Litia.de unterstützen wollt, dann würde ich mich über einen „Daumen nach oben“ bei Facebook sehr freuen. Immerhin besitzt ihr damit die Möglichkeit, dass auch andere von dieser Seite erfahren. Besitzt Du noch Verbesserungsvorschläge oder hast doch eine Kritik für mich, dann schreib mir einen Kommentar – Ich würde mich sehr freuen.

Hier noch was kritisches:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Katy Spichal
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