Das Kindergeld 2

Das Kindergeld 2

Dass das Kindergeld zu den wichtigen Hilfen von Familien zählt, ist wohl unumstritten. Jeder bekommt es, soweit die Voraussetzungen zur Auszahlung erfüllt sind und der Antrag bei der Familienkasse eingereicht wurde.

Geringverdiener, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, können dabei auch den Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird von einigen Bürgern auch als Kindergeld 2 bezeichnet.

Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen Alleinerziehende und Paare einige Voraussetzungen erfüllen. Beantragt wird diese bei der Familienkasse – Agentur für Arbeit und kann zusammen mit dem Kindergeld an die Berechtigten ausgezahlt. Neben dem Alter der Kids spielt dabei das Familieneinkommen eine entscheidende Rolle. Selbst wenn die Zahlung nur bei geringen Einkommen erfolgt, so ist der Nachweis von eben diesen Mindesteinnahmen natürlich zu erbringen. Das klingt zwar paradox, bei näherer Betrachtung lässt sich diese Bestimmung aber nachvollziehen.

Wer bekommt das Kindergeld 2?

Grundvoraussetzungen zum Kinderzuschlag

Zu den Grundvoraussetzungen für die Berechtigung zählt, dass bereits Kindergeld gezahlt wird. Ferner muss durch die Zahlung von Kinderzuschlag sichergestellt sein, dass dadurch die Grundversorgung gewährleistet ist und keine weiteren Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld entstehen.

Die Mindesteinkommensgrenze liegt für Paare bei 900 € und für Alleinlebende bei 600 €.

Haushalte, die ein geringeres Einkommen haben können die Sozialhilfe beanspruchen und fallen nicht mehr unter die Berechtigten für Kinderzuschlag.

Bei diesen Bestimmungen spielt die Zuständigkeit der Ämter eine Rolle und es soll vermieden werden, dass gleichzeitig Kinderzuschlag und Sozialhilfe gezahlt werden. Der Kinderzuschlag beträgt im Höchstfall 140 € pro Kind und ist in seiner Höhe abhängig vom Einkommen der Eltern und aber auch dem Einkommen vom Kind. Die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zur Beantragung vom Kinderzuschlag habe ich bereits hier niedergeschrieben.

Sehr positiv kann dabei bewertet werden, dass Berechtigte zudem noch weitere Leistungen beantragen können. Dazu zählen Unterstützungen zur Teilhabe und Bildung der Kids. Die Begriffe bedeuten nichts anderes, als dass dem Nachwuchs dadurch Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte möglich sind. Sie können dadurch nicht nur an eintägigen Touren teilnehmen, sondern den Zuschuss ebenfalls für mehrtägige Reisen erhalten.

Die Unterstützung zur Teilhabe und Bildung

Unterstützung zur Teilhabe und Bildung

Neben der Möglichkeit, dass auch Geringverdiener ihre Kinder an Klassen- und Kindergartenreisen teilnehmen lassen können, werden weitere Maßnahmen bezuschusst. Dazu zählt auch, dass Schüler Anspruch auf einen angemessenen Schulbedarf haben und ebenfalls bei den Kosten zur Beförderung mit Zuzahlungen der öffentlichen Hand rechnen können.

Der Begriff Teilhabe steht dafür, dass allen Kids die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und am sozialen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden soll. Dazu zählen zum Beispiel die Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein oder die Kosten für den Besuch eines Museums. Ferienfreizeiten und ein Schüleraustausch werden auf diesem Wege ebenfalls gefördert.

Sollte der Nachwuchs beim Lernen auf die Hilfe von außen angewiesen sein, dann gehören Nachhilfestunden zu den Leistungen bei der Bildung. Die Anträge müssen von den berechtigten Eltern bei den zuständigen kommunalen Behörden gestellt werden. Bei allen Fragen rund um den Kinderzuschlag oder das Kindergeld 2 wie es sonst noch genannt wird, sind die Arbeitsagenturen bzw. die Familienkassen vor Ort der richtige Ansprechpartner. Nur hier kann geklärt werden, ob ein Anspruch besteht und wie die Höhe der Unterstützung ausfällt.

Gelder zur Teilhabe und Bildung bei den Gemeinden beantragen

Steht fest, dass der Kinderzuschlag gezahlt wird, dann können ebenfalls die Gelder zur Teilhabe und Bildung bei den Gemeinden beantragt werden.

Auch hier finden die Betroffenen Fachleute, die sie in ihrem Anliegen unterstützen werden.

Anspruchsberechtigte sollten auf keinen Fall den Weg zu Behörden scheuen, da sie einen Rechtsanspruch auf die Gelder haben. Zudem müssen sie sich immer vor Augen führen, dass sie einzig zum Wohle ihrer Kinder agieren.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

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