Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat nun endlich das Thema angesprochen, was ich bereits schon so einige Male hier bearbeitet hatte. Herr Schäuble hat, bezogen auf das kommende Jahressteuergesetz 2013, angekündigt, dass im Wehrdienst Kindergeld bezogen werden kann.
Zumindest ist dies angedacht. Diese Überlegung begrüße ich, da ich der Meinung bin, dass der freiwillige Wehrdienst gleichzusetzen ist mit dem Bundesfreiwilligendienst.
Es kann ja nicht sein, dass man unsere Kinder in artverwandten Diensten beschäftigt, sie aber bei dem Kindergeld unterschiedlich behandelt. Wenn nun also im Wehrdienst Kindergeld bezogen werden kann, stellt sich mir auch die Frage, warum man diese zusätzlichen Ausgaben freiwillig auf sich nehmen möchte.
Wehrdienst, Kindergeld und die steuerliche Belastung
Dass ab dem Jahr 2013 im Wehrdienst Kindergeld bezogen werden kann, scheint für mich ziemlich sicher zu sein und es wird wohl auch so kommen.
Immerhin besteht beim Bundesfinanzministerium ein schriftlicher Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013, wo bereits die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes fest mit eingearbeitet wurde. Doch dass man zukünftig im Wehrdienst Kindergeld beziehen kann, ist nur die halbe Wahrheit.
Immer wenn die Politik von sich aus und ohne Aufforderung der Bürgerinnen und Bürger Gelder verteilt, sollte man kritisch werden und den Sachverhalt hinterfragen.
Auch bei dem Kindergeld im Wehrdienst ist das der Fall. Mir ist nicht bekannt, dass in der letzten Zeit dieses Thema aktiv besprochen wurde und von den Bürgerinnen und Bürger konkretisiert wurde. Vielmehr kam dieser Vorstoß direkt vom Bundesministerium für Finanzen. Der Schlüssel zur Erklärung, warum es zukünftig im Wehrdienst Kindergeld geben soll, liegt in der Steuerpolitik.
Worüber wohl nicht so gerne gesprochen wird, ist die Tatsache, dass neben dem Kindergeld auch die aktuelle steuerliche Lage für die jungen Wehrdienstleistenden geändert werden soll. Momentan ist es noch so, dass die freiwillig Wehrdienstleistenden keinerlei Steuern zu entrichten haben. Im Rahmen der Änderung des Bundeskindergeldgesetzes sollen die Wehrdienstleistenden in Zukunft aber auch Steuern zahlen. In welchem Umfang bzw. Höhe ist momentan noch nicht bekannt, aber da wird einem auch schnell klar, warum das ein heikles Thema ist.
Im Wehrdienst Kindergeld beziehen
Ich persönlich begrüße jedoch diese Veränderungen, da in jedem Fall das Kindergeld höher ausfallen wird, als die neue steuerliche Belastung.
Ein Kritikpunkt bleibt jedoch noch, da das Kindergeld den Eltern zusteht und nicht dem Kind. Bedeutet also, dass das Kind Steuern zahlen wird, und die Eltern das Kindergeld erhalten.
Sprich, das Kind hat mehr Abgaben und die Eltern mehr Einnahmen. Eine Änderung in diesem Bereich ist auch nicht abzusehen, da das Kindergeld grundsätzlich immer den Eltern zusteht. Nur in extrem seltenen Ausnahmen wird das Kindergeld dem Kind selber zugesprochen.
Damit ist jedoch nicht die Abzweigung vom Kindergeld gemeint, da auch hier die kindergeldberechtigte Person immer einer der Elternteile bleibt. Auch das ist kritisch zu bewerten, da in Zukunft Kinder mit einem Abzweigungsantrag nochmals mehr um ihr Geld kämpfen werden müssen, da das Kindergeld auch in Unterhaltsfragen herangezogen werden wird.
Das Handelsblatt und der Focus teilen übrigens meine Auffassung und berichten ähnlich über die Situation.
Auch hier wird relativ kritisch über die Möglichkeit im Wehrdienst Kindergeld zu beziehen geschrieben. Auch das zeigt, dass das Thema noch lange nicht vom Tisch sein wird.
Ich rechne damit, dass es im Laufe des Jahres noch einige Gespräche geben wird, um das Kindergeldgesetz zu optimieren.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Wie siehst Du das? Sollten Wehrdienstleistende das Kindergeld erhalten oder ist es unangebracht, dass Soldaten solche staatlichen Leistungen empfangen dürfen?
Alles Liebe
euer Simon
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