Wenn ein Kind straffällig wird und inhaftiert werden muss, so kann unter Umständen das Kindergeld weiter gezahlt werden, wenn das Kind im Knast eine Ausbildung oder Schule absolviert.
In Untersuchungshaft sieht das jedoch anders aus.
Da kann das Kind keine Ausbildung oder Schule besuchen und hat somit auch kein Anspruch auf das Kindergeld. Für das Kind selber dürfte das gar nicht so schlimm sein, da es in der Regel von dem Geld eh ziemlich wenig sieht – immerhin steht das Kindergeld grundsätzlich immer erstmal den Eltern zu. Die Eltern dürften nun eher Schwierigkeiten bekommen. Wenn es ein Einzelkind ist bzw. das erste Kind, geht es da um immerhin 184 Euro mtl. Das heißt auch, dass die Eltern nun doppelt bestraft werden. Einmal die Schmach, dass das eigene Kind straffällig geworden ist und zum anderen der einschneidende finanzielle Verlust.
Das sahen jetzt betroffene Eltern eben so und klagten gegen diese Situation, da Sie sich zu Unrecht bestraft fühlten – leider ohne Erfolg. Die aktuelle Gesetzessituation wurde nun nochmals von dem Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 30.03.2011 bestätigt.
Für die betroffenen Eltern ist es besonders wichtig, dass Sie möglichst in einem engen Kontakt mit der Familienkasse stehen. Wenn der Haftbefehl ins Haus flattert, hat man natürlich ganz andere Dinge im Kopf, als die Familienkasse darüber zu informieren. Doch das sollte man tun, wenn man ggf. große Rückforderungen vermeiden möchte und nicht noch selber straffällig werden will. Denn Kindergeld ist eine steuerliche Leistung und da ist Vater Staat ziemlich empfindlich…
Denkt aber dran.
Wenn das Kind eine Ausbildung oder Schule in Haft besucht, habt ihr grundsätzlich Anspruch auf das Kindergeld! Sollte sich so eine Situation bei einem abzeichnen, ruft die Familienkasse an, damit Missverständnisse und falsche Zahlungen vermieden werden können. Solltet Ihr nicht sicher sein, was nun richtig und falsch ist, kann man sich im Zweifel auch einen Rechtsbeistand zur Seite nehmen. Damit fährt man eigentlich nie Verkehrt und die Beratungskosten können in vielen Fällen von der Staatskasse getragen werden, sofern ihr eher als Geringverdiener einzustufen seid.
Wie immer gilt: Dieser Artikel stellte keine Rechtsberatung da. Ich äußere hier lediglich meine eigene, persönliche Meinung und kann keine Gewährleistung über die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner gemachten Angaben übernehmen. 😉 Bildquelle: ©panthermedia.net Tom Lachemund
LG & alles Gute
euer Simon